zum Hauptinhalt
Twitter zieht an. Das aktuelle Nachrichtengeschäft ist interessant für Politiker und Journalisten.
© Nicolas Asfouri / AFP

Politik und Social Media: Der Staat sollte aufhören, seinen Senf dazuzugeben

Politiker zieht es zu Twitter und Co. Was haben Amtsträger dort zu suchen? Am Mittwoch urteilen Richter über einen Tweet des Berliner Regierenden. Eine Analyse.

Rund 8000 Follower reichen dem Regierenden Bürgermeister von Berlin, um die Sache lohnend erscheinen zu lassen. Er weiß, Twitter ist ein Multiplikatoren-Medium. Anders als bei Facebook muss man hier mit niemandem befreundet sein. Es geht ums Geschäft. Ein großer Teil der verifizierten, also von Twitter bestätigten Accounts, gehört zu Journalisten. Hat Michael Müller seinem Berliner Volk Dringendes zu sagen, geht es nirgendwo schneller und besser als hier. Politiker lieben Twitter, selbst wenn das Netzwerk von Bürgern ohne professionellen Mitteilungsdrang eher verhalten genutzt wird. Journalisten lieben es ebenfalls, eben auch weil Politiker da sind. Manche Reaktionen auf den kürzlich verzeichneten Abgang des Grünen-Vorsitzenden Robert Habeck wirkten fast gekränkt. Ein kommunikatives Talent wie er, dazu einer, der für Frieden und Vielfalt steht und Hasspredigern im Netz die imposante Denkerstirn bietet – warum wendet ausgerechnet so einer sich ab?

Trend geht zur Wohlfühlbotschaft: Ich sitze im Sofa, ich reise nach Dschibuti

Die sozialen Netzwerke und die Politiker suchen ein Verhältnis zueinander. Die einen erwägen den Einstieg, andere den Ausstieg. Davor und dazwischen werden die gigantischen neuen Kommunikationsräume vermessen, die ihnen die Digitalisierung eröffnet hat. Sie haben begonnen mit Facebook, jetzt sind viele bei Twitter, aber auch im Bilderpanorama Instagram werden es mehr. Der protokollarisch ranghöchste Neuzugang dort ist Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier; auch Robert Habeck findet es besser hier, weniger Zoff, mehr Nettes. Allgemein geht der Trend zur Wohlfühlbotschaft: Seht her, ich bin es. Ich sitze im Sofa, ich fahre Bahn, ich trage Pullover, oder, im Fall Steinmeier, ich fliege nach Dschibuti.

Überwiegend wird die Entwicklung trotz berechtigter Skepsis gegenüber Filterblasen, Hassreden und der Twitter-Dominanz eines Donald Trump als gesellschaftlicher Fortschritt gedeutet, als Zugewinn. Die Demokratie kommt auf das Fundament zurück, das sie trägt. Wählerinnen und Wähler könnten besser erkennen und beurteilen, wen sie wählen und warum. Volk und Vertreter finden sich; es scheint, als wachse zusammen, was zusammengehört.

Was kann einer, der für Friede und Demokratie eintritt, falsch machen?

Da wirkt es unharmonisch, wenn die sich ansonsten volksnah gebende AfD hineingrätscht und Regierende mit Klagen überzieht. Auch Michael Müller hat es getroffen. An diesem Mittwoch will der Berliner Verfassungsgerichtshof sein Urteil über einen Müller-Tweet vom Mai 2018 sprechen. Der Chef hatte die Gegenveranstaltungen zu einer AfD-Demo gelobt: „Zehntausende in #Berlin heute auf der Straße, vor dem #BrandenburgerTor und auf dem Wasser. Was für ein eindrucksvolles Signal für Demokratie und #Freiheit, gegen Rassismus und menschenfeindliche Hetze“.

In der Senatskanzlei hätte man es nach eigener Auskunft nicht für möglich gehalten, deswegen tatsächlich vor Gericht zu landen. Es ist dort viel von einer „Strategie“ die Rede, mit der die rechten Populisten widerständige Politiker mundtot machen wollten. Wie kann einer, der von Freiheit und Demokratie schwärmt und Hass und Hetze verurteilt, etwas falsch gemacht haben? Schließlich, so wird argumentiert, sei im umstrittenen Tweet von der AfD gar keine Rede gewesen.

Wo sich alles von selbst versteht, bedarf es keiner Begründung

Es wäre bedauerlich, wenn die Empörung über die vermeintliche Anmaßung des politischen Gegners, sein Recht vor Gericht einklagen zu wollen, die einzige Perspektive bliebe, aus der die Regierenden das Problem betrachten. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens kann es auch nicht allein um die juristische Frage gehen, was hier erlaubt und was verboten ist. Vielmehr schwebt über diesem wie über vorangegangenen, ähnlich gelagerten Fällen, noch eine andere Frage: War die Einlassung eigentlich nötig? Musste sie sein?

Wenn sich alles von selbst versteht, bedarf es keiner Begründung. So war es auch mit der Ausbreitung der Politik in den digitalen Medien. Erst hatte jeder und jede seine E-Mail, dann seine Homepage, jetzt seinen Netzwerke-Account. Es war wie immer in der historischen Entwicklung der Medien. Neues kam hinzu ohne Altes vollständig zu verdrängen. Nur der Aufwand nahm zu. Leeres muss befüllt, Bestehendes aktualisiert werden, in immer schnellerem Takt. Twitter mit seinem Zwang zur Kürze, der kaum beschränkten Möglichkeit, bei anderen anzudocken und bei sich andocken zu lassen, sowie der Resonanzfähigkeit für aktuelles Nachrichtengeschehen, erscheint politisch orientierten Akteuren als Vollendung eines lebhaften Direktkontakts.

Die Arenen der Netzwerke sind wie Fußballstadien

Unterschätzt wird dabei, wie sehr Formate und Kommunikationsbedingungen den Inhalt prägen können. Bei Twitter heißt das: Zack, es muss sitzen. Mit der Fixierung auf den „Hashtag“ wird zum Schlagwort verkürzt, was vorher – oft ebenfalls unterkomplex, aber immerhin – eine Schlagzeile war. Reflexion und gedankliche Tiefe haben anderswo Platz. Für Politiker mit ihren der Sache nach schwer erklärbaren Anliegen bedeutet dies, im Werben um Zustimmung den informierenden Aspekt mit plakativer Meinung zu vertauschen. Mit anderen Worten: seinen Senf dazuzugeben.

Natürlich bleibt das nicht unwidersprochen. Es entwickelt sich regelmäßig ein Schlagabtausch. Gewinner gibt es keine. Die türkische Internetsoziologin Zeynep Tufekci vergleicht die Arenen sozialer Netzwerke mit Fußballstadien. Es komme darauf an, die gegnerische Mannschaft und ihre Fans niederzubrüllen. Das mag übertrieben sein, aber zumindest geht es in der Dynamik um dies: Stimmung machen.

Michael Müller hat in seinem Tweet entsprechend mehr getan, als nüchtern das Demonstrationsgeschehen eines schönen Maitags nachzuzeichnen. Seine Bemerkungen tenorieren und übernehmen die erklärten Motive der Gegendemonstranten: Gegen „Rassismus“ und „menschenfeindliche Hetze“, also gegen die AfD, die die Anlassdemo organisiert hatte und der solche Eigenschaften im öffentlichen Diskurs regelmäßig zugeschrieben werden. Müller ist, nach Abschluss der Aufzüge, noch einmal symbolisch aufmarschiert. Er hat, wenn auch indirekt, Partei genommen – und zwar gegen eine andere Partei.

Mit Neutralität und Sachlichkeit ist wenig zu gewinnen

Bei Politikern ohne staatliche Ämter ist dies der Alltag im demokratischen Wettbewerb. Bei Amtsträgern wird es zur Gratwanderung, zumindest dann, wenn sie in amtlicher Funktion auftreten und amtliche Kommunikationsmittel nutzen. Zwar ist die Befugnis zu staatlicher Öffentlichkeitsarbeit seit Langem anerkannt, das Bundesverfassungsgericht hat sie sogar als „notwendig“ deklariert. Weiter klärungsbedürftig ist jedoch die Befugnis zu staatlichen Einmischung, zur aktiven Teilnahme am politischen Diskurs.

Mit parteipolitischer Neutralität und Sachlichkeit, wie Gerichte sie für staatliche Informationsarbeit verlangen, ist im digitalen Schlagabtausch wenig zu gewinnen. Auch Amtsträger müssten auf die Pauke hauen können, heißt es. Es gehe „fundamental darum, wie der demokratische Prozess verlaufen soll“, sagte der Berliner Staatsrechtler Christoph Möllers vor Gericht, der die Senatskanzlei vertritt. Es drohe eine Asymmetrie: „Die Opposition darf alles sagen, die Regierung wird auf den Status von Beamten zurückgesetzt.“

Ein "Recht auf Gegenschlag" kann es nicht geben

Ein Regierender als politisches Neutrum ist schwer vorstellbar. Er soll es auch nicht sein. Andererseits fehlt es offenkundig gerade in den Spitzen der Exekutive an Bewusstsein, sich im Konfliktfall angemessen zu verhalten. Exemplarisch war die frühere Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU), die im Rechtsstreit mit der AfD vor dem Bundesverfassungsgericht ein „Recht auf Gegenschlag“ gegen rechte Polemik einforderte – und dafür eine klare Absage bekam. Wer meint, er dürfe austeilen, wenn er einsteckt, ist heute nicht mal mehr auf dem Schulhof an der richtigen Adresse. In der Verhandlung hatte sich Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle über diese Argumentation sogar lustig gemacht: „Wenn die Regierung mit Fake News angegriffen wird, darf sie dann auch mit Lügen antworten?“

Politische Willensbildung vollzieht sich zudem nicht nur zwischen Regierung und Opposition. Alle reden mit: Parteien, Bürger, Presse, Firmen, Verbände, Gewerkschaften und Kirchen. Und sie reden lauter denn je. Die beklagte Asymmetrie, wenn sie denn wirklich so gravierend sein sollte, wird ohnehin gut dadurch ausgeglichen, dass die Worte der Mächtigen in der Vielstimmigkeit mehr Gewicht erhalten als die derer, die sie kritisieren.

Die „Strategie“, die Müller und seine Senatsleute bei anderen vermuten, könnte deshalb auch eine eigene sein. Einfach machen und gucken, wie weit man gehen kann. Grenzen testen. Es fällt jedenfalls schwer, hier bloß Einfalt anzunehmen. Erst vor anderthalb Jahren hat das Bundesverwaltungsgericht den Aufruf eines Bürgermeisters zu einer Gegendemo gerügt, weil dies in den politischen Meinungsstreit eingreife und „lenkenden Einfluss auf die Grundrechtsausübung der Bürger“ nehme. Wer eine Gegendemo unterstützt, so lautete das Fazit, greift die Anlassdemo an.

Der Dialog muss enden, wo Entertainment beginnt

Das alles muss für ein Urteil im Fall Müller noch nichts bedeuten. Es zeigt aber, dass die amtliche Einmischung mindestens einen Rahmen braucht. Und wenn dieser bisher nur langsam umrissen wird, bedeutet dies noch lange nicht, ihn im Vertrauen auf die normativen Kräfte des Faktischen stets ausfüllen zu müssen. Die Regierenden verfügen über ausreichend Ressourcen, um zweimal nachdenken zu lassen, bevor sie auf den Sendeknopf drücken. Ein Bewusstsein dafür ist umso wichtiger, wie sich auch die nachgeordneten Behörden zunehmend über Social-Media-Kanäle verbreiten, umschwirrt von allerlei PR-Beratern, die ihnen einflüstern, es sei an der Zeit, mit der Zeit zu gehen, und immer mehr und immer öfter sei immer besser. Es klingt zwar gut, wenn Behörden in den „Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern“ treten. Aber es kann nur ihre Aufgabe sein, soweit sich dies auf Verwaltungstätigkeiten und deren im Einzelfall nötige Außenkommunikation beschränkt. Alles andere überschreitet die Schwelle zum Entertainment.

Der Einzug der Ministerien, der Verfassungsschützer, der Polizei oder der Feuerwehr in die digitalen Arenen, um dort mit Bewegtbildern, Texten und O-Tönen um Beachtung zu werben, berührt zudem die Rechte derer, die sonst über deren Handeln berichten, allen voran die von Rundfunk und Presse. Behörden verfügen hier nicht nur über einen ungeheuren Wissensvorsprung, sind sind auch stets näher dran am Geschehen: Die Polizei am Polizeiansatz ebenso wie die Bundeskanzlerin an der Kabinettssitzung. Wo amtliche Bilder, Texte und ihre Deutungen die öffentliche Wahrnehmung dominieren, schwinden die Möglichkeiten für unabhängige Medien, für ihre recherchierte und sachkundige Außenansicht Relevanz zu beanspruchen. Im Ergebnis prägt die Exekutive das Bild von der Exekutive. Es muss niemanden wundern, wenn künftig immer mehr politische Entscheidungen, wie es schon jetzt häufig dargestellt wird, als „alternativlos“ erscheinen.

Das Bundeskartellamt rügt Facebooks Marktmacht, und die Bundesregierung unterwirft sich ihr

Behörden und Amtsträger, die ausufernd Social Media – im Wortsinn – bespielen, sind wie der Frosch, der nicht merkt, dass der Topf, in dem er schwimmt, über einem Feuer hängt und das Wasser immer heißer wird. Dass jemand wie Robert Habeck, obwohl weder Behörde noch Amtsträger, in der Vorbildrolle, die ein Spitzenpolitiker in der Gesellschaft nun einmal einnimmt, Twitter als bedenkliches Ambiente für die politische Auseinandersetzung einschätzt, kann man ihm daher schlecht zum Vorwurf machen.

Etwas Abkühlung würde gut tun. Dann würde sich vielleicht auch ein Empfinden dafür einstellen, dass der Staat nicht jeden Netzdienst mit seiner Anwesenheit beehren und damit aufwerten kann. Dass es unverzichtbar sein soll, bei Social Media präsent zu sein, kann eigentlich nur mit dem Monopolismus erklärt werden, den die großen Anbieter hier etablieren konnten. Es mutet wie ein Witz an, dass das Bundeskartellamt Facebook einerseits den Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung attestiert, während die Bundesregierung andrerseits den Missbrauch mit ihrem Auftritt adelt. Bei der Atomkraft hat es lange gedauert bis zur Einsicht, dass Abschalten eine Lösung ist. Vielleicht geht es hier schneller.

Zur Startseite