Studie der Gewerkschaft ver.di: Deutschlands Großstädten fehlen zwei Millionen bezahlbare Wohnungen
Spitzenreiter unter Deutschlands Metropolen ist Berlin: Hier fehlen 300.000 Wohnungen. Der Mieterbund fordert die Mietpreisbremse in ganz Deutschland.
Fast zwei Millionen bezahlbare Wohnungen fehlen einer neuen Studie zufolge in deutschen Großstädten. „Besonders groß ist der Bedarf an kleinen Wohneinheiten bis 45 Quadratmetern, hiervon fehlen etwa 1,4 Millionen“, teilte die Gewerkschaft ver.di am Mittwoch in Berlin mit. Als bezahlbar gelten dabei Mieten, die zuzüglich Nebenkosten nicht mehr als 30 Prozent des Haushaltseinkommens ausmachen. Der Deutsche Mieterbund hält die von der Bundesregierung geplante Verschärfung der Mietpreisbremse für unzureichend.
Ver.di verwies auf Daten einer von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Erhebung. Danach herrscht großer Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Städten mit vielen einkommensschwachen Haushalten wie Berlin, Leipzig oder Bremen. Zudem fehlten bezahlbare Wohnungen in Großstädten mit allgemein hohen Mieten wie München, Hamburg, Stuttgart oder Düsseldorf.
Im Ranking der Städte mit den meisten fehlenden Wohnungen liegt Berlin an der Spitze (über 300.000). Es folgen Hamburg (150.000) und Köln mit 80.000. Um die Lage auf den Wohnungsmärkten zu entspannen, fordert ver.di, den Wohnungsneubau weiter voranzutreiben. „Das allein reicht aber nicht. Denn die Mieten neuer Wohnungen sind meist teurer als die bereits vorhandenen Wohnungen“, erklärte die Gewerkschaft.
Mieterbund: Mitpreisbremse auf ganz Deutschland ausweiten"
Der Direktor des Deutschen Mieterbunds, Lukas Siebenkotten, sagte der „Welt“ (Mittwoch), angesichts immer weiter steigender Mieten auch in kleineren Städten müsste man „die Mietpreisbremse auf ganz Deutschland beziehen und nicht die Landesregierungen ermächtigen, die Gebiete selbst zu definieren“. Das sei in mehreren Bundesländern „bisher mehr schlecht als recht“ gemacht worden.
Die Bundesregierung plane lediglich eine leichte Verschärfung der Mietpreisbremse, wobei „nur das Procedere geändert werden soll“, sagte Siebenkotten dem Evangelischen Pressedienst (epd): „Es ändert sich tatsächlich nur wenig.“
Künftig sollen Vermieter grundsätzlich die Höhe der bisherigen Vormiete offenlegen. Damit können neue Mieter feststellen, ob die Eigentümer die Preisgrenze zehn Prozent oberhalb der örtlichen Vergleichsmiete einhalten oder ob sie vom Bestandsschutz für die bisher gezahlte Miete Gebrauch machen.
Aber es gibt Ausnahmen, betonte der Experte. Eine Pflicht zur Auskunft soll nur dann bestehen, wenn sich die Vermieter explizit auf eine höhere Vormiete berufen, die bereits vor dem Inkrafttreten der Mietpreisbremse gegolten hat. Mieterbund-Direktor Siebenkotten hält diese Regel dem Bericht zufolge deshalb nur für einen „kleinen Fortschritt“. (epd)