Volksverhetzung: Bundesweit Razzien wegen Hasskriminalität im Netz
In vierzehn Bundesländern durchsuchte die Polizei am Dienstag Wohnungen. Die verfolgten Taten seien überwiegend politisch rechts motivierte Volksverhetzungen. Auch in Berlin gab es Durchsuchungen.
Das Bundeskriminalamt (BKA) ist am Dienstag in mehreren Bundesländern gegen Hasskriminalität im Netz vorgegangen. Seit 6.00 Uhr morgens seien 23 Polizeidienststellen in vierzehn Bundesländern im Einsatz, hieß es in einer BKA-Pressemitteilung. Sie durchsuchten demnach etwa Wohnungen und vernahmen Verdächtige.
Zehn Durchsuchungen in Berlin und Brandenburg
Die Berliner Polizei vollstreckte in der Zeit von 6 bis 7.30 Uhr zehn Durchsuchungsbeschlüsse in Steglitz, Lichtenberg, Neukölln, Pankow, Spandau, Treptow, Schöneberg, Tempelhof sowie im Amtshilfeverfahren in Rathenow, teilten die Berliner Polizei und die Staatsanwaltschaft Berlin mit. Die Ermittlungen würden überwiegend wegen des Verdachts der Volksverhetzung geführt und richteten sich gegen neun Tatverdächtige im Alter zwischen 17 und 66 Jahren. Sie sollen über soziale Netzwerke strafbare Inhalte verbreitet haben.
Bei den Durchsuchungen wurden Beweismittel, wie beispielsweise Laptops und Handys, aber auch Schlagringe und Drogen gefunden und sichergestellt. An dem Einsatz waren rund 60 Einsatzkräfte des Landeskriminalamtes unterstützt durch das Spezialeinsatzkommando Berlin sowie Dienstkräfte der Polizeiinspektion West des Bundeslandes Brandenburg beteiligt.
Aktionstag gegen Hassspostings
Die verfolgten Taten seien überwiegend politisch rechts motivierte Volksverhetzungen. Außerdem gehe die Polizei unter anderem gegen einen mutmaßlichen Reichsbürger und zwei politisch links motivierte Täter vor.
Anlass ist der Aktionstag gegen Hasspostings. „Die Entschlossenheit der Behörden ist ein wichtiges Signal. Wer strafbare Inhalte im Netz verbreitet, wird konsequent verfolgt und zur Rechenschaft gezogen“, erklärte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) in einer Mitteilung. Wer die Meinungsfreiheit schützen wolle, dürfe nicht tatenlos zusehen, wie der offene Meinungsaustausch durch strafbare Bedrohung und Einschüchterung unterbunden werde. (dpa, Tsp)