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Die Bildkombo zeigt den türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan und ZDF-Neo-Moderator Jan Böhmermann.
© dpa
Update

Schmähgedicht auf Erdogan: Ermittlungen eingestellt - Böhmermann will sich Mittwoch äußern

Das Schmähgedicht auf den türkischen Präsidenten hat keine juristischen Folgen für Jan Böhmermann. Strafbare Handlungen waren nicht nachzuweisen, sagt die Staatsanwaltschaft Mainz.

Kein Tatverdacht – der TV-Unterhalter Jan Böhmermann muss vorerst nicht mit einer Strafe für seine Satire auf den türkischen Präsidenten Erdogan wegen des umstrittenen „Schmähgedichts“ rechnen. Die Mainzer Staatsanwaltschaft hat das Verfahren wegen „Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts“ eingestellt. Es gebe „keine hinreichenden Anhaltspunkte“ für strafbare Handlungen durch den Ende März ausgestrahlten Fernsehbeitrag. Erdogan kann gegen die Entscheidung Beschwerde erheben. Seine zivilrechtlichen Unterlassungsklagen laufen ohnehin weiter.

Der Satiriker kündigte daraufhin auf seiner Facebook-Seite an, am Mittwoch um 16.30 Uhr an derselben Stelle sich persönlich zu der Angelegenheit zu äußern.

Böhmermann hatte sich in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ über Erdogans empörte Reaktion auf einen Satirebeitrag im NDR lustig gemacht. Dabei trug er auch ein gereimtes Spottgedicht vor, das Erdogan nach Böhmermanns Worten einmal zeigen sollte, wo wirklich die Grenzen der Meinungsfreiheit liegen. Das Gedicht enthielt Beschimpfungen und sexueller Bezüge. Erdogan stellte daraufhin einen Strafantrag, die Bundesregierung erteilte im April die zur Verfolgung der Tat nötige Ermächtigung. Bei der Mainzer Staatsanwaltschaft gingen zahlreiche weitere Anzeigen ein.

Böhmermanns Satire von Kunst- und Meinungsfreiheit gedeckt

Nach Ansicht der Ermittler ist es bereits fraglich, ob der objektive Tatbestand der Beleidigung erfüllt sei. Böhmermanns Satire sei vom Schutzbereich der Kunst- und Meinungsfreiheit erfasst. Entstehungsgeschichte, zeitgeschichtliche Einbindung und die gesamte Gestaltung des Beitrags weckten unter diesen Aspekten Zweifel daran, dass Erdogan damit ernsthaft herabgewürdigt werden sollte.

Zudem fehlt es am nötigen Vorsatz, meinen die Ermittler. Der Beitrag sei Bestandteil einer bekanntermaßen satirischen Fernsehsendung gewesen. Ein durchschnittlich informiertes verständiges Publikum habe mithin davon ausgehen dürfen, dass Äußerungen vielfach mit Übersteigerungen und Überspitzungen einhergingen und ihnen die Ernstlichkeit fehle. Zudem habe Böhmermann selbst mehrfach von eine „Quatsch-Sendung“ gesprochen, und im Gedicht finde sich eine „absurde Anhäufung vollkommen übertriebener, abwegig anmutender Zuschreibungen negativ bewerteter Eigenschaften und Verhaltensweisen“, denen jeder Bezug zu den Tatsachen fehle. Es werde „nicht zu belegen sein, dass der Beschuldigte einen ernstlichen Angriff auf den personalen oder sozialen Achtungs- und Geltungsanspruch des türkischen Staatspräsidenten billigend in Kauf nahm.“

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