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Der offizielle Twitter-Account von Donald Trump.
© imago/imagebroker/Valentin Wolf

Trump gegen Twitter: Es gibt auch die Freiheit, Lügen zu verbreiten

Trumps Groll auf Twitter ist verständlich. Er hat das volle Recht, Unsinn zu verbreiten. Er verstößt damit gegen kein Gesetz. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Malte Lehming

Ein bigotter Mensch predigt Wasser und trinkt Wein. Er singt das hohe Lied der Meinungsfreiheit und greift in sie ein. Er wettert gegen Zensur und maßt sich an, verbindliche Urteile über richtig und falsch fällen zu dürfen. Facebook-Gründer Mark Zuckerberg sagt, soziale Netzwerke sollten keine Schiedsrichter über die Wahrheit sein. Damit unterstützt er US-Präsident Donald Trump, der erbost ist über Twitter, weil erstmals zwei seiner Tweets mit einem Warnhinweis versehen worden waren.

Doch Facebook lässt selbst Rechercheportale prüfen, ob Beiträge Falschnachrichten enthalten. Dann werden sie entsprechend markiert. Das Unternehmen ist also durchaus Schiedsrichter über die Wahrheit. In Deutschland wurde jetzt ein solcher Faktencheck-Warnhinweis untersagt, weil er missverstanden werden könne. Das Recherchenetzwerk „Correctiv“ darf den „Teils-falsch-Stempel“ in einem konkreten Fall nicht mehr verwenden.

Selbst Hass kann eine Meinung sein

Zwei Freiheitsrechte liegen miteinander im Clinch. Da ist zum einen das Recht auf freie Meinungsäußerung. Auch wenn dessen Ausübung oft nervt, schmerzt und den Konsens stört, sollte es möglichst weit gefasst sein. Denn die Stärke einer Gesellschaft misst sich auch daran, wie viel Dissens und Streit sie verträgt.

Selbst Hass kann eine Meinung sein. Jeder Tendenz, um des lieben Friedens willen den Diskussionsraum zu verkleinern, muss widerstanden werden. Das ist anstrengend, ja strapaziös. Aber die Vision einer auf reinen Fakten basierenden Debattenkultur ist nicht nur illusionär, sondern auch totalitär.

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Trumps Groll auf Twitter – und stellvertretend auf andere Online-Plattformen wie Facebook, Youtube und Instagram – ist verständlich. Er hat das volle Recht, Unsinn zu verbreiten. Er verstößt gegen kein Gesetz. Die Plakatierung seiner Äußerungen als unwahr durch ein neutrales Unternehmen wie Twitter muss von ihm, zumal in Wahlkampfzeiten, als unlautere Einmischung empfunden werden.

Der Nimbus der Neutralität

Doch an dieser Stelle kommt ein zweites Recht ins Spiel: das der unternehmerischen Freiheit. Twitter, Facebook und Co sind private Unternehmen, die keiner staatlichen Aufsicht unterliegen. Sie können sich ihre eigenen Regeln geben, nach eigenen Kriterien entscheiden, was bei ihnen veröffentlicht werden darf. Wenn Twitter-Chef Jack Dorsey es wollen würde, könnte er Trumps Account morgen sperren.

In Deutschland wird das Unternehmen durch das so genannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu löschen. Doch das drängt Mitarbeiter in die Rolle von Richtern. Immer öfter werden an sich legale Inhalte gesperrt, um jedes Risiko einer Strafverfolgung zu vermeiden. Ideal ist das nicht.

Gegen zu viel Faktenchecks

Aber es gibt auch das Risiko, den Nimbus der Neutralität zu verlieren, der für das Geschäftsmodell unersetzlich ist. Falls Social-Media-Plattformen in den Verdacht geraten, parteiisch zu sein, gefährdet das ihre Akzeptanz am Markt. Vor allzu viel Faktenchecks sei auch daher gewarnt.

Ist Sozialismus schlimmer als Kapitalismus? Ist vegane Ernährung gesundheitsschädlich? Existiert ein gütiger Gott? Wenn Mitarbeiter von Twitter und Facebook solche Fragen beantworten, bleibt die Suche nach der Wahrheit auf der Strecke. Dann verliert die Öffentlichkeit, was für ihr Wesen konstitutiv ist – den freien Austausch von Gedanken und Meinungen. Lieber ein Trump, der Lügen verbreitet, als demokratisch nicht legitimierte Instanzen, die über Wahrheit und Lüge autoritär befinden.

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