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Darum geht es: Debatte zur Krankenhausreform: Die deutsche Kliniklandschaft im Umbruch

Bis Jahresende soll die Gesetzgebung zur Klinikreform abgeschlossen sein. Die Erwartungen sind hoch, die Herausforderungen vielfältig. Eine Einführung in die Debatte des Tagesspiegel Politikmonitorings.

„Das Krankenhaus der Zukunft“ soll nach den Plänen von Bund und Ländern drei Standards erfüllen – es muss „gut, sicher und gut erreichbar“ sein, heißt es in dem Eckpunktepapier, das die gemeinsame Arbeitsgruppe „Krankenhausreform“ nach Beendigung ihrer mehrmonatigen Beratungen Anfang Dezember der Öffentlichkeit präsentierte. Darin skizzierten die Verhandlungspartner auf insgesamt 24 Seiten, wie der Einstieg in den bedarfsgerechten Umbau der deutschen Kliniklandschaft gelingen soll. Jetzt folgt die gesetzgeberische Umsetzung. Geplant ist, den parlamentarischen Prozess noch in diesem Jahr zum Abschluss zu bringen. Größte Herausforderung wird es sein, die ganz unterschiedlichen Interessen aller Beteiligten in Einklang zu bringen.

Im Fokus: Qualitätssicherung und Strukturanpassungen

Einen Schwerpunkt der Reform bildet die nachhaltige Sicherung des Qualitätsniveaus der medizinischen Versorgung in den Krankenhäusern. Dazu soll unter anderem Qualität als ergänzendes Kriterium in der Krankenhausplanung der Länder gesetzlich verankert werden. Weitere Verbesserungen verspricht man sich von der Einführung einer qualitätsorientierten Vergütung. Vorgesehen ist ein Modell, nach dem Krankenhäuser für außerordentlich gute Qualität mit finanziellen Zuschlägen bedacht werden, während unzureichende Leistungen Abschläge nach sich ziehen, sofern die Mängel nicht binnen eines Jahres nach Beanstandung beseitigt sind.

Eine Debatte des Tagesspiegel Politikmonitorings
Eine Debatte des Tagesspiegel Politikmonitorings
© TPM

Um den Abbau bestehender Überkapazitäten vor Ort entweder durch Schließung oder aber durch Umwidmung von Krankenhäusern in sogenannte nicht akutstationäre Versorgungseinrichtungen zu finanzieren, wollen Bund und Länder einen gemeinsamen Strukturfonds mit einem Gesamtvolumen von bis zu einer Milliarde Euro auflegen. Die Vereinbarung sieht vor, dass der Bund einmalig 500 Millionen Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds entnimmt, sofern sich die Länder ihrerseits mit der gleichen Summe beteiligen. Darüber hinaus gehen die Länder eine Verpflichtung ein, künftig „mindestens den Durchschnitt der Höhe der in den Haushaltsplänen der Jahre 2012 bis 2014 ausgewiesenen Mittel für die Krankenhausfinanzierung“ zu investieren.

Damit sich für Kliniken die Notfallversorgung auch in strukturschwachen ländlichen Regionen rechnet, sollen besondere Sicherstellungszuschläge gewährt werden. Kliniken, die sich gegen das Vorhalten solcher Strukturen entscheiden, müssen wiederum mit finanziellen Abschlägen rechnen. Spezialisierte Versorgungszentren, z.B. für seltene Erkrankungen, sollen ebenfalls eine zusätzliche Vergütung erfahren. Gleiches gilt für Hochschulambulanzen.

Damit die Krankenhäuser zusätzliches Personal für die „Pflege am Bett“ einstellen, wollen Bund und Länder im Rahmen eines Pflegestellenförderprogramms insgesamt 660 Millionen Euro - verteilt über einen Förderzeitraum von zunächst drei Jahren - bereitstellen. Parallel dazu soll eine beim Bundesgesundheitsministerium angesiedelte Expertenkommission bis spätestens Ende 2017 darüber urteilen, ob der Pflegebedarf in den Kliniken im DRG-System oder über Zusatzentgelte „sachgerecht abgebildet“ wird und in Abhängigkeit vom Ergebnis etwaige Änderungsvorschläge unterbreiten.

Die Konvergenz der Landesbasisfallwerte an einen bundeseinheitlichen Wert soll ab dem Jahr 2016 fortgesetzt werden. Dabei ist eine asymmetrische Festlegung der Korridorgrenzen geplant: -1,02% als untere und +2,5% als obere Grenze. Alle bestehenden Landesbasisfallwerte unterhalb dieses Korridors werden gemäß den Plänen von Bund und Ländern 2016 in einem Schritt auf die untere Grenze angehoben, die Werte oberhalb des Korridors innerhalb von sechs Jahren auf die obere Grenze zurückgeführt.

Großer Wurf oder kleiner Schritt?

Die Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe werden derzeit intensiv diskutiert, denn sie sollen letztlich zu einem strukturellen Umbau der Kliniklandschaft führen und die drängendsten Probleme der stationären Versorgung in Deutschland lösen. Die an diesem politischen Entscheidungsprozess beteiligten Akteure haben wir eingeladen, ihre konkreten Vorstellungen und Erwartungen zu formulieren.

Krankenhausreform: Weniger Betten, mehr Personal

Stephan Woznitza

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