„Doppelte Widerspruchslösung“: Bundestag debattiert neue Organspende-Regeln
Im Bundestag wurde am Mittwoch darüber diskutiert, wie die Zahl der Organspenden erhöht werden kann. Lesen Sie hier die wichtigsten Stellungnahmen.
Der Bundestag hat an diesem Mittwoch über neue Regeln diskutiert, um zu mehr Organspenden in Deutschland zu kommen. In der offenen Debatte sollte es ohne Fraktionszwänge um grundlegende ethische Fragen gehen, Beschlüsse waren nicht geplant. Als Grundlage der Debatte sahen viele den Vorschlag von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der für eine Umstellung auf eine „doppelte Widerspruchslösung“ wirbt, nach der erstmal jeder als Spender gilt, der sich nicht ausdrücklich gegen eine Organspende ausspricht, es sei denn, seine Verwandten widersprechen. Bisher sind Organentnahmen nur bei ausdrücklich erklärter Zustimmung erlaubt.
Pro Widerspruchslösung: Spahn argumentierte, dass seit Jahren vieles versucht worden sei, um die Zahl der Organspender zu erhöhen - ohne Erfolg. „Aufklärung, Bewusstseinsbildung, die Einladung zur Entscheidung, das sind ohne Zweifel die Ansätze, die auch mir als Christdemokrat erstmal der nähere Weg wären", sagte er bei der Debatte im Bundestag. Aber man müsse einfach konstatieren, dass es im letzten Jahr einen erneuten Tiefstand bei der Organspende gab. Neue Regeln sollten daher dazu führen, dass Organspenden „zum Normalfall“ werden. Dies bedeute auch keine „Organabgabepflicht“, da man dazu „konsequenzenlos“ Nein sagen könne. Ein Nein aussprechen zu müssen, sei in einer freien Gesellschaft zumutbar.
Sympathie für die doppelte Widerspruchslösung bekundete Parteikollegin Claudia Schmidtke: „Wir wissen, dass die Aufklärungsarbeit keinen hinreichenden Erfolg hat“, sagte sie und fügte an: „Worauf warten wir? Die Menschen, die betroffen sind, haben keine Zeit!“
SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach, der auch ausgebildeter Arzt ist, sagte: „Es geht nicht um Zwang. Es geht darum, dass sich jeder damit beschäftigt.“ Petra Sitte von den Linken argumentierte: „Wenn 84 Prozent der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger die Organspende positiv bewerten, dann, meine ich, ist es doch berechtigt, mit der Widerspruchslösung an dieser Mehrheit anzuknüpfen.“ Oliver Grundmann von der CDU nahm Gegnern der Widerspruchslösung vorweg: „Was für eine Idee von Freiheit ist es, zu sagen, ich habe die Freiheit wegzuschauen, wenn tausende Menschen leiden und sterben?“
Contra Widerspruchslösung: Mehrere Abgeordnete haben Bedenken gegen eine solche Umstellung deutlich gemacht. „Es wäre eben keine Spende mehr, es wäre eine Abgabe“, warnte Kerstin Griese von der SPD. „Organspende wird zur staatlich subventionierten Organentnahme“, sagte Axel Gehrke von der AfD. „Die Widerspruchslösung beschneidet Grundrechte“, wandte Christine Aschenberg-Dugnus von der FDP ein. „Informierte Einwilligung gilt für jeden medizinischen Eingriff“, lautete das Argument von Katja Kipping, Parteivorsitzende der Linken. „Dem deutschen Recht ist es fremd, Schweigen als Zustimmung zu werten“, sagte Wolfgang Kubicki von der FDP.
Matthias Zimmer von der CDU argumentierte: „Wir stellen auch heute noch die Schändung von Leichen unter Strafe, weil wir dem toten Körper Rechte zusprechen. Deswegen darf ohne vorgängige Einwilligung der tote Körper nicht Mittel zum Zweck sein, auch dann nicht, wenn dadurch andere Leben gerettet werden könnten.“
Grünen-Chefin Annalena Baerbock, machte einen Gegenvorschlag. Sie schlägt vor, die Bereitschaft zu Organspenden regelmäßig beim Abholen eines neuen Personalausweises oder Passes abzufragen - samt einer Option, aktuell nicht entscheiden zu wollen. Einen ähnlichen Vorschlag für eine „verbindliche Entscheidungslösung“ hat etwa auch der CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger gemacht.
Katrin Helling-Plahr von der FDP sprach sich ebenfalls für eine regelmäßige Abfrage statt eine Widerspruchslösung aus, obwohl sie den Vorschlag von Jens Spahn grundsätzlich nicht ablehnte: „Ich finde, dass die Widerspruchslösung vertretbar ist“, sagte sie. Sie sehe aber eine Verpflichtung, zunächst den milderen Weg auszuprobieren. Karin Maag von der CDU forderte Verbesserungen an anderer Stelle: „Die Organspenden müssen verstärkt Thema bei der ärztlichen Aus- und Weiterbildung sein“, sagte sie. Die ehemalige Gesundheitsministerin Ulla Schmidt von der SPD sagte: „Entscheidend ist die Organisation im Krankenhaus.“ Auch Hilde Mattheis von der SPD sagte: „Es liegt allein an den Strukturen!“
Die Zahlen: In Deutschland warten laut Gesundheitsministerium mehr als 10.000 Menschen auf Spenderorgane. Schon seit 2012 gingen die Spenderzahlen aber herunter. Im vergangenen Jahr sank die Zahl der Spender auf einen Tiefpunkt von 797. Für dieses Jahr zeichnet sich aber erstmals wieder ein Anstieg ab. Bis Mitte November registrierte die Deutsche Stiftung Organtransplantation bereits 832 Spender.
Wie geht es weiter? In der „Orientierungsdebatte“ ging es noch nicht um konkrete Entscheidungen. Mehrere Parlamentarier planen aber fraktionsübergreifende Anträge. Spahn hat dies – nicht als Minister, sondern als Abgeordneter – schon angekündigt. Sein Ressort bietet auch Abgeordneten mit anderen Positionen Unterstützung für Anträge an. Eine Entscheidung des Bundestags strebt er bis Mitte 2019 an. Unabhängig von der Debatte über neue Regeln hat die Bundesregierung ein Gesetz für bessere Bedingungen in den Krankenhäusern auf den Weg gebracht. Kernpunkte sind höhere Vergütungen durch die Krankenkassen und mehr Freiraum für Transplantationsbeauftragte in den Kliniken.
Im Vorfeld der Debatte rief die Deutsche Stiftung Patientenschutz zu einem sachlichen Austausch von Argumenten auf. „Das Thema eignet sich nicht für Polarisierungen“, sagte Vorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur. Er kritisierte, dass das Argument der Nächstenliebe schon jetzt instrumentalisiert werde. „Einseitig beanspruchen die Befürworter der Widerspruchsregelung diese für sich. Doch wer der Nächstenliebe die Freiwilligkeit nimmt, zerstört ihren Kern.“ Unterstützer einer Widerspruchslösung seien nicht „die Guten“, Skeptiker oder Kritiker seien nicht „die Bösen“. (mit dpa)