Staatsbürgerschaftsrecht: Deutsche und richtige Deutsche
Die Innenminister haben nicht zum ersten Mal debattiert, ob man Dschihadisten nicht den deutschen Pass entziehen sollte. Die Sache hat eine unschöne Geschichte.
Sie haben es wieder versucht – und wieder vergeblich. Auch auf ihrer Frühjahrstagung in Mainz in dieser Woche konnten sich die Innenminister aus Bund und Ländern nicht darauf einigen, jenen Deutschen die Staatsbürgerschaft zu entziehen, die außerhalb Deutschlands in Kriege ziehen, die sie für heilig halten.
Sie auszubürgern, das gehe, meint das Bundesinnenministerium. Geht eher nicht, meinten einige Landesministerien. Das Grundgesetz jedenfalls ist in diesem Punkt klar: „Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden“, heißt es in Artikel 16. Und selbst für den Fall des „Verlusts“ der Staatsangehörigkeit gilt, dass der oder die Betroffene nicht „staatenlos“ werden darf. Der Innenminister will den Entzug denn auch auf Doppelstaatler beschränken. Die UN sehen Staatenlosigkeit als ein großes Problem, das weltweit etwa zehn Millionen Menschen trifft. Wer staatenlos ist, lebt praktisch rechtsfrei, hat kaum Zugang zum Gesundheitssystem, zu Sozialdiensten, Arbeit und Bildung und ist in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt.
Das Grundgesetz verbot die Praxis der Nazis
Das war auch das Schicksal vieler Flüchtlinge aus Deutschland unter den Nazis, jüdischer und anderer rassistisch verfolgter Deutscher, von politischen Gegnern und Künstlern, die Hitlers Regime nicht passten und ausgebürgert wurden – etwa 40 000 Menschen. Unter ihnen waren die Philosophin Hannah Arendt und der spätere Bundeskanzler Willy Brandt. An das Schicksal dieser Deutscher dachten die vier Mütter und 61 Väter des Grundgesetzes, als sie 1948/49 im Parlamentarischen Rat den Artikel 16 formulierten. Im Artikel 116 ist dieser Bezug sogar ausdrücklich hergestellt. Dort heißt es: „Frühere deutsche Staatangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern.“ Ja, wer nach 1945 nach Deutschland zurückkam, sollte nicht einmal als ausgebürgert gelten – eine sehr klare Aussage, die den Nazivertreibungen implizit jede Legitimität abspricht.
Keine Lösung, nur eine Strafe
Von dieser Geschichte war aktuell aber kaum bis gar nicht die Rede. Und das, obwohl es zum Schulstoff gehört, wie das Grundgesetz der Bundesrepublik zur Welt kam – als Kind der Auseinandersetzung seiner Väter und Mütter mit dem Horror der zwölf Jahre zuvor. Dabei muss man so weit gar nicht zurückgreifen in der jüngeren deutschen Geschichte. Auch die DDR bürgerte kritische Bürger gern aus. Den Fall Wolf Biermann 1976 und die massiven Proteste dagegen sehen heute viele als Anfang vom Ende der DDR an. Sieben Jahre nach Biermann traf es Roland Jahn, heute Leiter der Stasi-Unterlagenbehörde.
Ausbürgerung ist also eher kein Mittel demokratischer Rechtsstaaten. Und schon gar keine Lösung: Der Verlust des deutschen Passes hindert keinen, weiter Andersgläubige zu massakrieren. Darüber gälte es zu diskutieren. Geschieht es vielleicht deshalb nicht, weil die Dschihadisten, um die es beim Thema Ausbürgern diesmal geht, meist Migranten und deren Kinder sind? Also nach Meinung mancher sowieso keine richtigen Deutschen?