zum Hauptinhalt
Der BND fischt einfach im größten Teich, monieren die Kläger vom Internet-Knoten De-Cix.
© Paul Zinken/dpa

Internet-Überwachung durch Bundesnachrichtendienst: Der BND sollte um Vertrauen werben

Die Klage eines Netzknotenbetreibers gegen Daten-Abschöpfung durch BND lief leer. Trotzdem hat digitale Spionage in dieser Form keine Zukunft. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Die geheimste und zugleich wohl größte Vorratsdatenspeicherung in Europa findet mitten in Deutschland statt, in Frankfurt am Main, wo der Bundesnachrichtendienst an einem der global wichtigsten Netzknoten täglich Unmengen von Daten auf seine Rechner abzweigt. Gesucht wird nach Gefahren, die sich im Ausland zusammenbrauen – Terror, Waffenschieberei, Menschenhandel. Früher nannte man das mal Spionage.

Für die amtlichen Aufklärer ist der Zugriff unverzichtbar, das sagen sie zumindest, aber man darf es ihnen glauben. Die Erkenntnisse machen die Bundesrepublik zu einem wertvollen Partner im weltweiten Informationshandel der kooperierenden Dienste. Sicherheit ist auch nur ein Deal.

Das Urteil ist nicht das letzte Wort

Die Klage des Frankfurter Knotenbetreibers dagegen hat das Bundesverwaltungsgericht jetzt abgewiesen, weil der Betreiber selbst nicht betroffen sei. Das ist nachvollziehbar, wird aber nicht das letzte Wort gewesen sein. In der Praxis digitaler Spionage ist, dank Edward Snowden, vieles im Fluss. Auch das Bundesverfassungsgericht wird sich noch äußern.

Der BND hatte für sein Datenausspähen immerhin nachträglich eine Rechtsgrundlage bekommen, die im internationalen Vergleich Leuchtturmcharakter haben dürfte; altgediente Agenten können nur den Kopf schütteln, denn mehr Verrechtlichung bedeutet weniger Geheimnis.

Doch so wird es weitergehen. Auch das modernisierte BND-Gesetz beseitigt nicht die Ungewissheit, ob die Rasterfahndung Deutsche miterfasst, die sich auf ihr Fernmelde-Grundrecht berufen könnten. Und es lässt zudem den Konflikt ungelöst, ob dieses Grundrecht nicht doch auch für Ausländer gelten müsste. Für Spione ein ebenfalls befremdlicher Gedanke: Zielobjekte im Ausland haben das Recht, nicht gefoltert zu werden. Aber abschöpfen? Abhören? Mitlesen? Ging immer.

Kann erfolgreiche Spionage rechtlich einwandfrei sein?

Man kann dieser BND-Praxis mit Skepsis begegnen, ohne die Empörung über eine angebliche „Massen-Überwachung“ zu teilen. Dennoch, für die Zukunft ist die Frage aufgeworfen, wie eine traditionell hoch moralische Öffentlichkeit damit umgeht, dass erfolgreiche Spionage zwecks deutscher Sicherheit rechtlich einwandfrei und demokratisch kontrolliert nicht zu haben ist. Der notorisch allzu verschlossenen Behörde ist anzuraten, um Vertrauen zu werben. Nicht ihre einzige, aber beste Legitimation.

Zur Startseite