Geimpft, getestet, genesen: Das bedeutet die 3G-Regel für den Besuch im Restaurant
Seit Montag muss jeder geimpft, genesen oder getestet sein, um ohne Einschränkungen am öffentlichen Leben teilnehmen zu können. Was das für den Alltag bedeutet.
Egal ob bei Besuchen im Restaurant, im Fußballstadion oder beim Frisör – ab heute muss jeder Besucher geimpft, genesen oder getestet sein und einen jeweiligen Nachweis dazu vorzeigen. Das haben Bund und Länder am 10. August beschlossen. Wer demnach nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss entweder einen Antigen-Schnelltest vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Ohne einen solchen Nachweis kommen Bürger weder in die Innenräume öffentlicher Gebäude wie Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, noch in Schwimmbäder und Sporthallen, Fitnessstudios, Hotels, Kinos oder die Innengastronomie. Draußen ist in Restaurants und Bars kein Nachweis nötig.
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Ausgenommen von der 3G-Regel sind kleine Kinder unter sechs Jahren sowie Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig getestet werden. Außerdem können die Länder die Regel aufheben, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner ist.
Doch der Druck auf Ungeimpfte wird zukünftig weiter erhöht: Ab dem 11. Oktober beendet der Bund das Angebot von kostenlosen Antigen-Schnelltests. Die Bundesregierung argumentiert, jeder hätte mittlerweile ein Impfangebot bekommen. Außerdem könne man den Steuerzahlern nicht mehr zumuten, die Kosten für die Tests zu übernehmen.
Menschen, die sich nicht impfen lassen können oder für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, können sich weiterhin kostenlos testen lassen.