Lockdown dürfte noch Monate dauern: Diese Exit-Strategie schlägt Schleswig-Holstein vor
Die Landesregierung in Kiel hat einen Corona-Lockerungsplan für den Bund entworfen. Demnach müssten wir noch lange mit Kontaktbeschränkungen leben.
Am 7. Februar wollen Bund und Länder über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie beraten. Ein Bundesland prescht allerdings schon jetzt mit Vorschlägen für eine Öffnungsstrategie vor – mit einem konkreten Lockerungsplan.
Dieser Plan der Landesregierung in Schleswig-Holstein sieht Lockerungen im Fall einer Verbesserung der Corona-Lage in den kommenden Monaten vor. Er besteht aus vier Stufen, wobei Stufe 2 zweigeteilt ist, und orientiert sich an den bekannten Inzidenzstufen 100, 50 und 35.
Allerdings sollen die Maßnahmen im Zweifelsfall auch von den Inzidenzstufen abweichen können, da ergänzende Erwägungen wie die Lage auf Intensivstationen, die Impfquoten und epidemiologische Faktoren wie die mögliche Verbreitung von neuartigen Mutationen hinzukommen können.
Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) sprach von einem „Vorschlag“ an den Bund und die anderen Bundesländer in der nun beginnenden Debatte um einen „Perspektivplan“ für die kommenden Monate. Günther betonte dabei, dass er sich bundesweit einheitliche Regelungen wünsche und warnte zugleich vor übertriebenen Erwartungen an einen solchen Plan. Es gehe dabei nicht um „einen Terminkalender“ mit festen Stichtagen.
Vorrang bei allen Entscheidungen müssten die Bereiche Kinderbetreuung und Schule haben, sagte Günther dem NDR zufolge. Der erste Öffnungsschritt sei seiner Ansicht nach erst zu erwarten, wenn die Inzidenz zum 15. Februar unter 100 bleibt – derzeit liegt sie in Schleswig-Holstein Tagesspiegel-Zahlen zufolge bei 92,7. Allerdings liegt der Sieben-Tage-Durchschnitt pro 100.000 Einwohner den Zahlen zufolge in elf Bundesländern derzeit über 100, für Deutschland insgesamt bei 112.
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Das sieht der Lockerungsplan dem NDR zufolge konkret vor:
Stufe 4: Der Inzidenz liegt über 100
In diesem Fall soll es keine Änderungen der jetzigen Corona-Maßnahmen geben.
Stufe 3: Die Inzidenz liegt sieben Tage stabil unter 100
Kontaktbeschränkungen: In diesem Fall sollen die Kontaktbeschränkungen gelockert werden und wieder so sein, wie sie vor der letzten Verschärfung waren. Demnach dürften sich fünf Personen aus maximal zwei Hausständen treffen.
Kitas und Schulen: In den Kitas soll es einen eingeschränkten Regelbetrieb geben. In den Schulen sollen die Klassen 1 bis 6 mit Wechselunterricht starten. Bleibt die Inzidenz sogar drei Wochen stabil unter 100, sei auch wieder Präsenzunterricht möglich. Mit Ausnahme von Abschlussklassen sollen die Jahrgänge 7 bis 13 weiterhin beim Distanzlernen bleiben.
Dienstleistungen: Elementare körpernahe Dienstleistungen sollen wieder zugänglich sein, dazu gehören explizit Friseure.
Krankenhäuser und Pflegeheime: Menschen in solchen Einrichtungen sollen statt von einer Personen von nun zwei Personen, getrennt voneinander, Besuch empfangen dürfen. Die Testpflicht soll bestehen bleiben.
Sport und Freizeit: Zoos und Wildparks sollen wieder öffnen dürfen. Solche Anlagen, die unter freiem Himmel für den Individualsport gedacht sind, dürfen erst nach 21 Tagen stabiler Inzidenz unter 100 wieder öffnen.
Stufe 2.2: Die Inzidenz liegt sieben Tage stabil unter 50
Kitas und Schulen: Kitas sollen wieder in den Regelbetrieb wechseln. Die Klassen 1 bis 6 und Abschlussklassen gehen wieder zu Präsenzunterricht über, die Klassen 7 bis 13 in den Wechselunterricht. Bleibt die Inzidenz sogar 14 Tage stabil unter 50, sollen auch die Jahrgänge 7 bis 13 wieder Präsenzunterricht haben.
Hochschulen: Nun sollen auch Hochschulen und Universitäten wieder praktische Lehrveranstaltungen anbieten dürfen. Präsenzprüfungen sollen mit begrenzter Teilnehmerzahl unter Hygieneauflagen erlaubt sein.
Einzelhandel und Dienstleistungen: Der Einzelhandel soll mit Maskenpflicht und einer Zugangsbeschränkung von einer Person pro 10 Quadratmeter wieder öffnen dürfen. Neben Friseuren sollen auch körpernahe Dienstleistungen wie kosmetische Fußpflege oder Nagelstudios wieder öffnen dürfen.
Gastronomie: Auch Restaurants beispielsweise sollen wieder öffnen dürfen, allerdings nur die Hälfte der theoretisch möglichen Anzahl an Gästen bewirten können. Außerdem sollen sie spätestens um 22 Uhr schließen.
Krankenhäuser und Pflegeheime: Menschen in solchen Einrichtungen sollen wieder zwei Personen gleichzeitig empfangen dürfen. Die Testpflicht soll weiterhin bestehen bleiben.
Stufe 2.1: Die Inzidenz liegt 21 Tage stabil unter 50
Tourismus: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze sollen unter Einsatz von Corona-Schnelltests ihren Betrieb aufnehmen dürfen.
Gastronomie: Die Begrenzung der Gästezahl in Restaurants soll aufgehoben werden, Abstandsregeln bleiben bestehen.
Sport und Freizeit: Theater, Konzerthäuser und Kinos sollen zumindest für einzelne Schulgruppen wieder öffnen dürfen. Fitnessstudios sollen öffnen dürfen, allerdings mit Nutzungsbegrenzungen. Sportarten ohne viel Kontakt sollen für Kinder unter 12 Jahren zugelassen werden, allerdings nur für feste Gruppen von maximal zehn Kindern. Außerdem sollen Anlagen für Individualsport im Innenbereich öffnen.
Veranstaltungen: Für Treffen religiöser Gemeinschaften soll es keine Grenze zur Anzeigepflicht mehr geben. Jugend- und Freizeittreffs sollen wieder Aktivitäten anbieten dürfen, allerdings nur mit festen Gruppengrößen.
Stufe 1: Die Inzidenz liegt sieben Tage stabil unter 35
Kontaktbeschränkungen: Es sollen sich wieder bis zu zehn Personen aus mehreren Haushalten treffen dürfen.
Schulen: Dort soll es wieder uneingeschränkten Regelbetrieb geben.
Hochschulen: Dort sollen Präsenz-Lehrveranstaltungen und solche für Erstsemester in Gruppen zulässig sein. Präsenzprüfungen sollen unter Hygieneauflagen stattfinden, allerdings ohne Teilnehmerbegrenzung.
Gastronomie: Bars und Kneipen sollen wieder öffnen dürfen. Die Gäste müssen dabei allerdings feste Sitzplätze haben und ihre Kontaktdaten angeben. Es soll ein Hygienekonzept erforderlich sein. Sollte sich die Inzidenz auch über die sieben Tage hinaus stabil unter 35 entwickeln, wird die Sperrstunde um 22 Uhr aufgehoben.
Freizeit: Theater, Konzerthäuser und Kinos sollen nun auch für die Allgemeinheit, allerdings mit begrenzter Personenzahl, öffnen dürfen. Bibliotheken sollen unter Hygieneauflagen wieder benutzt werden können. Freizeitparks sollen wieder öffnen und Ausflugsschiffe wieder ablegen dürfen.
Sport: Hallen- und Spaßbäder sowie Saunen sollen wieder öffnen dürfen. In festen Gruppen soll auch Breitensport mit Kontakt erlaubt sein, allerdings erst nach 21 Tagen stabiler Inzidenz.
Krankenhäuser und Pflegeheime: Dort sollen erweiterte Besuchsmöglichkeiten gelten, also nicht nur zwei Besucher pro Person – abgesichert durch ein Hygienekonzept.
Veranstaltungen: Sportveranstaltungen im Profi- und Amateurbereich sollen wieder mit begrenzter Zuschauerzahl stattfinden dürfen – wenn die Inzidenz nach 21 Tagen immer noch stabil unter 35 liegt. Für religiöse Veranstaltungen soll die Teilnehmerzahl angehoben werden. Treffen mit Sitzungscharakter sollen mit streng begrenzter Teilnehmerzahl und Hygienekonzept wieder zulässig sein. (mit AFP)
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