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Der letzte Prozesstag vor der Sommerpause im NSU-Prozess. Die Angeklagte Beate Zschäpe trifft im Gerichtssaal ein.
© AFP

NSU-Prozess: Die Kälte der Zeugen

Der Prozess gegen Beate Zschäpe und ihre vier Mitangeklagten geht in die Sommerpause. Wie schuldig die Angeklagte ist, lässt sich bisher schwer beurteilen. Der Prozess ist verworren, seine Linien sind schwer zu verfolgen, und der Vorsitzende Richter macht gewaltigen Zeitdruck - obwohl er den Prozess gerade um ein Jahr verlängert hat.

Die Polizistin redet locker, als sitze sie mit Freunden beim Bier. Sie sei am 9. Juni 2005 in Nürnberg mit ihrem „Streifenpartner“ zu einer „Dönerbude“ gefahren, sagt sie. Wegen einer Meldung, dort liege ein blutüberströmter Mann. Der Kollege sei dann da reingegangen und habe festgestellt, „dass die Person ex ist“. Entgeisterte Blicke im Saal A 101 des Oberlandesgerichts München. Es geht an diesem Dienstag im NSU-Prozess um den sechsten Mord der Terrorzelle, um die tödlichen Schüsse von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt auf den türkischen Imbissbetreiber Ismail Yasar. Es ist der letzte Verhandlungstag vor der vierwöchigen Sommerpause. Da wirkt das schnoddrige „ex“ wie eine makabre Anregung, bis zum September nicht zu vergessen, dass in diesem Prozess mehr zum Vorschein kommt als die Verbrechen einer rechtsextremen Terrorzelle. In den 32 Verhandlungstagen gab es mehrmals erschreckende Momente. Immer wieder zeigte sich ein Mangel an Empathie bei Zeugen, die sich wohl als Teil der „normalen Leute“ sehen würden. Da erzählte ein Nachbar der Zwickauer Wohnung von Beate Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt, bei seinen Trinkabenden mit Freunden im Keller habe auf dem Fernseher stets ein Bild von Adolf Hitler gestanden, „das gute Stück“. Ein Polizist erläuterte Fotos vom Tatort des Mordes an dem Türken Abdurrahim Özüdogru in Nürnberg, die blutige Leiche war mehrmals zu sehen – und der Beamte betonte, wie unordentlich die Wohnung gewesen sei. Im NSU-Prozess ist zu ahnen, warum Neonazis die Kälte „normaler Menschen“ als stille Zustimmung werten.

Wie schuldig ist Beate Zschäpe?

Doch wie weit ist die Hauptverhandlung in den drei Monaten seit Mai bei ihrem Kernthema gekommen, der Klärung von Schuld oder Unschuld der fünf Angeklagten? Eine klare Antwort fällt schwer. Der Angeklagte Holger G. hat mit seinem Geständnis Beate Zschäpe belastet, der Angeklagte Carsten S. erwähnte in seinen tagelangen Aussagen Zschäpe nur am Rande. Holger G. sagte, die Frau sei dabei gewesen, als er in Zwickau eine Schusswaffe überbrachte. Carsten S. berichtete, Mundlos und Böhnhardt hätten mit einem „Psscht!“ verhindert, dass Zschäpe von einem Anschlag mit einer sprengstoffgefüllten Taschenlampe in Nürnberg erfuhr. Das war bei einem Treffen von S. mit den drei Untergetauchten in Chemnitz. Carsten S. lieferte die Pistole Ceska 83, mit der Mundlos und Böhnhardt neun Einwanderer erschossen. Die Übergabe soll jedoch ohne Zschäpe erfolgt sein.
Zeugen haben allerdings berichtet, die Hauptangeklagte habe Mundlos und Böhnhardt als harmlose junge Männer aus dem Computerbusiness ausgegeben. Die Bundesanwaltschaft sieht ihren Vorwurf bestätigt, Zschäpe habe als Mitglied der Terrorzelle die beiden Komplizen „abgetarnt“. Aber es bleibt offen, ob Zschäpe in die Morde eingeweiht war. Ob die Anklage auf Mittäterschaft zutrifft oder Zschäpe „nur“ der Beihilfe zu den Taten der zwei Männer schuldig sein könnte. Klarer ist das Bild hingegen im Fall des angeklagten Ex-NPD-Funktionärs Ralf Wohlleben. Holger G. und Carsten S. haben ihn beide übereinstimmend als Waffenbeschaffer genannt.

Erschwert wird die Beweisaufnahme durch die zunehmend wirr erscheinende Abfolge der Themen. An manchen Tagen treten Zeugen für bis zu drei Tatkomplexe auf. Die dschungelartige Prozessstruktur ist das Werk von Manfred Götzl, dem Vorsitzenden Richter des 6. Strafsenats. Er hatte im Februar einen logisch erscheinenden Themenplan in ein Terminkorsett gequetscht, das schon angesichts von mehr als 80 Nebenklägern illusorisch war. Nun hat Götzl die Laufzeit der Verhandlung um fast ein Jahr verlängert. Ob es ihm noch gelingt, zu verhindern, dass der NSU-Prozess weiter zerfasert, ist allerdings fraglich.

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