StVO-Novelle bringt zusätzliche Verkehrszeichen: Diese neuen Schilder gibt es im Straßenverkehr
Vier Figuren stehen um ein Auto herum - was ein bedeutet ein solches Verkehrszeichen? Seit Dienstag gibt es neue Schilder, nicht jedes ist verständlich. Ein Überblick.
Am Dienstag ist die novellierte Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft getreten. Es gibt unter anderem viele Erleichterungen für Fahrradfahrer: So wird etwa das Halten auf Radwegen verboten, der Mindestabstand beim Überholen von Rädern wird festgeschrieben und es gibt einen Grünpfeil für Radler.
„Die neuen Regeln stärken insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer“, wird Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer auf der Seite des Ministeriums zitiert. „Wir schaffen mehr Schutz für Radfahrende und Vorteile für das Carsharing sowie elektrisch betriebene Fahrzeuge.“
Auch werden neue Entwicklungen im Verkehr abgebildet. So können nun für Carsharing-Autos besondere Parkplätze eingerichtet werden – und auch für Lastenräder.
Viele dieser neuen StVO-Regeln bringen auch neue Straßenschilder mit sich. So wird es für Radschnellwege und Fahrradzonen spezielle Verkehrszeichen geben. Auch für besagte Lastenräder und Carsharing-Autos hat das Verkehrsministerium Piktogramme festgeschrieben. Hier ein Überblick:
Der Grüne Pfeil ist eine der wenigen Verordnungen, die aus DDR-Recht in bundesdeutsches Recht übernommen wurden. Sieht man ihn an einer Ampel, dann ist es erlaubt, rechts abzubiegen, auch wenn die Ampel rot zeigt.
Nun gibt es den Grünpfeil auch ausschließlich für Fahrradfahrer. Fahrradaktivisten fordern schon länger, dass es entsprechende Regeln gibt. Manche fordern gar, dass es generell für Radler erlaubt sein sollte, bei Rot rechts abzubiegen – dies ist aber weiterhin nicht erlaubt.
Vergleichbar zu den Tempo-30-Zonen können nun auch Fahrradzonen eingerichtet werden. Die Regeln orientieren sich an denen von Fahrradstraßen: Räder haben Vorrang, es gilt Tempo 30, Radler dürfen nebeneinander fahren.
Mit dem „Sinnbild Lastenfahrräder“ hat das Verkehrsministerium ein Piktogramm geschaffen, mit dem ebensolche Gefährte auf Schildern ausgewiesen werden können. So können etwa Park- oder Ladezonen für Lastenräder gekennzeichnet werden.
Bisher werden Radschnellwege nur durch entsprechende Zeichen auf der Fahrbahn ausgewiesen. Das ist aber nicht immer möglich, etwa auf Schotterwegen. Deshalb wurde nun ein extra Schild festgelegt. Die Idee ist es, mit Radschnellwegen schnelles unterbrechungsfreies Radeln zu ermöglichen – vergleichbar zu den Autobahnen.
Das „Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen“ ist eine Regel, die sich nicht sofort erschließt. Gemeint ist, dass dort nur Fahrräder, Motorräder und Mopeds ihresgleichen überholen dürfen. Ein Auto – und auch ein Motorrad mit Beiwagen – darf kein Rad oder Kraftrad überholen.
Um spezielle Carsharing-Parkplätze kennzeichnen zu können, hat das Verkehrsministerium ein Piktogramm festgelegt. Die Symbolik erscheint ein wenig kryptisch – von vier Menschen, die um ein Auto herum stehen, wird nicht jeder sofort auf das Carsharing schließen.
So ganz auf ihre Symbolik vertraut selbst das Verkehrsministerium nicht: Bei der Plakette für die Windschutzscheibe von Carsharing-Autos wird das Piktogramm mit den vier Menschen nicht genutzt. Vielmehr wird dort einfach das Wort Carshraring verwendet.
[In einer vorigen Version des Artikels hieß es, mit der Plakette sollten Parkplätze markiert werden. Das ist falsch: Es handelt sich um eine Plakette, die für die Windschutzscheibe von Sharing-Autos gedacht ist.]
Ähnlich verwirrend erscheint das Symbol für „mehrfachbesetze Personenkraftwagen“: Auf dem Schild werden drei Menschen gezeigt, die nebeneinander in einem Auto zu sitzen scheinen. Das ist bei heutigen Fahrzeugen vorne eher bei Lieferwagen oder Lkw möglich. Gemeint sind aber Pkw, in denen mindestens drei Menschen sitzen. Dieses Schild kann etwa genutzt werden, um die Busspur für gut besetzte Autos freizugeben.
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