Wie Transparenz verhindert wird: Das Parlament hat mehr Kontrolle verdient
Die Maskenaffäre in der Union legt auch andere Schwachstellen frei: Fehlende Presse-Informationsrechte. Die Union wollte sie nicht. Ein Kommentar.
Nach Jens Spahn ist Peter Altmaier der nächste Minister, der Schwierigkeiten hat, Namen von Abgeordneten zu nennen, die ihm Corona-Geschäftsanliegen vorgetragen haben. Entweder heißt es, das sei zu viel Mühe; oder, siehe Spahn, es gelte, Rechte der Parlamentarier zu wahren.
In beiden Fällen handelt es sich um Ausreden. Die Regierung kann, darf, aber will nicht. Ein Abgeordneter, der sich an Minister wendet, um für Geschäftsinteressen einzutreten, hat keine Anonymität verdient. Es muss nicht anstößig sein, was ablief. Aber was da läuft, auch unabhängig von Corona, darüber sollte sich die Öffentlichkeit selbst eine Meinung bilden können.
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Um die nötigen Grundlagen dafür zu beschaffen, gibt es übrigens die in der Verfassung verbrieften Informationsrechte der Presse gegenüber dem Staat. Leider hat das Bundesverwaltungsgericht das Parlament im Jahr 2018 von dieser Auskunftspflicht generell ausgenommen.
Eine Fehlentscheidung, sonst wäre jetzt mehr Druck im Kessel, und die Mandatsfreiheit wäre nicht automatisch ein Abwehrrecht gegen zudringliche Recherchen. Die SPD hat später versucht, das zu korrigieren. Sie wollte das Parlament in einem neuen Pressegesetz wieder einbeziehen. Doch die Union blockierte. Ihr Verhandlungsführer war ein damals noch nicht so bekannter Parlamentarier. Er hieß Philipp Amthor
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