zum Hauptinhalt
Eine Frau zeigt im Universitätsklinikum Schleswig-Holstein einen Organspendeausweis.
© Axel Heimken/dpa

Mehr Geld für Kliniken: Bundeskabinett billigt neues Organspende-Gesetz

Um den Abwärtstrend bei den Organspenden in Deutschland zu stoppen, sollen die beteiligten Krankenhäuser besser bezahlt werden.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch gesetzliche Verbesserungen für die Organspende auf den Weg gebracht. Die Regierung billigte nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums den Entwurf, der eine bessere Vergütung für Krankenhäuser vorsieht, die ein Spenderorgan entnehmen. Zusätzlich erhalten sie einen Zuschlag als Ausgleich für die Inanspruchnahme ihrer Infrastruktur.

Damit auch kleinere Kliniken Spenderorgane entnehmen können, soll bundesweit ein neurologischer Bereitschaftsdienst eingerichtet werden. Dieser soll gewährleisten, dass jederzeit flächendeckend qualifizierte Ärzte zur Feststellung des Hirntodes zur Verfügung stehen. Dies ist Voraussetzung für die Entnahme eines Organs.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erklärte anschließend, das Hauptproblem sei nicht die Spendenbereitschaft der Menschen. Die habe in den vergangenen Jahren wieder zugenommen. Den Kliniken fehle aber häufig Zeit und Geld, um mögliche Organspender zu identifizieren. Hier setzten die Änderungen an. Sie müssten unabhängig von der Debatte um eine Widerspruchslösung schnell umgesetzt werden.

Künftig soll es dem Entwurf zufolge verbindliche Vorgaben für die Freistellung der vor einigen Jahren eingeführten Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern geben, die Organe entnehmen, für je zehn Intensivbetten 0,1 Stellen. Für jede Intensivstation in einer Klinik soll ein eigener Beauftragter bestellt werden. Der finanzielle Aufwand wird den Kliniken vollständig erstattet.

Die Transplantationsbeauftragten erhalten mehr Handlungsspielraum und Rechte. Sie sind künftig immer hinzuzuziehen, wenn ein Patient als Organspender in Betracht kommt. Sie sollen uneingeschränkten Zugang zu den Intensivstationen erhalten und Einsicht in Patientenakten nehmen können.

Die Krankenhäuser bekommen höhere Pauschalen und Zuschläge für die Leistungen, die sie für die Organspenden erbringen. Kleinere Kliniken sollen durch einen Bereitschaftsdienst von Neurologen und Neurochirurgen unterstützt werden, wenn es gilt, einen Hirntod festzustellen.

Der Gesetzentwurf muss nun im Bundestag beraten werden, auch der Bundesrat muss zustimmen. Es soll voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte inkraft treten. In Deutschland warten rund 10.000 Menschen auf Spenderorgane. Die Spendenbereitschaft war nach dem Skandal um die Manipulation von Wartelisten 2012 stark zurückgegangen. (AFP, epd)

Zur Startseite