Beginn des Auslieferungsverfahren gegen Assange: Der Gründer von Wikileaks darf nicht an die USA überstellt werden
Er ist umstritten und ungeliebt: Doch Assange hat US-Kriegsverbrechen ans Licht gebracht. Dafür gehört er nicht ins Gefängnis. Ein Kommentar.
Die britischen Richter sind nicht zu beneiden: Formal müssen sie in dem Verfahren, das am Montag in London begann, über ein Auslieferungsgesuch des US-Bundesstaates Virginia entscheiden. Doch im Kern werden sie eine politische Entscheidung mit großen Auswirkungen auf die Presse- und Medienfreiheit fällen: Ist der Wikileaksgründer Julian Assange ein Verbrecher, weil er auf der Enthüllungsplattform Informationen, die illegal erworben und ihm zugespielt wurden, veröffentlicht hat?
Assange ist umstritten
Der schillernde Australier und seine Vorgehensweise sind umstritten. Auch unter Journalisten. Denn Assange hat auf Wikileaks massenweise Originaldokumente veröffentlich, ohne diese einzuordnen, redaktionell zu bearbeiten oder zu prüfen, ob darin genannte Personen schutzwürdig sind. Anders also als im Falle der Panama-Papers, die ein weltweites Journalistenteam aufgearbeitet hat, bevor sie veröffentlich wurden.
Die Veröffentlichungen haben US-Kriegsverbrechen zu Tage gefördert
Aber der Verdienst von Assange ist es, mit der Veröffentlichung von Geheimdokumenten der US-Armee Kriegsverbrechen in Irak öffentlich gemacht zu haben. Diese wären sonst wohl nie an den Tag gekommen, wo diese Informationen in einer Demokratie aber hingehören.
Eine Auslieferung Assanges an die USA wäre ein Präzedenzfall. Whistleblower sowie die Plattformen und Medien, welche die Informationen veröffentlichen, sind vielen Regierungen ein Dorn im Auge. Deren repressives Vorgehen würde Auftrieb bekommen.
Auch menschenrechtliche Bedenken sprechen gegen eine Auslieferung
Neben diesen politischen Gründen gibt es auch ausreichend menschenrechtliche Bedenken gegen eine Auslieferung. Assange würde in den USA jahrelange Isolationshaft erwarten, das belegen Dokumente. Ihm droht eine Verurteilung zu 175 Jahren Gefängnis. Nach Angaben zweier Ärzte, die ihn zusammen mit dem UN-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer, untersucht hatten, leidet er bereits jetzt unter den Folgen psychischer Folter. Die Ärzte schätzen diese sogar als lebensbedrohlich ein.
Der erschütternde Bericht Melzers hat zudem Zweifel daran aufkommen lassen, dass Schweden und Großbritannien in der bisherigen Behandlung Assanges politischem Druck aus den USA widerstanden haben. Die Londoner Richter können nun beweisen, dass die britische Justiz europäische Menschenrechtsstandards verteidigt und die Auslieferung aus diesen Gründen ablehnen. Und damit der Politik den Ball zurückspielen.
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