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Gedenken ja - aber kein Prozess, lautet bisher das Urteil der Richter
© Federico Gambarini/dpa

Loveparade-Prozess: Es gibt auch Unglück ohne Schuld

Die Justiz hat sich mit der Aufklärung des tödlichen Loveparade-Gedränges alle Mühe gegeben. Ergebnis: Strafe muss nicht immer sein. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Trauer und Wut gehören oft zusammen, wenn Menschen ihre Angehörigen bei Unglücken verlieren. Wut, weil der Unglückstod bei Naturgewalt und im Straßenverkehr allgemein akzeptiert und sonst für vermeidbar gehalten wird. Umso größer dürfte die Wut vieler Hinterbliebener des tödlichen Loveparade-Gedränges sein, da das Landgericht Duisburg jetzt einen Prozess ablehnt. Wenn schon niemand die Katastrophe verhindert hat, so müssen wenigstens Schuldige bestraft werden! Solchen verständlichen Gefühlen setzen die Richter eine kalte Analyse entgegen, mit der sie das Fundament zertrümmern, auf dem die Anklage steht. Das Gutachten eines „Panikforschers“, demzufolge die Katastrophe mehr oder weniger herbeigeplant worden war, ist aus ihrer Sicht wertlos. Dass die Richter es sich leicht machen und Mühe ersparen wollen, wird schon durch den Begründungsaufwand widerlegt, mit dem sie sich verweigern. Zudem: Wem wäre gedient, wenn wir ein Mammut-Verfahren führen, an dessen Ende mit Freisprüchen zu rechnen ist? Es ist nicht weniger traurig, aber möglich, dass damals Menschen starben, ohne im Sinne des Strafgesetzes getötet worden zu sein.

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