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Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, ist am Dienstag zu Gast in der Anwaltskanzlei Redeker
© Oliver Berg/dpa

Regierung und Beratung: Die Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit beschäftigt Anti-Transparenz-Anwälte

Die Kanzlei Redeker springt Behörden bei, damit diese Akten unter Verschluss halten können. Trotzdem pflegt Andrea Voßhoff gute Beziehungen.

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff ist an diesem Dienstag in Berlin Gast der Anwaltskanzlei Redeker, die sie zu einer Diskussion über die geplante EU-Datenschutz-Grundverordnung eingeladen hat. Zugleich allerdings ist Voßhoff Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit, für Transparenz also – und Redeker jene Kanzlei, die in der Bundesrepublik wie wohl keine zweite dafür zur Stelle ist, um Behörden in Bund und Ländern zu helfen, ihre Akten unter Verschluss zu halten.

In einer Vielzahl von Fällen treten die spezialisierten Juristen an der Seite des Staates gegen Informationsersuchen von Bürgern und Journalisten an, auch etwa bei Auskunftsklagen des Tagesspiegels gegen die Bundestagsverwaltung. Die Kanzlei ist noch aus ihren Gründungszeiten in der früheren Bundeshauptstadt Bonn ein häufiger Beauftragter der Exekutive. Nach einer Umfrage des stiftungsfinanzierten Recherchezentrums Correctiv haben die Anwälte in den vergangenen Jahren mit ihren Mandaten gegen die Informationsfreiheit mehrere Hunderttausend Euro öffentliches „Schweige-Geld“ eingenommen.

Voßhoff scheint dieses Wirken der Redeker-Juristen unbekannt zu sein. Sie habe „keinen Überblick über die Praxis staatlicher Stellen, zur gerichtlichen Abwehr von Informationsansprüchen externe Anwälte einzuschalten“, teilt ein Sprecher mit. Niemand sei verpflichtet, das zu melden. An ihrer Teilnahme will sie festhalten: „Für Informationsfreiheit sollte überall geworben werden, gerade auch dort, wo eventuell andere Auffassungen existieren.“

Für die guten Kontakte zur Politik steht Anwalt Gernot Lehr, der am Dienstag mit dabei ist. Lehr hatte den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff in dessen Affäre beraten. Auch der Verfassungsschutz greift auf die Sozietät zurück, um gegen „Falschberichterstattung“ in Medien vorzugehen, die aus Sicht von Präsident Hans-Georg Maaßen dem Ansehen der Behörde schadet.

Die Einschaltung von Anwälten kostet Geld – das Bürger und Journalisten oft nicht haben. Der Staat dagegen kann sich die Redeker-Dienste leisten. So gehört sogar die Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit selbst zu denen, die sie in Anspruch nimmt.

Jost Müller-Neuhof

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