Katalanischer Separatistenführer: Deutsche Staatsanwaltschaft will Carles Puigdemont ausliefern
Dem früheren katalanischen Regierungschef Carles Puigdemont droht die Auslieferung nach Spanien. Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein muss über einen entsprechenden Antrag entscheiden.
Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein will den ehemaligen katalanischen Regierungschef Carles Puigdemont an Spanien ausliefern. Sie hat am Dienstag einen Auslieferungshaftbefehl gegen den ehemaligen katalanischen Regionalpräsidenten Carles Puigdemont beantragt. Über den Antrag muss nun das Oberlandesgericht von Schleswig-Holstein entscheiden.
Die Prüfung des europäischen Haftbefehls habe ergeben, dass ein zulässiges Auslieferungsersuchen vorliege, erklärten die Ermittler in Schleswig. Der Antrag sei beim dortigen Oberlandesgericht gestellt worden. Es sei mit einem "ordnungsgemäßen Auslieferungsverfahren" zu rechnen. Zudem bestehe Fluchtgefahr.
Das Oberlandesgericht bestätigte inzwischen den Eingang des Antrags. Die erste Aufgabe des OLG ist es nun, zu prüfen, ob Puigdemont in Auslieferungshaft genommen wird. Das OLG zieht dazu die Unterlagen aus Spanien heran, aus denen sich der Grund für die Auslieferung ergeben muss.
Puigdemont könnte Verfassungsbeschwerde einlegen
In einem weiteren Schritt prüft das OLG auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft dann, ob eine Übergabe von Puigdemont an die spanischen Behörden rechtlich zulässig ist. Sollte dies nach Ansicht des OLG der Fall sein, befindet über deren Durchführung abschließend die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig. Puigdemont könnte gegen die Entscheidung aber noch Verfassungsbeschwerde einlegen. Wie lange es dauert, bis die zuständigen Richter eine Entscheidung fällen, sei aber "derzeit noch offen", teilte das Gericht am Dienstag mit.
Puigdemont war am 25. März kurz nach dem Grenzübertritt aus Dänemark von der deutschen Polizei an einer Autobahnraststätte festgenommen worden. Seitdem sitzt er in der Justizvollzugsanstalt Neumünster. Der sogenannte Festhaltegewahrsam sollte der Staatsanwaltschaft Zeit geben, die Angelegenheit zu prüfen.
Staatsanwaltschaft folgt der Argumentation Spaniens
Die spanische Justiz wirft Puigdemont wegen der Ausrufung der Unabhängigkeit Kataloniens Rebellion vor. Der Generalstaatsanwalt in Schleswig-Holstein folgt im Kern der Argumentation der spanischen Ermittler. Der Vorwurf der Rebellion komme dem deutschen Straftatbestand des Hochverrats gleich, argumentiert er. Die deutschen Strafverfolger kommen zu dem Schluss, dass Puigdemont und die anderen führenden Separatisten trotz des Hinweises der Polizei auf befürchtete gewaltsame Auseinandersetzungen für den 1. Oktober eine verfassungswidrige Abstimmung über die Abspaltung Kataloniens angeordnet hätten.
Auch dem Vorwurf der Veruntreuung öffentlicher Gelder folgen die deutsche Strafermittler, indem sie Puigdemont zur Last legen, für das Referendum über die Unabhängigkeit über anderthalb Millionen Euro öffentlicher Mittel ausgegeben zu haben.
Eine Auslieferung Puigdemonts ist umstritten. Vor ein paar Tagen hatte die Bundesregierung allerdings schon gesagt, dass sie kein Veto gegen eine Auslieferung Puigdemonts einlegen wolle. (mit Reuters, dpa, AFP)
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Claudia Malangré