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Bunte Sonnenschirme leuchten in der Mittagssonne auf Balkons eines Mehrfamilienhauses in Brandenburg.
© Patrick Pleul/ZB/dpa

Schutz vor extremen Mieterhöhungen: Bundestag beschließt Veränderung der Mietpreisbremse

Mieter werden ab Januar besser vor extremen Mieterhöhungen geschützt: Der Bundestag beschloss am Donnerstagabend eine entsprechende Gesetzesänderung.

Der Bundestag hat eine verschärfte Mietpreisbremse beschlossen, um Wohnungsmieter besser zu schützen. Die Abgeordneten führten am Donnerstagabend unter anderem eine Auskunftspflicht für Vermieter ein: Diese müssen künftig offenlegen, was der Vormieter gezahlt hat, damit neue Mieter einfacher erkennen können, ob ihre Miete zu hoch ist. Um Schikanen und das sogenannte Herausmodernisieren zu verhindern, gibt es künftig Bußgelder für Vermieter sowie Schadenersatz für betroffene Mieter.

Zudem darf die Miete nach einer Modernisierung künftig innerhalb von sechs Jahren nur noch um maximal drei Euro pro Quadratmeter steigen, in bestimmten Fällen sogar nur um zwei Euro. Außerdem dürfen Vermieter statt elf Prozent nur noch acht Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter umlegen - und zwar bundesweit und nicht nur, wie ursprünglich vorgesehen, in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt.

In vielen Ballungsräumen sind die Mieten in den vergangenen Jahren massiv gestiegen. Deshalb führte bereits die Vorgängerregierung eine Mietpreisbremse ein. Nachdem sich die darin beschlossenen Regelungen als wenig wirksam erwiesen, vereinbarten CDU/CSU und SPD die nun verabschiedeten Nachbesserungen. (dpa, AFP)

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