Oberbürgermeister gegen Bürgerschaft: Deshalb soll das Konzert von Xavier Naidoo in Rostock stattfinden
Oberbürgermeister Madsen stellt sich gegen Rostocks Bürgerschaft, die das Naidoo-Konzert verhindern will. Um das zu verstehen, hilft ein Blick nach Mannheim.
Die Stadt Rostock hat das ausbleibende Veto gegen das Konzert des umstrittenen Sängers Xavier Naidoo verteidigt. Da die Stadthalle, wo der Auftritt des Künstlers im August stattfinden soll, eine öffentliche Einrichtung sei, seien der Stadtverwaltung die Hände gebunden, sagte ein Stadtsprecher dem Tagesspiegel.
Zuvor hatte Rostocks Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen (parteilos) Widerspruch gegen die Entscheidung der Bürgerschaft eingelegt, kein Konzert des umstrittenen Sängers in der Stadthalle zuzulassen.
Solange gegen Personen oder Gruppen, die die Stadthalle in Rostock mieteten, nichts vorliege, ihnen keine Straftat nachgewiesen werden könne beispielsweise, stünde ihnen die Nutzung zu. „Der materielle Schaden wäre groß“, würde die Stadt das Konzert absagen, so der Sprecher. Auch das spiele dabei eine Rolle.
Die Verwaltung, deren Chef Madsen ist, hatte zudem argumentiert, dass nach einer Absage ein Imageverlust für die Stadt drohe. Es bestünden Bedenken über die Auswirkungen auf zukünftige, ähnlich gelagerte Fälle. Öffentliche Einrichtungen wie die Stadthalle seien zur Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes verpflichtet, teilte die Stadt mit. Kein Veranstalter oder Künstler dürfe ausgeschlossen werden, weil der Vermieter von Einrichtungen deren religiösen oder politischen Ansichten nicht teile.
Die Stadtvertreter in der Bürgerschaft sind der Ansicht, dass Naidoo den Reichsbürgern und der QAnon-Bewegung nahestehe und rassistische Ressentiments schüre. Wie die Stadt mitteilte, schloss sich Oberbürgermeister Madsen den zuvor von der Stadtverwaltung geäußerten rechtlichen Bedenken gegen die Bürgerschaft-Entscheidung an. Naidoo oder sein Management äußerten sich bislang nicht dazu.
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Nach Mitteilung der Stadt hat der Widerspruch von Madsen aufschiebende Wirkung. Die Bürgerschaft werde sich bei ihrer nächsten Sitzung erneut mit dem Thema befassen. Sollte die Gemeindevertretung bei ihrer Meinung bleiben, könne der Fall dem Innenministerium als Kommunalaufsicht vorgelegt werden.
Stadt Mannheim empfiehlt, das Konzert Naidoos abzusagen
Anders wäre der Fall gelagert, wenn es sich bei der Stadthalle nicht um eine öffentliche Einrichtung handeln würde, sagte der Sprecher dem Tagesspiegel – und nannte das konkrete Beispiel aus Mannheim. Dort wird derzeit ebenfalls darüber diskutiert, ob ein Konzert von Xavier Naidoo stattfinden soll.
Da die SAP-Arena, wo das Konzert Naidoos in Mannheim stattfinden soll, eine private Einrichtung ist und vom Unternehmen SAP betrieben wird, obliegt die Entscheidung hier dem privaten Konzertveranstalter. Da dem so ist, hat die Stadt Mannheim bereits öffentlich empfohlen, Naidoos Konzert dort nicht stattfinden zu lassen. Das ist besonders brisant, weil Naidoo in Mannheim geboren und ein Gründungsmitglied der Band „Söhne Mannheims“ ist.
„Das bevorstehende Konzert in der SAP-Arena am 9. Oktober ist nicht im Sinne der Stadt“, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt Mannheim. Die SAP-Arena solle prüfen, „ob sie einem Künstler, der immer weiter ins Abseits driftet und nun mit Antisemiten und Rechtsextremisten Musik macht, eine Bühne bieten will, die er erwartbar nicht nur musikalisch nutzen wird“.
Ob der Veranstalter das Konzert nun tatsächlich absagt, ist allerdings noch unklar. Es sind nämlich bereits 5000 Tickets verkauft. Die beiden Möglichkeiten, den Auftritt zu verhindern, sind eine Einigung zwischen Veranstalter und Künstler sowie eine behördliche Verfügung der Stadt Mannheim, die einem Verbot gleichkäme. (mit dpa)
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