Keine Waffen mehr für Saudi-Arabien?: Ein Exportverbot mit Ausnahmen
Union und SPD haben in der Debatte um Rüstungsexporte für Saudi-Arabien eine Einigung erzielt. Was der Kompromiss in der Praxis bedeuten könnte – eine Analyse.
Nach langem Streit haben sich Union und SPD in der vergangenen Woche darauf geeinigt, den Rüstungsexportstopp für Saudi-Arabien um ein halbes Jahr zu verlängern – und zugleich europäische Großprojekte in diesem Bereich nicht weiter grundsätzlich zu blockieren. Doch was bedeutet die Einigung im Detail?
1. Zulieferungen für europäische Projekte wieder möglich
Bis Ende September will die Bundesregierung keine neuen Anträge für Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien mehr genehmigen, bereits genehmigte Güter dürfen nicht ausgeführt werden. Allerdings soll der Exportstopp nicht weiter deutsche Zulieferungen für europäische Rüstungsprojekte verhindern. Die Bundesregierung verlängert die entsprechenden Sammelausfuhrgenehmigungen für Geschäfte mit Saudi-Arabien bis Ende Dezember. Die für Saudi-Arabien bestimmten Eurofighter, für die aus Deutschland rund ein Drittel der Teile zugeliefert werden, könnten demnach also gebaut werden.
Großbritannien hatte zuvor kritisiert, dass der deutsche Exportstopp es dem britischen Rüstungskonzern BAE Systems unmöglich mache, den Vertrag mit Riad über die Lieferung von 48 Eurofightern zu erfüllen oder die Maschinen zu warten, die bereits im Besitz des Königreiches sind.
2. Appelle an die europäischen Partner statt Bedingungen
Die Bundesregierung formuliert zwar für die gemeinsamen europäischen Rüstungsprojekte zwei Forderungen, lässt aber offen, wie diese in der Praxis durchgesetzt werden können. So sollen „keine endmontierten Rüstungsgüter aus diesen Gemeinschaftsprogrammen“ an Saudi-Arabien oder die Vereinigten Arabischen Emirate geliefert werden, und die gemeinsam produzierten Rüstungsgüter sollen nicht im Jemen-Krieg zum Einsatz kommen. Dafür will sich die Bundesregierung in Konsultationen mit anderen europäischen Ländern „einsetzen“.
Auch die beteiligten deutschen Firmen sollen bei ihren Kooperationspartnern darauf dringen, dass diese Forderungen erfüllt werden. Was allerdings passiert, wenn sich die Deutschen in diesen zwei Punkten nicht durchsetzen können, bleibt unklar. Denn Bedingung für die Verlängerung ist lediglich, dass es überhaupt Konsultationen mit den europäischen Partnern gibt. Doch mit einem Veto oder einem Rückzug ihrer Genehmigung droht die Bundesregierung nicht, falls die europäischen Partner trotzdem nach Riad liefern.
3. Keine „endmontierten“ Rüstungsgüter für Saudi-Arabien
Der Kompromiss von Union und SPD enthält zudem eine interessante Einschränkung: Im Rahmen der europäischen Projekte sollen nur „endmontierte“ Rüstungsgüter nicht nach Saudi-Arabien geliefert werden. Möglicherweise könnte diese Klausel künftig für den Eurofighter von Bedeutung sein. Als Saudi-Arabien im Jahr 2007 insgesamt 72 Eurofighter bestellte, gab es Pläne, diese erst im Land selbst vollständig zusammenzubauen. Dazu kam es zwar nicht, aber als die Golfmonarchie im März 2018 weitere 48 Eurofighter vom Typ Typhoon orderte, war eine solche Lösung offenbar zumindest im Gespräch.
Bereits jetzt baut die Firma BAE Systems ihre Hawk-Jets teilweise in Saudi-Arabien zusammen. Das britische Unternehmen hat in dem Land etwa 6000 Angestellte, die unter anderem mit der Wartung der bereits gelieferten Eurofighter betraut sind.
4. Ausnahmen auf Wunsch Frankreichs
Über die bekannt gewordene Einigung hinaus soll die Bundesregierung Frankreich mehrere Ausnahmen zugesichert haben. Die französische Regierung hatte die deutsche Rüstungsexportpolitik am lautesten kritisiert, die Botschafterin in Berlin nannte das deutsche System gar „unberechenbar“. Hinter den Kulissen legten die Franzosen offenbar eine Liste mit 16 Projekten vor, für die sie eine Ausnahme vom deutschen Exportverbot wünschten. Die Bundesregierung erlaubte nach Reuters-Informationen fünf dieser Rüstungsprojekte. So dürfen deutsche Firmen Teile für Radar- und Funkgeräte zuliefern, und diese können offenbar ohne Auflagen nach Saudi-Arabien exportiert werden.
Entscheidend ist aber, dass Deutschland eine solche Ausnahme auch für den Artillerie-Ortungsradar Cobra zusagte. Dies ist ein Gemeinschaftsprojekt von Airbus, der französischen Firma Thales sowie dem US-Konzern Lockheed Martin. Die Bundesregierung hatte den Export von vier Cobra-Systemen nach Saudi-Arabien erst im September vergangenen Jahres genehmigt, wenige Wochen später trat der Exportstopp in Kraft.
5. Deutsche Exporte in die Emirate nicht vom Verbot betroffen
Deutsche Rüstungsexporte in die Vereinigten Arabischen Emirate bleiben weiterhin erlaubt, obwohl das Land gemeinsam mit Saudi-Arabien zu den wichtigsten externen Kriegsparteien im Jemen gehört. Das ist auch deshalb bemerkenswert, weil im Rahmen von europäischen Gemeinschaftsprojekten hergestellte Rüstungsgüter bis Jahresende ausdrücklich nicht in die Emirate geliefert werden sollen. Seit dem deutschen Exportstopp für Saudi-Arabien im Herbst 2018 hat sich die Zahl und der Wert der Genehmigungen für die Emirate im Vergleich zum vorigen halben Jahr vervielfacht.
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