3G am Arbeitsplatz: Das droht Arbeitnehmern bei gefälschten Corona-Nachweisen
Unechter Impfpass oder Negativ-Test? Wer erwischt wird, muss mit harten Folgen rechnen. Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer jetzt wissen müssen.
Kündigung, hohe Geldbuße oder sogar Freiheitsstrafe. Seit dem 24. November hat sich die Gesetzeslage in Bezug auf gefälschte Corona-Tests, Genesenen- oder Impfnachweise deutlich verschärft.
Laut dem neuen Infektionsschutzgesetz gelten am Arbeitsplatz 3G-Regeln: Mitarbeiter müssen nachweisen, dass sie genesen oder geimpft sind, oder innerhalb von 24 Stunden negativ auf das Coronavirus getestet wurden, um Zugang zur Arbeitsstätte zu erhalten. Präsentiert jemand ein unechtes Gesundheitsdokument, drohen schwerwiegende Folgen.
Was bedeutet das genau für Arbeitgeber und Arbeitnehmer? Wir erklären:
- Wann gefälschte Gesundheitsnachweise strafbar sind,
- Was Arbeitgeber bei Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz machen dürfen und
- Wie Arbeitnehmer vorgehen können, wenn sie beschuldigt werden, einen unechten Corona-Test oder Impfpass vorgelegt zu haben.
Ist die Nutzung eines unechten Impfpasses strafbar?
Bis vor Kurzem galt im Strafgesetzbuch nur die Vorlage eines unechten Gesundheitsdokuments gegenüber Versicherungsgesellschaften und amtlichen Behörden als strafbar. Diese rechtliche Lücke wurde durch die Änderungen des Infektionsschutzgesetz geschlossen. Sanktioniert ist nun auch die Nutzung eines Fake-Dokuments bei der Arbeit oder etwa auch in der Apotheke.
Wenn ein gefälschtes Gesundheitszeugnis „zur Täuschung im Rechtsverkehr“ verwendet wird, kann dies nach Paragraf 279 des Strafgesetzbuchs mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.
Die durch die Ampel-Koalition hervorgebrachten Gesetzesänderungen konkretisieren auch die strafrechtlichen Konsequenzen für Fälscher von Gesundheitsnachweisen. Nach Paragraf 275 gilt nun: „Wer die Herstellung eines unrichtigen Impfausweises vorbereitet, indem er in einem Blankett-Impfausweis eine nicht durchgeführte Schutzimpfung dokumentiert oder einen auf derartige Weise ergänzten Blankett-Impfausweis sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt, einem anderen überlässt oder einzuführen oder auszuführen unternimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
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Höhere Strafen drohen, wenn Täter “gewerbsmäßig” oder als organisierte Bande gefälschte Nachweise herstellen oder verteilen. Der Staat kann dies mit bis zu fünf Jahren Haft bestrafen.
Darf der Arbeitgeber wegen eines gefälschten Impfnachweises kündigen?
Auch bei der Arbeit können unechte Gesundheitsdokumente schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Wer einen gefälschten Impfausweis oder Corona-Test vorlegt, verstößt gegen das Infektionsschutzgesetz und kann vom Arbeitgeber gekündigt werden.
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Nur selten lassen Vorgesetzte einen solchen Vorfall mit einer Abmahnung bewenden. In den meisten Fällen folgt eine fristlose Kündigung, da auch das Vertrauensverhältnis zwischen Chef oder Chefin und Mitarbeiter oder Mitarbeiterin ruiniert ist. Manche Betriebe leiten den Fall sogar weiter an andere Unternehmen.
Ein Rauswurf dieser Art hat zudem finanzielle Auswirkungen. Wenn der Jobverlust, wie hier, selbst verschuldet ist, besteht kein Anrecht auf das Arbeitslosengeld I.
Darf der Arbeitgeber auch wegen eines Verdachts kündigen?
Gleichermaßen darf ein Chef oder eine Chefin das Arbeitsverhältnis beenden, wenn ein begründeter Verdacht auf einen Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz herrscht. Zwar müssen Vorgesetzte der oder dem Beschäftigten eine schlüssige Begründung für die Kündigung präsentieren. Sie sind aber nicht dazu verpflichtet, den Verstoß nachzuweisen.
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Welche Rechte haben beschuldigte Arbeitnehmer?
Dies kommt auf die genaue Situation an. Allgemein müssen Beschuldigte nicht alle Fragen des Arbeitgebers beantworten oder sich auf eine längeres “Verhör” einlassen. Außerdem ist es Vorgesetzten nicht erlaubt, das unechte Dokument zu fotografieren.
Statt einer fristlosen Kündigung kann ein Chef oder eine Chefin einen Aufhebungsvertrag vorschlagen. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, um das Beschäftigungsverhältnis zu beenden.
Diese Lösung hat sowohl Vor- als auch Nachteile. Einerseits lässt sich durch einen Aufhebungsvertrag eine fristlose Kündigung vermeiden, was sowohl den Antrag auf Arbeitslosengeld I als auch die Jobsuche erleichtert. Ist ein solcher Vertrag aber unterschrieben, kann man auch nicht mehr dagegen klagen. Deshalb sollte das Dokument sorgfältig überprüft werden, bevor eine Entscheidung getroffen wird.
Eine juristische Klage könnte für Beschäftigte vor allem dann eine Option sein, wenn es sich um eine Verdachtskündigung handelt. Das Verfahren dazu muss innerhalb von drei Wochen ab Erhalt des Kündigungsschreibens eingeleitet werden, sonst ist die Kündigung rechtlich wirksam.
Aber Achtung: Bei einem solchen Prozess trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst. Nur die Gerichtsgebühren werden von dem Verlierer übernommen. Ein juristisches Verfahren sollte also gut durchdacht und finanziell abgewogen werden.
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