Ausgangssperren, Schulschließung, Kontaktreduzierung: Das steht im Gesetzentwurf für die bundesweite Notbremse
Der Bund soll mehr Macht in der Coronapolitik bekommen. Das Infektionsschutzgesetz wird verschärft. Ein Überblick über die Maßnahmen.
Zum Brechen der dritten Welle in der Corona-Pandemie will die Bundesregierung das Infektionsschutzgesetz verschärfen. Das kündigte die Bundesregierung am Freitag an. Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) sagte, das Ziel sei „mehr Klarheit und Transparenz“ für die Bürger. „Alle müssen wissen, woran sie sind.“
Gemeint ist damit, was künftig bundeseinheitlich gelten soll, wenn in einem Land- oder Stadtkreis die Sieben-Tages-Inzidenz über den Wert von 100 steigt. Der wurde Anfang März von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten als Schwellenwert beschlossen, von dem an besonders einschneidende Maßnahmen zu treffen sind, um die Infektionszahlen wieder zu senken.
Derzeit liegen schon viele Kreise in Deutschland über dem Wert von 100. In Berlin liegen – Stand Freitag – nach den Zahlen des Robert-Koch-Instituts noch alle Bezirke darunter.
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Diese „Notbremse“ war jedoch umstritten – und die Länder nutzten ihre Möglichkeiten, sie nach ihren Vorstellungen umzusetzen. Aus Bundessicht gingen sie dabei zu weit. „Die jetzt gefundene Lösung war notwendig, weil die Notbremse sehr unterschiedlich ausgelegt worden ist“, sagte Regierungssprecherin Ulrike Demmer am Freitag.
Mögliche Maßnahmen stehen in einem Entwurf, der offenbar am Freitagnachmittag in die Ressortabstimmung zwischen den Bundesministerien gegangen ist und dem Tagesspiegel vorliegt.
Das sieht der Gesetzentwurf vor:
- Harter, regionaler Lockdown bei Überschreiten des Schwellenwerts von 100.
- Private Zusammenkünfte werden auf die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person beschränkt.
- Ausgangssperren von 21 bis 5 Uhr, mit Ausnahmen für Notfälle oder aus beruflichen Gründen.
- Auch alle Geschäfte müssen dichtmachen – mit Ausnahme des Lebensmittelhandels, Apotheken, Drogerien und Tankstellen.
- Auch Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Zoos, Schwimmbäder, Museen etc. müssen schließen.
- Die Gastronomie bleibt geschlossen. Abholung und Lieferung von Speisen ist aber erlaubt.
- Arbeit soll, wo es geht, im Homeoffice stattfinden.
- Ist der Inzidenzwert von 100 drei Tage lang wieder unterschritten, können die Maßnahmen entfallen. Liegt er drei Tage lang darüber, treten sie wieder in Kraft.
- Schulen und Kitas dürfen nur bei Inzidenz unter 200 offen bleiben. Selbst dann dürfen Schüler nur am Unterricht teilnehmen, wenn sie sich zweimal pro Woche testen.
Daten zufolge, die der Tagesspiegel zusammenträgt, gibt es derzeit 390 Landkreise mit mehr als 50 neuen Coronavirus-Fällen pro 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen. Die höchsten Inzidenzen haben demnach die Landkreise Hof (581), Scheinfurt (460), Greiz (378), Erzgebirgekreis (316), Vogtlandkreis (310), Gotha (308) und der Wartburgkreis (301). 119 Landkreise liegen aktuell unter dem Schwellenwert von 100, elf melden eine Inzidenz von unter 50.
Die wenigsten Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen haben Schleswig-Flensburg (22), Plön (29), St. Wendel (30), Nordfriesland (32), Friesland (38), Dithmarschen (40), Osterholz (41), Ostholstein (46), Rendsburg-Eckernförde (48), Goslar (49) und Höxter (49). Es gibt derzeit keinen Landkreis, der in den vergangenen sieben Tage keinen neuen Falle von Sars-CoV-2 gemeldet haben.
Ob der Katalog der verbindlichen Maßnahmen nach der Ressortabstimmung noch so steht, ist nicht ganz sicher. Es kann noch Änderungen im Detail geben, es können aber auch ganz Punkte verändert oder gar gestrichen werden. Denn einiges war bisher strittig in der Koalition, nicht zuletzt die Home-Office-Pflicht, wo das möglich ist.
Am Wochenende soll der fertige Entwurf der Bundesregierung an die Länder gehen, die ebenfalls noch Klärungs- oder Veränderungsbedarf haben dürften. Dass die Möglichkeit einer Bundesverordnung im Entwurf steht, könnte zu Differenzen führen. Für Sonntagabend ist eine Schaltkonferenz von Kanzleramtsminister Helge Braun mit den Ländern geplant.
Kabinett soll Entwurf am Dienstag beschließen
Der Zeitplan für das Gesetzgebungsvorhaben ist noch nicht ganz klar. Doch soll das Bundeskabinett schon am kommenden Dienstag einen Entwurf beschließen. Danach geht es in den Bundestag, der im Eilverfahren beschließen könnte, wie Parlamentspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) deutlich machte – im Extremfall schon kommende Woche.
Der Bundesrat könnte abschließend zu einer Sondersitzung am 16. April zusammenkommen. Dann würde das Gesetz schon zum 19. April gelten, Bei einem längeren Bundestagsverfahren, wenn die Opposition die Verkürzung nicht mitmachen sollte, ist der 26. April angepeilt.
Berlin sieht wenig Spielraum
Mehrere Ministerpräsidenten kündigten an, dass ihre Länder zustimmen würden. Zuvor hatte die Absage des für Montag geplanten Bund-Länder-Gipfels mit Merkel für Verwunderung und Verstimmung gesorgt. Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) die Absage der Ministerpräsidentenkonferenz nicht weiter kommentieren. Es fänden permanent Abstimmungsrunden der Länderchefs statt, erklärte seine Sprecherin.
Sie wies den Eindruck zurück, die Absage bedeute einen Machtverlust für Müller, der aktuell Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz ist. Angesichts der angekündigten Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes gab sich die Sprecherin gelassen. In Berlin würden im Vergleich zu vielen anderen Bundesländern bereits scharfe Regeln gelten. Der Spielraum für weitere Verschärfungen sei gering.
Gesundheitsminister Jens Spahn sagte in einer Pressekonferenz am Freitagmorgen, die sozialen Kontakte müssten eingeschränkt werden, notfalls auch mit nächtlichen Ausgangssperren. „Es braucht einen Lockdown.“ Nur so könne die dritte Infektionswelle gebrochen werden. Es gebe schon wieder fast 4500 Patienten auf Intensivstationen. „Wenn es so weitergeht, sind es zu viele für unser Gesundheitssystem.“
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Unionsfraktion will mehr Einfluss
Zuvor hatten die CDU-Abgeordneten Norbert Röttgen, Johann Wadephul und Yvonne Magwas in einem Schreiben an ihre Fraktionskollegen die zunehmend uneinheitliche Auslegung der Maßnahmen von Land zu Land kritisiert.
„Zuletzt und andauernd“ sei eine „Einigung auf gemeinsames Handeln nicht mehr möglich gewesen“, kritisieren die Unionsabgeordneten in dem Schreiben, das dem Tagesspiegel vorliegt. „Dadurch wurde die Schwäche des Infektionsschutzgesetzes sichtbar, die darin besteht, dass dieses Gesetz nur die Landesregierungen zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigt, mit denen die Ziele des Gesetzes erfüllt werden sollen, nicht aber die Bundesregierung“, heißt es darin. Der Bundestag müsse „diese Lücke im Infektionsschutzgesetz zügig schließen“. Ob es nun aber zur Möglichkeit einer Bundesverordnung im Gesetz kommt, blieb am Freitag offen.
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Merkel hatte bereits am 28. März in der ARD-Sendung „Anne Will“ vor einem Millionenpublikum deutlich gemacht, dass ihr die aktuellen Lockdown-Auflagen nicht ausreichen. „Wir müssen mit einer großen Ernsthaftigkeit jetzt die geeigneten Maßnahmen einsetzen. Und einige Bundesländer tun das, andere tun es noch nicht“, sagte Merkel.
Merkel: Ausgangssperren wirksames Mittel
Wenn das nicht „in sehr absehbarer Zeit“ geschehe, müsse sie sich überlegen, wie sich das vielleicht auch bundeseinheitlich regeln lasse. „Das ist mein Amtseid, das ist meine Verpflichtung.“ Eine Möglichkeit sei, „das Infektionsschutzgesetz noch mal anzupacken und ganz spezifisch zu sagen, was muss in welchem Fall geschehen“. Explizit erwähnte sie Ausgangssperren, diese „können ein ganz wirksames Mittel sein“.
Merkel betonte, für alle Entscheidungen seien am Ende Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat erforderlich. Bund und Länder müssten zusammen handeln. „Wir können nichts ohne einander beschließen.“ Die Kanzlerin stellte klar: „Ich werde jedenfalls nicht zuschauen, dass wir 100.000 Infizierte haben.“
Merkel hatte in der TV-Sendung auch gezielt ihre Parteikollegen Laschet und Tobias Hans, die Ministerpräsidenten aus Nordrhein-Westfalen und dem Saarland, ins Visier genommen. Laschet plädiert inzwischen selbst für einen bundesweiten „Brücken-Lockdown“. Hans hält aber an seiner „Modellregion Saarland“ fest. Dort sind die Maßnahmen nach Ostern unter strengen Auflagen stark gelockert worden. Auch im SPD-regierten Rheinland-Pfalz ist bereits wieder die Außengastronomie geöffnet.