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Die Richter in Karlsruhe haben ein pauschales Kopftuchverbot für verfassungswidrig erklärt.
© dpa

Verfassungsgericht urteilt: Das Kopftuch gehört zu Deutschland

Das Bundesverfassungsgericht hat das pauschale Kopftuchverbot für Lehrerinnen gekippt. Gut so, meint Jost Müller-Neuhof. Denn das Stück Stoff steht nicht für Unterdrückung und Fundamentalismus - sondern nur für ein religiöses Bekenntnis. Ein Kommentar.

Zu wem oder was der Islam gehört, darüber mag man streiten, für das Kopftuch indes gilt die Zuordnung seit Jahrzehnten: Es gehört zum Alltag der Menschen in Deutschland, also zu Deutschland, spätestens seit die Bundesrepublik zum Einwanderungsland für türkische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geworden ist. Ein Faktum, das nun, mit einiger Verspätung, auch das Bundesverfassungsgericht anerkennt. Mit spürbar volkspädagogischem Impetus korrigiert es sein Urteil von 2003, demzufolge Lehrerinnen vom Schuldienst ferngehalten werden können, wenn sie ihr Kopftuch nicht ablegen wollen. Ein willkommener Beschluss, nicht nur für viele Job-Anwärterinnen, für die die bisherige Rechtslage ein faktisches Berufsverbot darstellte.

Wichtiger ist: Die höchsten deutschen Richter hören auf damit, in der individuellen religiösen Bekundung als solcher eine Gefahr für Schulfrieden und Staatsneutralität zu sehen. Damit kam dem Kopftuch immer eine Bedeutung zu, die es nicht hat. Weder ist es Zeichen für die Unterdrückung der Frau, als das es in linksbürgerlichen Kreisen oft abgelehnt wurde. Noch ist es Symbol für Rückstand, Fundamentalismus oder gar Gewalt und Terror, als das es sich in Mitte-Rechts-Kreisen diskursfähig hält. Es ist Ausdruck eines Bekenntnisses, manchmal auch nur einer Gewohnheit. Selbstverständlich kann es durch solche Bekenntnisse zu Konfliktlagen in einem säkularen Staat kommen. Aber so wichtig ist der Stoff nicht, als dass er zum Anlass genommen werden sollte, die Verhältnisse von Staat und Religion neu zu bestimmen.

Ein Stellvertreterkonflikt um Zuwanderung und Integration

Genau dies aber war das Problem des Urteils von 2003: Es hat zugelassen, dass die Bundesländer Kopftuch-Sperrgesetze für den Schuldienst erlassen konnten, und damit ebenso eine Debatte wie zahllose Gerichtsentscheidungen geprägt, mit der die Angelegenheit dramatisiert wurde zu einem Stellvertreterkonflikt um Zuwanderung und Integration. Viele Länder verabschiedeten daraufhin Verbotsgesetze, die nach dem neuen Karlsruher Beschluss in der beabsichtigten Form nicht mehr haltbar sind. Kopftuchverbote sollen nur noch möglich sein, wenn sich konkrete Gefahren für den Schulfrieden zeigen. Wenn sich aber solche Gefahren tatsächlich zeigen - wie sollen sie aussehen? Wenn Schüler und Eltern massiv eine Lehrerin anfeinden, weil sie auf ihr Kopftuch nicht verzichten will, kann es die schlechteste Lösung sein, sie deshalb dazu zu zwingen. Angebracht wäre es dann eher, mit Eltern und Schülern zu reden. Selbstverständlich dürfen öffentliche Schulen nicht zum Forum islamischer Propaganda werden. Aber darum ging es nie. Lehrer dürfen erkennen lassen, woran sie glauben, mehr nicht. Die meisten lassen es ohnehin nicht erkennen. Was die Schüler schlussendlich prägt, hängt davon ab, wovon sie sich prägen lassen. Sie können selbst denken, fühlen und entscheiden. Ihnen eine Begegnung mit Religion auch außerhalb des einschlägigen Unterrichts zuzumuten, ist weder eine Überforderung noch ein Angriff auf den neutralen Staat. Es ist das Leben in seiner Vielgestalt, wie es sich auch an der Schule finden sollte.

Jost Müller-Neuhof

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