zum Hauptinhalt
Das Auswärtige Amt verhängte die Sanktionen in Absprache mit Großbritannien und Frankreich.
© Marius Becker/dpa

Nach dem Mord an Jamal Khashoggi: Deutschland verhängt Einreiseverbote gegen Verdächtige aus Saudi-Arabien

Die Bundesregierung reagiert mit gezielten Sanktionen gegen 18 saudische Staatsbürger auf die Tötung des Journalisten Jamal Khashoggi.

Sieben Wochen nach dem gewaltsamen Tod des saudischen Journalisten Jamal Khashoggi im Konsulat seines Landes in Istanbul hat die Bundesregierung gezielte Sanktionen gegen die mutmaßlichen Täter verhängt: Künftig haben 18 saudische Staatsangehörige Einreiseverbot in Deutschland. Ihnen werde die "vorsätzliche Tötung" Khashoggis oder eine Beteiligung an der Tat vorgeworfen, hieß es im Auswärtigen Amt. Die Namen wollte ein Sprecher allerdings nicht nennen. Auf der Liste stehen die 15 Männer, die zu dem nach Istanbul geschickten Mord-Kommando gehört haben sollen, und drei weitere Personen.

Die Bundesregierung hatte diese Entscheidung zuvor mit ihren Partnern in Frankreich und Großbritannien abgestimmt. „Nach wie vor gibt es für uns mehr Fragen als Antworten bei der Aufklärung dieses Falles“, sagte Außenminister Heiko Maas am Montag in Brüssel.

Auch bereits genehmigte Rüstungsexporte vorerst gestoppt

Nach dem Mord an Khashoggi hatte die Bundesregierung bereits im Oktober entschieden, vorerst keine neuen Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien mehr zu genehmigen. Unklar war bisher, was mit bereits genehmigten, aber noch nicht gelieferten Rüstungsgütern passieren solle. In diesen Fällen wirke die Bundesregierung auf die Inhaber der Genehmigungen ein, „mit dem Ergebnis, dass es derzeit keine Ausfuhren nach Saudi-Arabien gibt“, sagte ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums.

In der Frage der Sanktionen gegen Saudi-Arabien und gegen die mutmaßlichen Täter im Fall Khashoggi konnte sich die Europäische Union offenbar nicht auf ein gemeinsames Vorgehen verständigen. Die EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini hatte im Namen der EU-Staaten am Wochenende eine umfassende und transparente Untersuchung des Falls gefordert. Die EU werde zu gegebener Zeit „Maßnahmen gegen die Verantwortlichen“ prüfen, heißt es in der Erklärung weiter. Dagegen waren sich Deutschland, Frankreich und Großbritannien einig, dass Einreisesperren gegen die mutmaßlich Verantwortlichen verhängt werden müssten. Da diese Sperren im Informationssystem des Schengen-Raumes eingetragen werden, gelten sie grundsätzlich auch für andere Schengen-Staaten, sofern diese den Betroffenen nicht ausdrücklich ein nationales Visum ausstellen.

Die USA verhängen ebenfalls Einreiseverbote

Am vergangenen Donnerstag hatten die USA Einreiseverbote gegen 17 Staatsbürger Saudi-Arabiens verhängt, die für die Tötung Khashoggis verantwortlich gemacht werden. Dazu zählte das US-Finanzministerium das 15-köpfige Mord-Kommando, den Generalkonsul in Istanbul sowie Saud Al-Qahtani, den bisherigen Berater des Kronprinzen Mohammed bin Salman. Zusätzlich zu diesen 17 Personen setzte die Bundesregierung einem Bericht von „Spiegel Online“ zufolge auch den ehemaligen Geheimdienst-Chef Ahmed al-Asiri auf die Liste der in Deutschland unerwünschten Personen. Der Kronprinz, den der US-Geheimdienst CIA nach Medienberichten für die Tat verantwortlich macht, ist offenbar von den Einreiseverboten nicht betroffen.

Amerikanisches Magnitski-Gesetz als Vorbild?

Die USA beriefen sich bei ihrer Entscheidung auf das so genannte Magnitski-Gesetz, das Einreiseverbote und Kontensperrungen für Personen vorsieht, die schwere Menschenrechtsverletzungen begangen haben. Der russische Anwalt Sergej Magnitski war 2009 in einem Moskauer Gefängnis gestorben, nachdem er russische Beamte eines großen Steuerbetrugs beschuldigt hatte. Das US-Gesetz sollte ausdrücklich nicht nur für die Verdächtigen im Fall Magnitski gelten, sondern für weltweit begangene Taten. An diesem Dienstag diskutieren auf Einladung der niederländischen Regierung Vertreter der EU-Staaten in Den Haag darüber, ob eine vergleichbare Regelung auch auf europäischer Ebene eingeführt werden könnte.

Zur Startseite