Verhandlungen über den EU-Haushalt: Die EU darf ihre Werte mit finanziellem Druck einfordern
Die Vergabe von EU-Mitteln soll künftig an Rechtsstaatlichkeit gebunden werden. Ein Blick auf Polen oder Ungarn zeigt: Das ist sinnvoll. Ein Kommentar.
Als die EU das letzte Mal über ihren Haushalt feilschte, da war ein gewisser David Cameron der große Wortführer. Fünf Jahre ist es her, dass der damalige britische Premierminister erstmals Kürzungen im mehrjährigen Brüsseler Etat gegenüber dem vorigen Haushalt durchsetzte.
Inzwischen ist Cameron Geschichte, so wie es Großbritanniens EU-Mitgliedschaft demnächst sein wird. Geblieben ist aber das Dilemma der EU: Welchen finanziellen Beitrag kann die Gemeinschaft ihren demnächst 27 Mitgliedstaaten abverlangen?
Der erste Akt im Ringen zwischen Brüssel und den Mitgliedstaaten
Der Vorschlag der EU-Kommission für die nächste siebenjährige Etatperiode, den Kommissionschef Jean-Claude Juncker vorgestellt hat, ist der erste Akt in einem Ringen zwischen Brüssel und den Mitgliedstaaten, das sich über viele Monate und möglicherweise sogar über mehrere Jahre hinziehen wird. Nach der Vorstellung der EU-Kommission soll der EU-Haushalt wieder kräftig wachsen, obwohl die Briten demnächst als Nettozahler wegfallen.
Dies setzt allerdings voraus, dass alle Mitgliedstaaten mehr als bisher in die EU-Kasse einzahlen. Kanzlerin Angela Merkel und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron haben sich dazu schon grundsätzlich bereit erklärt. Andere müssen jetzt ihrem Beispiel folgen – darunter EU-Skeptiker wie der niederländische Regierungschef Mark Rutte, der nichts von höheren EU-Beiträgen hält.
Der Streit um zusätzliche Zahlungen nach Brüssel dürfte sich aber am Ende als lösbar erweisen. Das liegt einerseits daran, dass sich die finanziellen Spielräume in den meisten Mitgliedstaaten im Vergleich zum Beginn dieses Jahrzehnts wieder vergrößert haben. Und zum anderen ist wohl unbestritten, dass es nicht reicht, Zukunftsaufgaben wie die Stärkung der EU-Grenzschutzbehörde Frontex nur in Sonntagsreden zu beschwören. Ohne zusätzliche Milliarden aus den Mitgliedstaaten droht ein gemeinsames Vorgehen auf dem entscheidenden Feld der Migrationspolitik zu scheitern.
Kluft zwischen "alten" und "neuen" Mitgliedstaaten
Als gravierender könnte sich am Ende aber eine Kluft zwischen den „alten“ Mitgliedstaaten und den Mittel- und Osteuropäern erweisen, die seit 2004 zur Gemeinschaft dazugestoßen sind. Viele Politiker in Mittel- und Osteuropa sehen den Sinn und Zweck der EU in erster Linie darin, dass die Gemeinschaft Jahr für Jahr erkleckliche Beträge aus den EU-Fonds in ihre Länder überweist.
Eine politische Einmischung aus Brüssel ist hingegen nicht erwünscht, wie etwa der Streit um die Justizreform in Polen zeigt. In den „alten“ Mitgliedstaaten ist es hingegen schon eher Konsens, dass die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards nicht allein ins Belieben nationalstaatlicher Souveränität gestellt werden darf.
Der Vorschlag des EU-Haushaltskommissars Günther Oettinger, die Vergabe von EU-Fördermitteln künftig auch an die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards zu knüpfen, dürfte das Verhältnis zwischen „alten“ und „neuen“ Mitgliedstaaten einer neuen Belastungsprobe aussetzen. Dennoch wäre es wünschenswert, wenn die Unabhängigkeit der Justiz im kommenden Jahrzehnt überall in der EU garantiert wäre. Es schadet nicht, wenn die Kommission dabei mit finanziellem Druck nachhilft.