Maßnahmen gegen Altersarmut: CDU-Arbeitnehmerflügel fordert höhere Renten für Erwerbsgeminderte
Der Arbeitnehmerflügel der CDU macht in der Rentendebatte vor allem mit zwei Forderungen Druck. Er verlangt höhere Renten für Erwerbsunfähige und eine Versicherungspflicht für Selbständige.
Vor dem Treffen der Unionsspitzen zum Thema Rente hat der Vorsitzende der CDU-Sozialausschüsse, Karl-Josef Laumann, eine Verbesserung bei den Erwerbsminderungsrenten angemahnt. Dies müsse „auf jeden Fall noch in dieser Legislatur“ erreicht werden, sagte Laumann dem Tagesspiegel. Das Verarmungsrisiko dieser Rentnergruppe sei gewaltig, jeder zweite Bezieher von Grundsicherung im Alter sei erwerbsunfähig. „Das kann so nicht bleiben, da muss was passieren, und das kann man auch vor der Bundestagswahl noch machen.“
Die zweite große Rentnergruppe, für die man etwas tun müsse, seien kleine Selbständige, sagte der CDU-Politiker. „Wir brauchen ein System, das auch Selbständige dazu verpflichtet, etwas fürs Alter zurückzulegen.“ Dies allein den Arbeitnehmern abzuverlangen und sie als Steuerzahler dann noch für die Alterseinkünfte derer, die nicht vorgesorgt haben, zur Kasse zu bitten, gehe nicht an. „Hier brauchen wir eine Lösung finden, die die Betroffenen nicht überfordert“, so der Chef der CDU-Arbeitnehmerschaft (CDA).
Mütterrente hilft nicht gegen Altersarmut
Die Forderung der CSU nach einer neuerlichen Erhöhung der Mütterrente lehnte Laumann ab. „Ich bleibe höflich, weil es sich um eine Forderung unserer Schwesterpartei handelt und sage: Das steht nicht auf unserer Prioritätenliste.“ Mit der vollständigen Angleichung der Renten für die Erziehung von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, würde man „erneut sehr viel Geld ausgeben, aber keine Altersarmut bekämpfen“, so der CDU-Experte. Die meisten derer, die davon profitieren würden, hätten keine finanziellen Probleme im Alter.
Die versprochene Lebensleistungsrente, die eine Aufstockung der Renten für Geringverdiener vorsieht, hält Laumann im Kampf gegen Altersarmut allerdings ebenfalls für ungeeignet. „Wenn wir jetzt auch in der Rentenversicherung damit anfangen, Bedürftigkeit zu prüfen, kommen wir in Teufels Küche“. Stattdessen sollte man den Beziehern von Grundsicherung einen Freibetrag gewähren, sagte Laumann. Er denke da an eine Größenordnung von 100 Euro im Monat.
Freibeträge auch für die gesetzliche Rente
Die vereinbarten Verbesserungen für betriebliche Altersversorgung hält der CDU-Politiker für eine gute Diskussionsgrundlage. Aber aus Gerechtigkeitsgründen darf man dann nicht nur über Freibeträge in der Grundsicherung für die betriebliche Altersvorsorge reden, sondern dann auch für die gesetzlichen Rente, sagte er. Es sei schließlich nicht einzusehen, dass Arbeitnehmer ohne Anspruch auf Betriebsrente hier schlechter gestellt würden. Betroffen seien davon insbesondere Frauen, von denen viele in Teilzeit arbeiteten und deshalb deutlich seltener über eine zusätzliche betriebliche Alterssicherung verfügten.