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Proteste für eine bessere Reform.
© dpa

Mehr Freiheiten für Behinderte: Bundestag verabschiedet Teilhabegesetz

Mit einem neuen Gesetz sollen Behinderte bessere Möglichkeiten haben, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Doch einigen reichen die Reformen nicht aus.

Behinderte Menschen in Deutschland sollen künftig selbstbestimmter leben und mehr Vermögen ansparen können. Das sieht das Bundesteilhabegesetz vor, das der Bundestag am Donnerstag mit den Stimmen der Koalition beschloss. Die Opposition warf der Regierung vor, an Behinderten zu sparen. Die Linken stimmten dagegen, die Grünen enthielten sich.

Nach monatelangen Beratungen und teils spektakulären Protesten von Behindertenverbänden hatten Union und SPD das Gesetz quasi in letzter Minute nachgebessert. Mit der umfassenden Reform will die Koalition die seit 2009 geltende UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen.

Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) verteidigte das Gesetz als „Systemwechsel“. Der Kern sei: „Weniger behindern - mehr möglich machen“. Es habe viele Reaktionen gegeben: „Zweifel, Kritik, gezielte Desinformation, auch Enttäuschung und Zorn.“ Das Gesetz sei durch den intensiven Erarbeitungsprozess besser geworden. Linksfraktionschef Dietmar Bartsch kritisierte: „Sie schränken die Rechte von Menschen mit Behinderung ein - und zwar aus Kostengründen.“ Die Koalition werde ihrem Anspruch nicht gerecht, das Behindertenrecht aus dem Fürsorgesystem herauszulösen. „Es gibt Großbaustellen bei dem, was Sie vorlegen.“

Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt bemängelte, es bleibe dabei, dass Behinderten aus Kostengründen ein Umzug ins Heim drohe. Die Linke-Sozialexpertin Katrin Werner forderte, dagegen müssten die Betroffenen ein Veto einlegen können. Für Göring-Eckardt ist das Gesetz „höchstens ein erster Schritt“. Künftig sollen Menschen mit Behinderung nicht mehr mit verschiedenen Anträgen von Amt zu Amt laufen, sondern die Behörden sich untereinander verständigen müssen. „Ein Leistungsantrag, wo bisher viele nötig waren“, nannte Nahles als Grundsatz.

Die Eingliederungshilfe wird aus dem Sozialhilferecht gelöst und ins Sozialgesetzbuch IX aufgenommen. Rund 700 000 Menschen bekommen diese Leistung, für die Länder und Kommunen 17 Milliarden pro Jahr zahlen. Der Freibetrag, bis zu dem Bezieher von Eingliederungshilfe eigenes Geld sparen können, soll von 2600 auf 50 000 Euro 2020 steigen. Partnervermögen soll nicht mehr herangezogen werden.

Hilfe bei der Arbeitsplatzsuche

In den speziellen Werkstätten, in denen 300 000 Behinderte arbeiten, soll es Frauenbeauftragte geben, gegen Gewalt und Übergriffe. Ein Wechsel zwischen Werkstätten und normalem Arbeitsmarkt soll leichter werden. Mit einem Budget für Arbeit sollen Arbeitgeber bis zu 75 Prozent des Lohns bei Einstellung von Schwerbehinderte bekommen.

Kritik löste aus, dass die Träger der Eingliederungshilfe Leistungen künftig zusammenlegen, also poolen, dürfen. So soll ein Assistent etwa zur Hilfe zur Fortbewegung oder in der Wohnung für mehrere Menschen mit Handicaps eingesetzt werden können - allerdings nicht, wenn es um soziale Beziehungen oder persönliche Lebensplanung geht.

Die Bundesbehindertenbeauftragte Verena Bentele sagte: „Ich fürchte, dass es große Auseinandersetzungen geben wird, wenn Menschen ihre Assistenz allein in Anspruch nehmen wollen.“ Nancy Poser vom Forum behinderter Juristen warnte: „Damit wird erstmals durch dieses Gesetz ein immenser Eingriff in die Selbstbestimmung behinderter Menschen möglich gemacht.“

Die Vorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, sprach vom „größten und wichtigsten sozialpolitischen Vorhaben“ der Koalition. Sozialverbände wie AWO, Caritas oder Sozialverband Deutschland lobten Korrekturen des Ursprungsentwurfs, etwa dass der Zugang zur Eingliederungshilfe nun doch nicht eingeschränkt werden solle.

Von den mehr als zehn Millionen Behinderten sind 7,6 Millionen schwerbehindert. Die Reform muss noch den Bundesrat passieren. (dpa)

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