Gesundheitssystem: Ersatzkassen klagen über Wettbewerbsnachteile
In Städten ist die Gesundheitsversorgung teurer als auf dem Land. Ersatzkassen wie die Barmer oder die TK fühlen sich deshalb gegenüber den Ortskrankenkassen benachteiligt.
An der Höhe der Zusatzbeiträge zeige sich, wie gut die jeweilige Krankenkasse wirtschafte, behauptet Gesundheitsminister Hermann Gröhe. Aus der Sicht der Ersatzkassen jedoch stimmt das schon lange nicht mehr. Barmer, Techniker, DAK & Co. fühlen sich im Wettbewerb mit den allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen) massiv benachteiligt – und rufen daher nach dem Gesetzgeber.
Eigentlich, so erinnerte der Ersatzkassenverband VdEK am Montag, sollten Wettbewerbsnachteile – etwa durch mehr Krankheitsfälle oder Mitglieder mit niedrigem Einkommen – ausgeglichen werden. Tatsächlich aber sei man bei diesem Risikostrukturausgleich (RSA) übers Ziel hinausgeschossen. Dadurch befinde man sich in einer „Schieflage“.
1,3 Milliarden Euro mehr aus dem Gesundheitsfonds
Dass die Ortskrankenkassen mit ihren rund 24,7 Millionen Versicherten derzeit im Jahr 1,3 Milliarden Euro mehr aus dem Ausgleichstopf erhielten als die Ersatzkassen mit ihren gut 26 Millionen Versicherten sei nicht gerechtfertigt, sagte Verbandschefin Ulrike Elsner. Und das wirke sich natürlich auf die Finanzen der Anbieter und die Höhe der von ihnen erhobenen Zusatzbeiträge aus.
Deren Spreizung zwischen null und 1,7 Prozent sei jedenfalls „nicht nicht durch Managementaktivitäten der Kassen zu erklären“, behauptete Elsner. Sie liege überwiegend in den Verteilungskriterien des Finanzausgleichs begründet. Der im Jahr 1994 eingeführte RSA müsse dringend nachjustiert werden.
Deutlich höhere Ausgaben in Ballungsräumen
So fordern die Ersatzkassen beispielsweise eine Regionalkomponente, mit der die deutlich höheren Kosten in Ballungsgebieten ausgeglichen werden. Bisher sind die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds bundesweit identisch, egal wo ihre Versicherten leben. Davon profitieren Krankenkassen mit Schwerpunkt in ländlichen Regionen. Kassen mit vielen Versicherten in Städten dagegen sind im Nachteil.
Auch beim Ausgleich für die Krankheitslasten funktioniere der RSA nicht richtig, beklagt der Ersatzkassenverband. Für teure, nicht beeinflussbare Krankheiten seien die Zuweisungen zu niedrig, für leichte Erkrankungen zu hoch. Extrem hohe Kosten müssten über einen „Hochrisikopool“ ausgeglichen werden. Die Schwelle sollte bei 100.000 Euro liegen, als Anreiz für wirtschaftliches Verhalten genüge ein Selbstbehalt von 20 Prozent.
Auch Kostenunterschiede für Auslandsbehandlungen werden nicht ausgeglichen
Der höhere Aufwand oder die Ersparnis bei Behandlungen im Ausland müsse ebenfalls ausgeglichen werden, verlangen die Ersatzkassen. Wegfallen sollten im Gegenzug Zuschläge für Erwerbsminderungsrentner und chronisch Kranke in Gesundheitsprogrammen. Die Kosten für diese Versicherten seien schließlich bereits über den Krankheitsausgleich berücksichtigt.
Vor zwei Wochen wurden die Vorstandschefs der Ersatzkassen mit diesem Anliegen bei Gröhe vorstellig. Eine Reform müsse noch vor der Bundestagswahl angegangen werden, verlangte Elsner. In dieser Forderung sei man sich mit Innungs- und Betriebskrankenkassen einig. Widerstand leisteten nur die AOKen, die vom gegenwärtigen System profitierten.