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Eine Demonstrantin raucht einen Joint bei der Berliner Hanfparade.
© dpa/Annette Riedl
Update

Ordnungswidrigkeit statt Straftat: Drogenbeauftragte für Sechs-Gramm-Grenze bei Cannabis

Die meisten Bundesländer verzichten in solchen Fällen bereits auf Strafverfolgung. Bundes-Drogenbeauftragte Daniela Ludwig plädiert bundesweit für mehr Kulanz.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU), hat sich erneut dafür ausgesprochen, zumindest den Besitz kleiner Mengen einheitlich in Deutschland nicht mehr strafrechtlich zu verfolgen, sondern als Ordnungswidrigkeit einzustufen. Damit wären nur noch Bußgelder, aber keine Freiheitsstrafen für den Besitz mehr möglich.

„Vertretbar wäre aus meiner Sicht eine Grenze von sechs Gramm - und zwar bundesweit“, sagte die Regierungsvertreterin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). „Ein Grenzwert, über dem der Besitz von Cannabis auch in Zukunft als Straftat und nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet werden sollte, muss mit Bedacht festgelegt werden, denn er hat eine gewisse Signalwirkung und einen Einfluss auf das Konsumverhalten.“

In der Praxis wird in den meisten Bundesländern schon jetzt beim Besitz von bis zu sechs Gramm Cannabis auf eine Strafverfolgung verzichtet. In einigen Ländern gelten sogar höhere Obergrenzen. Rechtlich handelt es sich aber um eine Straftat. Grundlage ist das Betäubungsmittelgesetz. Dort sind die Substanzen aufgeführt, die außer mit speziellen Genehmigungen nicht angebaut, hergestellt, in Verkehr gebracht oder besessen werden dürfen. Cannabis gehört dazu. Bis zu fünf Jahre Haft können theoretisch drohen.

Ludwig empfahl der CDU/CSU, nach der Bundestagswahl mit möglichen Koalitionspartnern einen Kompromiss bei Cannabis zu suchen. Es sei nicht so gefährlich wie Kokain oder Heroin. „Richtig ist auch, dass es um andere, bessere Sanktionen und um eine Entlastung von Polizei und Justiz gehen muss“, betonte sie.

Die Bundes-Drogenbeauftragte warf in dem RND-Interview den Ländern vor, durch eine unkontrollierte Freigabe des Online-Glückspiels die Bemühungen zur Suchtbekämpfung zu untergraben. „Meine schlimmsten Befürchtungen haben sich bestätigt. Die Werbung ist omnipräsent, aber niemand kontrolliert die Einhaltung der Regeln. Die Anforderungen an den Spieler- und Jugendschutz werden vielfach schlicht ignoriert. Das ist wirklich ein Rückschlag für die Suchtbekämpfung.“

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Seit dem Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags am 1. Juli ist Online-Glücksspiel in ganz Deutschland legal. Die geplante Aufsichts- und Kontrollbehörde ist allerdings noch nicht arbeitsfähig. Ludwig forderte die Länder zudem auf, den Staatsvertrag auch inhaltlich nachzubessern.

So stehen die Parteien zur Legalisierung von Cannabis

Am weitesten gehen Grüne, FDP und Linke. Alle drei Parteien sind für eine Legalisierung von Cannabis. Grüne und FDP plädieren für einen „Verkauf in lizensierten Fachgeschäften“. Die Freien Demokraten sehen dadurch mögliche Steuereinnahmen von bis zu einer Milliarde Euro - Geld, das in Suchtprävention und Behandlung gesteckt werden könnte.

Die Linke spricht sich für eine „vorrangig nichtkommerzielle Bezugsmöglichkeit“ von Cannabis aus. Das könnten „Cannabis Social Clubs“ sein - Vereine, die Cannabis für den Eigenbedarf ihrer Mitglieder anbauen, wie der drogenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Niema Movassat, der Deutschen Presse-Agentur sagte.

Alle drei Parteien argumentieren damit, dass durch eine „Entkriminalisierung“ auch weniger Ressourcen bei Polizei und Justiz gebunden und der Schwarzmarkt ausgetrocknet würde.

Auch bei der SPD heißt es: „Verbote und Kriminalisierung haben den Konsum nicht gesenkt, sie stehen einer effektiven Suchtprävention und Jugendschutz entgegen und binden enorme Ressourcen bei Justiz und Polizei.“ Die Sozialdemokraten sind bei dem Thema aber trotzdem vorsichtig und wollen zunächst einmal eine „regulierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene in Modellprojekten von Ländern und Kommunen erproben lassen“ und das mit Präventions- und Beratungsangeboten begleiten.

Die Union ist gegen eine Freigabe von Haschisch und Marihuana: „Eine Legalisierung illegaler Drogen lehnen wir ab“, steht in ihrem Wahlprogramm. Wer legalisiere, entziehe sich seiner Verantwortung und lasse Betroffene und Angehörige mit den Problemen allein. CDU und CSU setzen stattdessen auf „Aufklärung sowie frühe und massentauglichere Sanktionen, die der Tat auf dem Fuße folgen und unmittelbar zur Wahrnehmung von Beratungs- und Therapieangeboten veranlassen.“

Nach Ansicht der AfD sollte Cannabis nur für medizinische Zwecke unter ärztlicher Aufsicht zur Verfügung stehen. „Wir befürworten den Ausbau der suchtpsychiatrischen Versorgung für eine dauerhafte Abstinenz von Drogen“, heißt es in ihrem Wahlprogramm. (dpa)

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