Europäischer Gerichtshof: Deutscher Rundfunkbeitrag ist rechtens
Der Europäische Gerichtshof sieht in dem Beitrag keine unerlaubte staatliche Beihilfe. Das hat das höchste EU-Gericht in Luxemburg entschieden.
Die Gegner des Rundfunkbeitrages haben am Donnerstag eine weitere Niederlage erlitten. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist das Finanzierungsmodell für ARD, ZDF und Deutschlandradio rechtmäßig. Der Beitrag sei keine unerlaubte staatliche Beihilfe und verstoße nicht gegen EU-Recht, urteilten die Luxemburger Richter (Rechtssache C-492/17). Schon das Bundesverfassungsgericht hatte das Beitragsmodell im Juli nicht grundsätzlich beanstandet und das Beitragsmodell für verfassungsgemäß erklärt. Menschen mit zwei oder mehr Wohnungen dürfen diesem Urteil zufolge künftig jedoch nur noch einmal zur Kasse gebeten werden.
Der Rundfunkbeitrag ist die wichtigste Einnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio. 2017 kamen knapp acht Milliarden Euro zusammen, derzeit beträgt der Beitrag 17,50 Euro pro Haushalt im Monat. Seit 2013 wird der Rundfunkbeitrag pauschal für jede Wohnung erhoben – egal, wie viele Leute dort leben und ob sie überhaupt einen Fernseher oder ein Radio haben.
Im konkreten Fall ging es um eine Auseinandersetzung zwischen dem Südwestrundfunk (SWR) und mehreren Personen, die ihre Rundfunkbeiträge nicht gezahlt hatten. Der SWR leitete daraufhin eine Zwangsvollstreckung der rückständigen Forderungen ein, wogegen die Betroffenen Rechtsmittel einlegten. Das in zweiter Instanz mit den Verfahren befasste Landgericht Tübingen war der Auffassung, der Rundfunkbeitrag und die hoheitlichen Vorrechte der öffentlich-rechtlichen Sender bei der Beitreibung verstießen gegen das Unionsrecht, insbesondere das Recht der staatlichen Beihilfen, und legten den Fall dem EuGH vor.
Die Luxemburger Richter stellten nun fest, dass die Ersetzung der alten Rundfunkgebühr, die pro Empfangsgerät zu entrichten war, durch den neuen Beitrag von monatlich 17,50 Euro pro Haushalt keine erhebliche Änderung der Finanzierungsregelung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland darstellt. Nach den EU-Rechtsvorschriften über staatliche Beihilfen sei es nicht verboten ist, dass Staaten den öffentlich-rechtlichen Sendern vom allgemeinen Recht abweichende Befugnisse einräumen, die es ihnen erlauben, die Zwangsvollstreckung von Forderungen aus rückständigen Rundfunkbeiträgen selbst zu betreiben. Die Richter betonten zudem, dass die neuen Regeln die Erhebung des Rundfunkbeitrags vor allem vereinfachen sollten. Sie hätten „zu keiner wesentlichen Erhöhung der Vergütung geführt, die die öffentlich-rechtlichen Sender erhalten, um die Kosten zu decken, die mit der Erfüllung ihres öffentlichen Auftrags verbunden sind“, heißt es im Urteil. ARD und ZDF begrüßten das Urteil. Nach Meinung des ARD-Vorsitzenden Ulrich Wilhelm hätte es nicht klarer ausfallen können. Es „schafft nun auch europarechtlich Rechtssicherheit“. Nicht anders der Tenor von ZDF-Chef Thomas Bellut: „Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Juli ist der Rundfunkbeitrag jetzt auch in der Europäischen Union abgesichert.“
Gutes EuGH-Urteil! Wann kommt endlich die KFZ-Steuer für jeden Haushalt? Schließlich haben doch (fast) alle ein Auto.
schreibt NutzerIn gehdochnachdrueben
Tabea Rößner, medienpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, weitete den Blickwinkel. Nach dem Urteil habe man sich dem Thema zu widmen, wie das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem reformiert werden sollte. Dazu gehört laut Rößner zuvorderst die Frage, wie der öffentlich-rechtliche Auftrag in der heutigen Online-Welt überhaupt aussieht – und wie er erfüllt werden kann. Mehrere AfD-Politiker erneuerten ihre Grundsatzkritik am System der „Zwangsgebühren“ und einem als zu staatsnah empfundenen Rundfunk. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD), die die Medienpolitik der Länder koordiniert, sagte, jetzt es gelte, das Angebot der Öffentlich-Rechtlichen zukunftssicher zu gestalten.