"Handelsblatt"-Bericht: Einigung auf Standards für digitale Patientenakte
Bis 2021 soll sie gesetzlich Versicherten zur Verfügung stehen: die elektronische Patientenakte. Medienberichten zufolge wurden jetzt Standards verabredet.
Krankenkassen und Ärzte haben sich mit dem Gesundheitsministerium einem Bericht zufolge auf ein Grundkonzept für die elektronische Patientenakte geeinigt. Die Akteure im Gesundheitswesen hätten die Schaffung gemeinsamer Standards verabredet, berichtete das „Handelsblatt“ unter Berufung auf eine dreiseitige Absichtserklärung.
Sollten sich Kassen und Ärzte wie in der Vergangenheit gegenseitig blockieren, wolle Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Ausgestaltung der Digitalakte an sich ziehen. Die elektronische Patientenakte soll allen gesetzlich Versicherten bis spätestens 2021 zur Verfügung stehen.
Spahn hatte bereits erklärt, er wolle, dass gesetzlich Versicherte spätestens ab 2021 generell auch per Handy und Tablet ihre Patientendaten einsehen können. Eigene Angebote für elektronische Gesundheitsakten hatten die AOK und die Techniker Krankenkasse (TK) schon vorgestellt.
AOK-Chef Martin Litsch sagte der Zeitung: „Ein Zurück ohne Gesichtsverlust gibt es nicht.“ Für die Chefin des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Doris Pfeiffer, verdeutlicht die Einigung, dass Ärzte und Kassen „gemeinsam an dem weiteren Auf- und Ausbau des sicheren Gesundheitsnetzes und seiner Anwendungen arbeiten“. Die Digitalakte zur Vernetzung von Gesundheitsdaten werde „ein Meilenstein in der Modernisierung der Patientenversorgung“. (dpa)
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