Jens Spahn ließ Journalisten ausforschen: „Ein Bundesminister sollte die Pressefreiheit achten“
Der CDU-Politiker wollte vom Grundbuchamt wissen, wer Fragen zu seinen privaten Immobilienkäufen stellt – und welche. Medienverbände finden das verstörend.
Journalistenorganisationen kritisieren Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für seinen Umgang mit Pressevertretern, die zu seinen privaten Immobiliengeschäften recherchieren. Spahn hatte über seine Anwälte vom Grundbuchamt beim Amtsgericht Schöneberg verlangt, Namen und Anfragen unter anderem von Journalisten von „Spiegel“, „Bild“, „Stern“ und Tagesspiegel herauszugeben. Das Grundbuchamt war dem gefolgt.
„Beides geht nicht“, sagte der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbands Frank Überall, „eine eilfertige Behörde und ein Minister, der peinlich bemüht ist, private Immobiliengeschäfte im siebenstelligen Bereich unter der Decke zu halten.“
Als Mitglied der Bundesregierung, das wie kein anderer Ressortchef wegen der Corona-Pandemie im Fokus der Öffentlichkeit stehe, müsse Spahn sich Recherchen von Medien gefallen lassen. Die Bundesvorsitzende der Deutschen Journalistinnen- und Journalistenunion Tina Groll findet es „verstörend“, dass Spahn offenbar Pressevertreter ausforschen ließ. „Ein Bundesminister sollte die Pressefreiheit und die Aufgabe der Presse, kritisch zu berichten, respektieren und achten.“
„Um wen handelt es sich?“
Dass Spahn über Medienvertreter Informationen sammeln ließ, geht aus einem Schreiben von seinen Rechtsanwälten an das Amtsgericht Schöneberg vom Dezember 2020 hervor, das dem Tagesspiegel vorliegt.
Dem Amtsgericht ist das Grundbuchamt zugeordnet, das die Akten zum privaten Immobilienbesitz des Ministers verwaltet, einschließlich der Kaufverträge.
Dem Schreiben zufolge fordern Spahns Anwälte dazu auf, den gesamten Schriftverkehr mit dem Tagesspiegel sowie „sämtliche etwaige weitere Presseschreiben“ mit den dazugehörigen amtlichen Antwortschreiben herauszugeben. Ausdrücklich wollte Spahn die Namen von Pressevertretern wissen, die nach seinen zwei Schöneberger Wohnungen sowie der im vergangenen Jahr erworbenen Villa in Dahlem gefragt haben („Um wen handelt es sich?“).
Anlass für Spahns Schreiben war ein Tagesspiegel-Bericht
Wie berichtet, ist der Minister bemüht, dass der Preis für sein gemeinsam mit Ehepartner Daniel Funke gekauftes Dahlemer Grundstück in Höhe von mehreren Millionen Euro nicht in der Öffentlichkeit diskutiert wird. Er besteht darauf, dass es sich hier um eine Privatangelegenheit handelt. Ein entsprechendes Unterlassungsbegehren gegen den Tagesspiegel hat das Hamburger Landgericht kürzlich bestätigt. Der Tagesspiegel hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.
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Anlass für das Schreiben im Dezember war jedoch ein Tagesspiegel-Bericht über den Kauf einer Wohnung vom früheren Pharma-Manager Markus Leyck Dieken, den Spahn später an die Spitze der mehrheitlich bundeseigenen Gematik GmbH holte. Die Gematik soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranbringen. Das Bekanntwerden des Deals brachte dem Minister die Kritik aller vier Oppositionsfraktionen im Bundestag ein. Spahn wollte nun im Detail vom Grundbuchamt wissen, wann welche Auskünfte über das damals knapp eine Million Euro teure Immobiliengeschäft an den Tagesspiegel geflossen sind.
Das Amtsgericht kommt offenbar allen Forderungen nach
Spahns Anwälte hatten sich offenbar aber schon vorher an das Amtsgericht gewandt, nachdem Presseberichte über den Kauf der Dahlemer Villa erschienen waren. Einem Schreiben des Amtsgerichts zufolge übersandte das Gericht „Kopien der E-Mailanfragen des Reportes der ,Bild‘-Zeitung (…), das Einsichtsgesuch des Journalisten des ,Business Insider Deutschland GmbH‘ (…) des Korrespondenten der Zeitung ,Der Tagesspiegel‘“ an den Minister und seine Anwälte.
Auch den Anfragen vom Dezember zu den Schöneberger Wohnungen wurde entsprochen: „Die beigefügten Kopien enthalten alle bis zum heutigen Tag eingegangenen Anfragen von Pressevertretern nebst Antwortschreiben“, heißt es in einer weiteren Mitteilung des Gerichts vom 22. Januar 2021 an Spahns Anwaltsbüro. Ausdrücklich benannt wird die Korrespondenz mit „Stern“, Tagesspiegel und „Spiegel“.
Sein Mandant betreibe keine „Investigationen“, sagt Spahns Anwalt
Der Minister lässt bestreiten, dass er mit diesen Maßnahmen Recherchen der Presse ausforschen wolle. Sein Mandant betreibe keinerlei „Investigationen“, sondern mache nur von seinem Recht Gebrauch, „welche Dritte mit welcher Begründung“ Einsicht in das Grundbuch genommen hätten, erklärte Spahns Anwalt Christian-Oliver Moser. Diese Recht stehe Spahn als Eigentümer zu, und darin liege auch kein Eingriff in die Pressefreiheit.
Außerdem erhebt der Minister nun seinerseits gegenüber dem Grundbuchamt Vorwürfe: Das Amtsgericht habe „erhebliche Rechtsverstöße begangen“, als es der Presse die begehrten Auskünfte erteilte. Dies dürfe „überprüft werden“. Mutmaßlich bezieht sich der Vorwurf unter anderem auf die ausdrückliche amtliche Bestätigung des Kaufpreises für das Dahlemer Objekt.
Wie kamen die Recherchen in die Akten?
Offen bleibt allerdings auch, auf welcher Rechtsgrundlage der E-Mail-Schriftwechsel zu laufenden Recherchen von Pressevertretern Eingang in die Grundbuchakten gefunden hat. Eine entsprechende Anfrage ließ das Amtsgericht Schöneberg bisher unbeantwortet.
Das Bundesverfassungsgericht mahnt zur Vorsicht, Grundstückseigentümer leichtfertig über Auskunftsverlangen der Presse in Kenntnis zu setzen: Die Presse sei in ihren Recherchen häufig darauf angewiesen, mosaiksteinartig einzelne Teilinformationen in verschiedenen Feldern zusammenzutragen, heißt es in einem Beschluss zum Grundbuch-Einsichtsrecht aus dem Jahr 2000 (Az.: 1 BvR 1307/91 ). „Ginge sie dem Verdacht eines missbilligten Verhaltens nach und müsste das Grundbuchamt den Adressaten des Verdachts von ihren Recherchen informieren, könnte der Rechercheerfolg nachhaltig gefährdet werden“. Der Adressat ihrer Nachforschungen könne sonst „Gegenmaßnahmen“ ergreifen.
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