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Flüchtlinge ohne Aufenthaltsstatus können in der Regel nicht ärztlich behandelt werden.
© dpa

Flüchtlinge: Arztbesuch für Illegale soll leichter werden

Flüchtlinge ohne Aufenthaltsstatus können nicht zum Arzt gehen, wenn sie krank werden. Das soll sich in Niedersachsen nach dem Tod eines Flüchtlingsbabys ändern. Mehrere Kommunen arbeiten an einer Lösung für das Problem.

Auch Flüchtlinge ohne sicheren Aufenthaltsstatus können krank werden. Doch die sogenannten „Illegalen“ oder „Papierlosen“ können in der Regel nicht zum Arzt gehen, da sie keine Krankenversicherung haben und meistens nicht das Geld, um für die Behandlung selbst aufzukommen. Dazu kommt die Angst, dass ihre Daten vom Arzt an die Ausländerbehörde weitergeleitet werden. Gleichzeitig gehen Ärzte, die ohne sichere Kostenübernahme durch das Sozialamt behandeln, ein finanzielles Risiko ein. Auch die Bundesärztekammer hat dies bereits mehrfach kritisiert.

In Schweden hat eine konservative Regierung 2012 das Recht von Illegalen auf Gesundheitsversorgung eingeführt.

Flüchtlingsberater schätzen die Zahl der Menschen ohne Aufenthaltspapiere bundesweit auf rund 500 000. In Niedersachsen sollen es bis zu 40 000 sein. Dort können die Betroffenen jetzt auf Besserung hoffen, denn in Hannover und Göttingen sollen ab 2015 Modellversuche mit anonymen Krankenscheinen starten. Für die Initiative stellt die rot-grüne Landesregierung für die nächsten drei Jahre jeweils 500 000 Euro zur Verfügung.

Auch in niedersächsischen Kommunen gibt es Versuche, um die Situation der Papierlosen zu verbessern. In Oldenburg haben Grüne, Linke und Piraten beantragt, dass die Stadtverwaltung die Einführung einer „Humanitären Sprechstunde“ prüft und die Kosten dafür ermittelt. In einer solchen anonymen und kostenlosen Sprechstunde könnten einfache Probleme untersucht und gleich behandelt werden. Im Falle von schwerwiegenden Erkrankungen könnte der behandelnde Arzt auf weitere medizinische Angebote für papierlose Menschen hinweisen.

Die Klinik hatte das Baby nicht aufgenommen

Im Landtag haben die Fraktionen von SPD und Grünen die Landesregierung überdies aufgefordert, für registrierte Flüchtlinge im Asylverfahren oder mit einer Duldung die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte nach dem sogenannten „Bremer Modell“ zu prüfen. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben diese Personen bislang nur Anspruch auf reduzierte medizinische Leistungen. In Bremen bekommen sie seit 2005 aber eine reguläre Krankenkassen- Chipkarte der AOK. 2012 übernahm auch Hamburg dieses Modell.

Die Debatte über eine bessere Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge hatte in Niedersachsen nach dem Tod eines Flüchtlingsbabys im April an Fahrt aufgenommen. Eine Klinik in Hannover hatte das Kind nach Angaben der aus Ghana stammenden Mutter wegen eines fehlenden Einweisungsscheines nicht aufgenommen. Nach Angaben des Krankenhauses hatte die Mutter allerdings die Notaufnahme kurz vor der Untersuchung des Babys wieder verlassen. Das Kind starb wenige Stunden später auf dem erneuten Weg in die Klinik an einer Lungenentzündung.

Reimar Paul

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