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Bisher müssen Asylbewerber, außer in Hamburg und Bremen, medizinische Behandlungen erst beim Sozialamt beantragen.
© Fabian Bimmer/Reuters

Gesundheitskarte für Asylbewerber: Direkt zum Arzt

Die Stadtstaaten Hamburg und Bremen machen vor, wie eine umkomplizierte medizinische Behandlung für Asylbewerber funktionieren kann. Bund und Länder verhandeln seit Wochen über ein ähnliches Modell.

Viele Asylbewerber in Deutschland müssen den Besuch beim Arzt erst beim Sozialamt beantragen. Erkrankungen werden deshalb nicht selten erst mit zeitlicher Verzögerung behandelt. Bund und Länder verhandeln nun seit einigen Wochen über eine gesetzliche Regelung, die eine bundesweite Einführung einer Gesundheitskarte ermöglichen würde. Mit einer solchen Karte könnten Asylbewerber künftig direkt einen Arzt aufsuchen. Die Mehrzahl der Bundesländer hat nach einer Umfrage des Tagesspiegels grundsätzlich Interesse an der Einführung der Gesundheitskarte. Nur aus Sachsen heißt es, dass es aktuell keine landesweite Einführung einer Gesundheitskarte für Asylbewerber geben werde. Der Ausgang der Gespräche ist noch offen. Mit dem Abschluss eines Gesetzgebungsverfahrens rechnet man im Kreise der Länder jedenfalls nicht vor dem Sommer.

In Bremen und Hamburg erstattet die Stadt die Kosten

Dabei machen die beiden Stadtstaaten Bremen und Hamburg seit Jahren gute Erfahrungen mit der Krankenversicherungskarte für Asylbewerber. Seit 2005 gibt es diese in Bremen, seit Juli 2012 auch in Hamburg. In beiden Städten übernimmt die AOK Bremen/Bremerhaven die Betreuung der Asylbewerber, die Behandlungskosten werden der Krankenkasse von der Stadt erstattet. In Hamburg erhält die AOK für ihre Arbeit im Monat eine Verwaltungskostenpauschale von zehn Euro pro Person, plus einmalig acht Euro für die Ausgabe der Gesundheitskarte.

Für die Hamburger Behörde hat sich der Vertrag mit der Krankenkasse unter dem Strich ausgezahlt. „Es ist ein Riesenvorteil, dass wir nicht mehr die komplizierten Verträge mit Ärzten und anderen Leistungserbringern schließen müssen“, sagt Frank Burmester, der in der Hamburger Sozialbehörde für die Gesundheitsversorgung der Asylbewerber zuständig ist. In der Vergangenheit mussten seine Mitarbeiter jede einzelne Abrechnung überprüfen, diese Arbeit übernimmt nun die Krankenkasse. Sein Referat kommt deswegen mit 14 Personen weniger aus, außerdem benötigt er keine Spezialsoftware zur Abrechnung. „Wir geben jährlich 1,6 Millionen Euro weniger aus“, sagt Burmester.

Medizinische Leistungen sind aber eingeschränkt

Die Bremer Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) verweist außerdem auf einen weiteren Vorteil: Die AOK-Mitarbeiter verfügten – anders als die Sachbearbeiter der Sozialbehörde – über die Kompetenz, die Angemessenheit einer Behandlung und der in Rechnung gestellten Kosten zu bewerten. „Allein diese Fachlichkeit trägt nach unserer Einschätzung dazu bei, die Kosten sachgerecht zu halten“, sagt sie. So sei es „falsch“ und „ethisch nicht zu vertreten“, wenn etwa mit dem Argument steigender Kosten notwendige Behandlungen verwehrt würden.

Im Vergleich zu normal gesetzlich Krankenversicherten sind die medizinischen Leistungen durch das Asylbewerberleistungsgesetz eingeschränkt. Flüchtlinge haben insbesondere keinen Anspruch auf freiwillige Zusatzleistungen, künstliche Befruchtung sowie auf eine Behandlung im Ausland. Nur eingeschränkt genehmigt werden Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlung, Langzeit-Psychotherapien sowie Vorsorgekuren und Rehabilitationsmaßnahmen. Der Status der Asylbewerber ist auf den Chipkarten in Bremen und Hamburg für andere Patienten allerdings nicht sichtbar.

Manche Bundesländer treiben das Projekt schon voran

Ob sich das Modell der Stadtstaaten auf die Flächenländer übertragen lässt, wird momentan zwischen Bund und Ländern geprüft. Das Problem ist: Nach geltendem Recht müsste jede einzelne Kommune und jeder Landkreis einen Vertrag mit einer Krankenkasse abschließen. In der Diskussion ist daher, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, mit der Regelungen auf Landesebene erleichtert werden können. In Berlin wird derzeit ein Zwischenmodell praktiziert: Nach 48-monatiger Aufenthaltsdauer erhalten auch hier Asylbewerber eine Chipkarte, davor bekommen sie Behandlungsgutscheine, die für ein Quartal gültig sind.

Manche Länder werden auch schon im Alleingang aktiv. So führt Brandenburg derzeit Gespräche mit der AOK Nordost über einen Rahmenvertrag. „Auf eine Regelung vom Bund werden wir nicht warten“, sagte Sozialministerin Diana Golze (Linke) vor kurzem. Auch in Schleswig-Holstein beraten Sozialministerium, kommunale Spitzenverbände und Krankenkassen darüber, wie die Gesundheitskarte in der Praxis funktionieren könnte.

Nicht alle Kassen ziehen mit

Problematisch ist allerdings, dass nicht alle Kassen an einer Kooperation interessiert sind. So berichtet etwa das saarländische Innenministerium, dass das Vorhaben, für Asylbewerber in der Landesaufnahmestelle eine entsprechende Vereinbarung zu schließen, daran gescheitert sei, dass keine Krankenkasse dazu bereit gewesen sei. Nordrhein-Westfalen fordert deshalb eine bundesgesetzliche Verpflichtung der Krankenkassen, mit den Gemeinden Verträge über die Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern abzuschließen. Und Rheinland-Pfalz spricht sich dafür aus, dass Flüchtlinge die Gesundheitskarte von einer Krankenkasse ihrer Wahl bekommen sollen.

Die Länder fordern zudem, dass der Bund künftig die Arztkosten von Asylbewerbern übernehmen soll, nicht zuletzt mit Verweis auf die steigenden Flüchtlingszahlen. Der Bund müsse zumindest die „Mehrkosten“ nach einer Systemänderung übernehmen, verlangt etwa Hessen. Ob die Versorgung mit der Einführung einer Gesundheitskarte überhaupt teurer würde, ist allerdings fraglich. So sind in Hamburg die durchschnittlichen Pro-Kopf-Ausgaben nach Berechnungen der Sozialbehörde nicht gestiegen. Auch im Vergleich zu den normal gesetzlich Krankenversicherten der AOK Bremen/Bremerhaven waren die durchschnittlichen Ausgaben für Asylbewerber geringer – sie lagen laut Behördenvertreter Burmester bei etwa 80 Prozent.

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