Vorbeugehaft für Gefährder in Bayern: Der Preis der Freiheit ist ein Rest Unsicherheit
Das Bayerische Parlament hat eine Gesetzänderung beschlossen, die die Höchstdauer von zwei Wochen bei Präventivhaft für "Gefährder" aufhebt. Ein Einfallstor für Willkür. Ein Kommentar.
Monatelanger Freiheitsentzug, ohne eine Anklage. Nein, es geht nicht mal wieder um die Türkei. Es geht um Bayern. Das Bundesland, in Deutschland gelegen, hat am Mittwoch die Verschärfung seines Polizeigesetzes im Landtag beschlossen. Flankierend zur BKA-Gesetzesänderung des Bundes, führt es die elektronische Fußfessel als vorbeugende Maßnahme ein. Außerdem – noch bedenklicher – wird die Höchstdauer des Präventivgewahrsams verlängert. „Gefährder“, also jene, die noch nicht tatverdächtig sind, durften bislang höchstens zwei Wochen in Vorbeugehaft genommen werden. Nun ist diese Grenze aufgehoben, bei erstmaliger Anordnung gilt noch die Höchstdauer eines Jahres.
Lässt sich ein Verdacht nicht erhärten, muss die Person freikommen
So können Menschen ohne Anklage, geschweige denn Urteil, weggesperrt bleiben. Die effizienteste Abwehr von Gefahren sei, diese gar nicht erst entstehen zu lassen, hatte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann gesagt. Das ist richtig. Und der Wunsch, dass keine schlimmen Verbrechen passieren, ist verständlich. Doch die Regelung ist ein Einfallstor für Willkür. Lässt sich ein Verdacht gegen eine Person nicht erhärten, muss sie freikommen. Sie festzuhalten, ohne dass sie tatsächlich etwas Strafbewehrtes getan hat, ist unverhältnismäßig, auch wenn sie – vielleicht – gefährlich ist. Das ist der Preis für die Achtung von Menschenrechten: Eine Rest-Unsicherheit muss ausgehalten werden – zu Recht.
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