Rechtsextreme: Das Verbotsverfahren gegen die NPD steht wieder zur Diskussion
Sollte der Bundesrat seinen Antrag zum Parteiverbot nach der Wahlschlappe der Rechten zurückziehen? Der Vorstoß von CDU-Bundesvize Thomas Strobl trifft auf Widerstand. Denn argumentiert wird in dem Prozess mit der rassistischen Ideologie der Partei, nicht mit ihrem politischen Erfolg
Ein paar hundert Wählerstimmen können einen Unterschied machen. Geht es nach Thomas Strobl, sogar einen existenziellen, jedenfalls für die NPD. Der CDU- Bundesvize hat sich am Montag für den Abbruch des Parteiverbotsverfahrens ausgesprochen. Das Scheitern an der Fünfprozenthürde nennt er in der „Leipziger Volkszeitung“ „eine Entwicklung, die mich eher zu dem Ergebnis kommen lässt, dass man die NPD politisch bekämpft und nicht vor dem Verfassungsgericht“.
Die Niederlage bei den Wählern könnte den angeschlagenen Rechten damit paradoxerweise den Fortbestand als Partei sichern. Doch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) gab sofort Kontra: „Die NPD ist nach wie vor eine brandgefährliche Partei.“ Sein Amtskollege Lorenz Caffier (CDU) in Mecklenburg-Vorpommern will ebenfalls weitermachen: „Wir haben das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht ja nicht beantragt, weil die NPD in zwei Landtagen saß, sondern wegen ihres menschenverachtenden Gedankenguts, der Demokratiefeindlichkeit und der Gewaltbereitschaft.“ Und nicht zuletzt wegen der staatlichen Parteienfinanzierung für die Rechten, die trotz Verlust der Mandate jetzt in Sachsen zwar geringer ausfällt, aber erhalten bleibt.
Dennoch spielt der Strobl-Vorstoß auf einen umstrittenen Punkt der Verbotsdiskussion an. Vielfach wird behauptet, nach Maßstäben des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs (EGMR) müsse eine Partei konkret gefährlich sein. Verschwinde sie dagegen aus den politischen Gremien, könne ein Verbot unverhältnismäßig sein. Diese Rechtsprechung wurde vielfach als Argument angeführt, weshalb ein Verfahren spätestens an dem Straßburger Gericht scheitern würde. Auch die NPD selbst will dort jetzt einhaken: Das schlechte Abschneiden der NPD werde „bei der anzustellenden Gefahrenprognose sicherlich maßgeblich zu berücksichtigen sein“, verlangt der Anwalt der Partei, Peter Richter.
Tatsächlich legt das Bundesverfassungsgericht andere Prüfungsmaßstäbe an – die allerdings zum selben Ergebnis führen könnten. So spielen Überlegungen zur Verhältnismäßigkeit kaum eine Rolle. Das Parteiverbot ist nach Auffassung der Karlsruher Richter eher ein Akt der Prävention, es soll Schlimmeres verhindern. Auf Gefährlichkeit oder politische Erfolge kommt es dabei weniger an. Der Wille zum Umsturz genügt.
Der vom Bundesrat auf den Weg gebrachte Verbotsantrag nimmt beide Muster auf. Vor allem aber hebt er auf die rassistische und antidemokratische Ideologie der Partei ab, die darauf hinauslaufe, ethnisch Nichtdeutsche aus der Bundesrepublik zu entfernen. Eine Partei, die anderen ihre Grundrechte abspreche, könne sich nicht auf die Menschenrechtskonvention berufen. Die NPD falle damit unter eine „Schutzausnahme“. Diese Linie wird durch den Rauswurf aus dem Landtag nicht infrage gestellt. Es dürfte daher beim Verfahren bleiben. Möglich, dass im Oktober Verhandlungstermine feststehen.