Reform des Sexualstrafrechts: Ein großer Schritt - aber nicht der letzte
Am Donnerstag entscheidet der Bundestag über ein neues Sexualstrafrecht. Berlins Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) wird reden. In einem Gastbeitrag verteidigt er den Gesetzentwurf. Mahnt aber auch Weiterentwicklungen an.
Das Strafrecht definiert die wichtigsten Rechtsgüter, die eine Gesellschaft schützen möchte. An diesem Donnerstag stärkt der Deutsche Bundestag das Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung. Das ist eine wirklich gute Nachricht.
Hinter uns liegen viele Jahre des Wandels und der Überzeugungsarbeit. Ein solches Gesetz, wie es jetzt zur Abstimmung vorliegt, wäre vor einigen Jahren noch undenkbar gewesen; sexuelle Aufdringlichkeiten galten noch nicht einmal als Kavaliersdelikt. Ein anderes gutes Beispiel dafür, wie sich das Verständnis von zu schützenden Rechtsgütern gewandelt hat, liefern auch die Grünen: vor 35 Jahren haben sie die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern nicht so geachtet, wie sie es heute tun.
Auch der Bundesjustizminister hat 2014 und 2015 noch Anträge der Länder bei Justizministerkonferenzen nicht unterstützt, die den besseren Schutz von Frauen zum Ziel hatten. Ich meine das hier ausdrücklich nicht als Kritik; im Gegenteil: in einer Demokratie muss es möglich sein, sich von den besseren Argumenten überzeugen zu lassen.
Und der Regierungsentwurf zum Sexualstrafrecht, der in diesem Jahr vom Kabinett beschlossen wurde, stärkte die sexuelle Selbstbestimmung nicht annähernd so, wie es die schon lange vorgetragenen Forderungen von Justizministerinnen und -ministern der Union vorsahen.
Es ist einigen Mitgliedern des Bundestages zu verdanken – namentlich Elisabeth Winkelmeier-Becker und Alexander Hoffmann – dass wir nun über einen Gesetzesentwurf debattieren, der die Bezeichnung Reform tatsächlich verdient und der glasklare Verbesserungen für den Schutz von Frauen vor sexuellen Übergriffen beinhaltet. Nein heißt jetzt Nein. Und Grabschen ist nicht mehr erlaubt.
Steine aus dem Glashaus von Manuela Schwesig
Umso übergriffiger waren daher – und auch das gehört zur Wahrheit – die öffentlichen Appelle, u.a. von Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig, die Union solle sich endlich bewegen. Das waren wirklich Steine aus dem Glashaus.
Ich unterstütze ausdrücklich das Tempo, dass bei der Beratung dieses neuen Entwurfs vorgelegt wurde. Denn es geht um ein ganz klares Signal in unsere Gesellschaft hinein, es geht darum, die sexuelle Selbstbestimmung, insbesondere von Frauen, endlich angemessen zu schützen! Wir in Berlin wollen eine Kultur des Respekts. Wir wollen, dass jeder – und jede – selbstbestimmt, selbstbewusst und tolerant leben kann. Wir tolerieren keine Übergriffe.
Die sexuelle Selbstbestimmung gehört zu den Kernwerten unserer Gesellschaft. Verstöße dagegen sind schwerwiegend. Es ist deshalb richtig, dass das Gesetz nun auch sexuelle Übergriffe als Abschiebegrund definiert. Wir kommen heute einen großen Schritt voran, aber es wird nicht der letzte sein. Wir sollten uns auch Gedanken darüber machen, wie wir die Integrität von Frauen besser schützen können, die durch verbale, sehr oft auch sexualisierte, Angriffe in der Öffentlichkeit zu Objekten herabgewürdigt werden.
Es ist gut, wenn wir unser Strafrecht kontinuierlich weiterentwickeln.
Thomas Heilmann (CDU) ist Senator für Justiz und Verbraucherschutz in Berlin. Am Donnerstag gehört er zu den Rednern in der Debatte des Deutschen Bundestages anlässlich der Verabschiedung des neuen Sexualstrafrechts.
Thomas Heilmann