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Jens Spahn (CDU), Bundesgesundheitsminister, hält an seiner Linie fest. Trotz höchstrichterlicher Urteile.
© Christophe Gateau/dpa

Politik für den Suizid: Der Staat muss beim Sterben helfen – ob er will oder nicht

Minister Spahn verweigert Sterbehilfe-Medikamente, obwohl er zur Abgabe verurteilt wurde. Das Parlament kann sich diese Ignoranz nicht leisten. Ein Kommentar.

102 Anträge auf Sterbehilfe ließ Jens Spahn ablehnen, den 103. wird es bald geben. Auch nach dem Urteil des Verfassungsgerichts zum Grundrecht auf einen selbstbestimmten Tod ändert der Gesundheitsminister nichts an seiner Linie.

Das ihm unterstellte Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BFArM) darf keine Medikamente zum Zweck der Selbsttötung herausgeben, obwohl es durch ein schon lange rechtskräftiges Urteil dazu verpflichtet ist.

Begründung? Fehlanzeige. Früher war es der angebliche Wille des Gesetzgebers, mit dem Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe jeder Form von Selbsttötungsroutine eine Absage zu erteilen. Das Verbot in Gestalt eines Strafgesetzes ist jetzt aufgehoben. Den Willen, wie Spahn ihn verstanden wissen wollte, hat es ohnehin nie gegeben.

Der Wille, der allein zählte, war der einer christlichen Traditionspolitik, die im Freitod einen Verstoß gegen die göttliche Ordnung sieht. Der Streit um die Sterbehilfe ereignete sich in einem der letzten Reservate von religiösem Fundamentalismus im Verfassungsstaat. Es war Zeit, dass hier das Lichtlein einer aufgeklärten Ethik angezündet wird.

Jetzt, wo die Vereine wieder aktiv werden, sieht Spahn sich seiner Pflicht enthoben

Paradoxerweise mag es sogar sein, dass Spahn sich jetzt, mit dem Karlsruher Urteil, aller Pflichten enthoben sieht. Dies liegt in der Logik des Rechts. Denn das Bundesverwaltungsgericht hatte 2017 das BfArM in die Rolle des Helfers nur gezwungen, weil es für Todkranke keine Alternativen gab, sich mit zumutbaren Mitteln das Leben zu nehmen. Jetzt, wo Sterbehilfevereine wieder auf den Plan treten dürfen, könnte die Rechtslage eine andere sein. Eine, die Spahn und dem BfArM den Rückzug erlaubt.

Doch mit dem aktuellen Richterspruch sollte es sich erledigt haben, das Thema ausschließlich nach rechtlichen Kategorien zu erörtern. Es hat der Politik Handlungsspielräume eröffnet und Aufgaben gestellt. Die Bundesjustizministerin hält es für vorstellbar, dass noch in dieser Legislaturperiode neue Regeln geschaffen werden. In freier Entscheidung des Parlaments, ohne Entwurf der Regierung.

Sterbehilfe ist nichts für den freien Markt

Vielleicht ist das nicht die beste Idee. im Vordergrund steht jetzt nicht das ethische Für und Wider, sondern ganz konkret, wie ein System, das Zugang zu humanen Suizidmethoden eröffnet, aussehen kann und aussehen soll. Wenn man an die Videos mit Todeskandidaten denkt, in denen Sterbehelfer einst ihre Dienste priesen, kann einem angst und bange werden.

Auch dass Menschen mit kommerziellen Interessen hier ein Geschäftsfeld erblicken, ist leider nicht ausgeschlossen. Sterbehilfe allein Angebot und Nachfrage zu überantworten, wäre eine Missachtung der staatlichen Pflicht, Leben zu schützen. Es muss zumindest Aufsicht, Kontrolle und nicht zuletzt Zugang zu Medikamenten geben, über deren Abgabe der Staat wacht. Der Staat hat also mitzuwirken. Mit Spahn oder ohne ihn.

Jost Müller-Neuhof

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