Pkw-Maut verstößt gegen EU-Recht: Ein Gutachten gegen Dobrindt
Die von der CSU propagierte Pkw-Maut könnte gegen EU-Recht verstoßen, weil sie EU-Ausländer diskriminiert. Dies geht aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags hervor.
Die Pläne von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) für eine Pkw-Maut verstoßen nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags gegen EU-Recht. Die Juristen kommen in einem 23-seitigen Gutachten zu dem Schluss, dass Dobrindts Konzept gleich mehrfach zu einer „mittelbaren Diskriminierung von Unionsbürgern“ führen würde. In Auftrag gegeben hatte das Gutachten der SPD-Bundestagsabgeordnete Johannes Fechner.
"Absolut unzutreffend"
Das Verkehrsministerium wies die Vorwürfe zurück. Der Gesetzesentwurf werde eindeutig europarechtskonform ausgestaltet sein. „Die Ausführungen des Wissenschaftlichen Diensts weisen offensichtlich fachliche und inhaltliche Fehler auf. Die Schlussfolgerungen sind deswegen absolut unzutreffend“, erklärte ein Sprecher am Sonntag. CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer schlug in dieselbe Kerbe. „Der Wissenschaftliche Dienst hat sich hier politisch missbrauchen lassen und in der parlamentarischen Sommerpause auf die Schnelle und unter Druck ein fehlerhaftes Gutachten verfasst“, sagte er der „Passauer Neuen Presse“.
Dobrindt will eine Vignettenpflicht auf allen deutschen Straßen einführen. Unterm Strich sollen die Mehreinnahmen aber nur von den ausländischen Fahrern kommen. Inländische Autobesitzer sollen für die Maut voll über die Kfz-Steuer entlastet werden. Zwar soll die Steuererleichterung formal getrennt beschlossen werden, doch „müssen beide Maßnahmen zusammen betrachtet“ werden, wie die Bundestagsjuristen erklären.
"Ungleiche Behandlung"
Sie sehen aber nicht nur in dieser Koppelung eine Diskriminierung anderer Bürger der Europäischen Union. Auch die geplante Struktur der Vignettenpreise würde ihrer Untersuchung zufolge gegen EU-Recht verstoßen. So sollten die Preise für Jahresvignetten für inländische Autos nach Umweltfreundlichkeit, Hubraum und Zulassungsjahr gestaffelt sein, für ausländische aber nicht. Das führe dazu, dass ein ausländischer Fahrer eines Benzin-Fahrzeugs einheitlich 103,04 Euro zu zahlen habe, der Halter beispielsweise eines in Deutschland zugelassenen VW Polo 1.2 TSI aber nur 24 Euro – um die dann auch noch die Kfz-Steuer sinke. „Das Vorenthalten einer nach bestimmten Kriterien gestaffelten Beitragshöhe führt zu einer ungleichen Behandlung von inländischen und ausländischen Kfz-Haltern und damit zu einer mittelbaren Diskriminierung“, heißt es im Gutachten.
Ferner bemängeln die Experten des Bundestags in dem Gutachten, dass mit dem Pkw-Maut-Konzept von Verkehrsminister Dobrindt ausländische Verkehrsunternehmen wie zum Beispiel Kurierdienste finanziell deutlich stärker belastet würden als inländische. Sie werten das als Verstoß gegen den Vertrag über die Arbeitsweise der EU und gegen ein entsprechendes Verbot des Europäischen Gerichtshofs. (dpa)