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Die Lebensmittelpreise in Deutschland sind zuletzt deutlich gestiegen.
© Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Kritik von der Opposition: Bundestag beschließt Steuerentlastungen in Milliardenhöhe

Die deutsche Bevölkerung erhält einen Ausgleich für die hohen Energie- und Lebensmittelpreise. Ab Juli gibt es zusätzliche Entlastungen für ärmere Haushalte.

Der Bundestag hat am Donnerstag mehrere Steuerentlastungen als Ausgleich für die hohen Energie- und Lebensmittelpreise beschlossen. Allein in diesem Jahr sollen die Bürgerinnen und Bürger dadurch knapp 4,5 Milliarden Euro sparen, bis 2026 soll sich die Entlastung auf rund 22,5 Milliarden Euro summieren. Die Opposition kritisierte, das sei angesichts der steigenden Inflation nicht genug.

Konkret wird der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer von derzeit 9984 Euro auf 10.347 Euro angehoben. Das soll rückwirkend zum 1. Januar gelten. Der Grundfreibetrag ist die Einkommensgrenze, ab der man in Deutschland Einkommensteuer zahlen muss.

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Ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar wird die Pauschale für Fernpendler um drei Cent auf 38 Cent pro Kilometer erhöht. Der Schritt war bereits für die Jahre 2024 bis 2026 beschlossen worden, soll nun aber auch für 2022 und 2023 gelten. Auch die Werbungskostenpauschale wird von bisher 1000 auf nun 1200 Euro erhöht.

Die Entlastung wird erst nach der Steuererklärung für 2022, also im kommenden Jahr im Geldbeutel zu spüren sein. Union, AfD und Linke kritisierten, die Schritte seien zu gering, kämen zu spät und ungezielt.

Zusätzliche finanzielle Entlastung erhalten ärmere Haushalte, das sogar schon ab Juli. Der Bundestag beschloss am Donnerstag mit den Stimmen der Ampelfraktionen den sogenannten Sofortzuschlag für Kinder und Jugendliche aus ärmeren Familien und eine Einmalzahlung für besonders bedürftige Erwachsene.

Kinderzuschlag steigt um 20 Euro pro Monat

Kinder und Jugendliche in Familien, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, bekommen ab Juli 20 Euro mehr im Monat. Der Höchstbetrag im Kinderzuschlag steigt damit von bis zu 209 auf bis zu 229 Euro monatlich pro Kind. Der Zuschlag soll vor allem Eltern unterstützen, deren Einkommen nicht für die gesamte Familie reicht.

Für erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme wurde eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro beschlossen. Außerdem sollen auch Menschen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro erhalten. Der Zuschuss soll im Juli 2022 ausgezahlt werden. Das Geld ist unter anderem als Ausgleich für coronabedingte Zusatzbelastungen gedacht.

Den Sofortzuschlag hatten die Parteien der Ampel-Regierung in ihrem Koalitionsvertrag als Übergangsregelung vereinbart, bis die geplante sogenannte Kindergrundsicherung eingeführt ist, die alle sozialen Leistungen für Kinder zusammenführen soll.

Zugleich ebnete die Koalition zudem den Weg für den von Bund und Ländern im Grundsatz beschlossenen Wechsel der Flüchtlinge aus der Ukraine vom Asylbewerberleistungsgesetz ins Sozialgesetzbuch II oder XII. Dies bringt höhere Leistungen mit sich und ermöglicht mehr Unterstützung in den Jobcentern. (dpa)

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