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Beate Zschäpe im Gerichtssaal
© AFP/Peter Kneffel

NSU-Prozess – das Urteil: Das Gericht zeigt Härte gegen Zschäpe – und Skrupel

Das harte Urteil gegen die NSU-Terroristin Beate Zschäpe ist angemessen. Die Richter zeigen eine bravouröse Leistung. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Frank Jansen

Es ist endlich geschafft. Der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München hat im NSU-Prozess nach mehr als fünf Jahren Verhandlungsdauer das Maß an Schuld verkündet, das Beate Zschäpe und die vier Mitangeklagten auf sich geladen haben. Das Urteil ist in Teilen hart, Zschäpe muss wegen Mittäterschaft bei den unfassbaren Verbrechen ihrer Kumpane Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos sehr lange hinter Gitter. Auch die Strafe für Ralf Wohlleben ist hoch, die anderen drei Angeklagten kommen mit erstaunlich milden Strafen davon.

Vor allem das Urteil gegen den Neonazi André E., für den die Bundesanwaltschaft zwölf Jahre gefordert hatte und der nur zweieinhalb Jahre Haft bekam, überrascht. Der Rechtsstaat zeigt Härte und Skrupel zugleich. So findet nach mehr als fünf Jahren Prozess der juristische Kraftakt einen kritikwürdigen, aber keineswegs komplett unangemessenen Abschluss.

Bravouröse Leistung von Richter Manfred Götzl

Dass der Bundesgerichtshof das Urteil aufhebt, erscheint angesichts der akribischen Begründung, die der Vorsitzende Richter Manfred Götzl vorgetragen hat, eher theoretisch. Götzl und seine Kollegen haben den NSU-Komplex im Kern strafrechtlich weitgehend bewältigt. Eine bravouröse Leistung. In einem Jahrhundertprozess, der schon angesichts der hohen Zahl an Nebenklägern und Anwälten schwer zu führen war.

Dass es dennoch ging, ist vor allem Götzl zu verdanken, der im Gerichtssaal den Dominator gab. Auch mal zu laut, aber stets energisch und zäh. Die Republik hat dem Richter viel zu verdanken. Wäre der NSU-Prozess geplatzt, hätte sich das Versagen des Rechtsstaats in den fast 14 Jahren, in denen die Terrorzelle morden und sprengen und rauben konnte, noch potenziert.

Das Lob für den Richter kann allerdings nicht die Defizite kaschieren, die vor allem die Angehörigen der Mordopfer beklagen. Zentrale Fragen bleiben offen. Warum Böhnhardt und Mundlos ausgerechnet Enver Simsek und die weiteren acht Migranten türkischer und griechischer Herkunft sowie die Polizistin Michèle Kiesewetter erschossen, lässt sich bislang nicht klären. Und wer an den Tatorten dem NSU geholfen haben könnte, ist weiter nebulös. Das ist vor allem für die Familien der Toten unerträglich. Götzl wie auch die NSU-Untersuchungsausschüsse in Bundestag und Länderparlamenten drangen nicht durch.

Die Hinterbliebenen fühlen sich weiter im Stich gelassen

Die Hinterbliebenen, besonders die der getöteten Migranten, fühlen sich vom Rechtsstaat weiter im Stich gelassen. Erst wurden sie nach den Morden von der Polizei jahrelang drangsaliert. Und auch jetzt noch bleiben mögliche Komplizen der Terrorzelle unbehelligt. Obwohl Angela Merkel 2012 versprochen hatte, „die Helfershelfer und Hintermänner aufzudecken“. Dass die Opferfamilien der Bundesanwaltschaft und den Richtern einen Mangel an Aufklärung vorwerfen, ist menschlich verständlich. Juristisch allerdings weniger.

Eine noch stärker ausgedehnte Beweisaufnahme hätte im Prozess zwangsläufig die Frage aufgeworfen, ob die Justiz ihrer Fürsorgepflicht für die Angeklagten nachkommt. Zschäpe und Wohlleben sitzen seit mehr als sechseinhalb Jahren in Untersuchungshaft. Das ist extrem lang. Die Richter mussten zum Urteil kommen, als aus ihrer Sicht keine wesentlichen Indizien mehr zu erkennen waren. Außerdem besteht immer noch die Chance, dass die Bundesanwaltschaft in den weiteren Verfahren zum NSU-Komplex mutmaßliche Helfer der Terrorzelle ermitteln und anklagen kann.

Der Prozess taugt nicht zur Eindämmung des Rassismus in Deutschland

Eine andere, noch größere Hoffnung, ist hingegen verblasst. Der NSU-Prozess ist nicht das starke, mahnende Signal, das zur Eindämmung von Rassismus taugt. In den fünf Jahren seit Beginn der Hauptverhandlung hat sich das Land eher noch zu seinem Nachteil verändert. Die so genannte Flüchtlingskrise hat in einem bis dahin kaum vorstellbaren Ausmaß rassistische Aggressionen freigesetzt, auch bei biederen Bürgern. Bis hin zu mörderischen Anschlägen. Ressentiments gewinnen an Dominanz, geschürt durch eine im Bundestag und vielen Landtagen sitzende rechtspopulistische Partei. Die Willkommenskultur wirkt verkümmert.

Und doch wäre Resignation ganz falsch. Auch im Fall NSU. Die Zivilgesellschaft muss nach dem Urteil weiter darauf dringen, die offenen Fragen zu klären. Es ist noch nicht vorbei.

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