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Flüchtlinge in Algerien.
© yy/XinHua/dpa

Sichere Herkunftsstaaten: Bundesregierung will Maghreb-Staaten und Georgien für sicher erklären

Um Flüchtlinge leichter abschieben zu können, will das Bundeskabinett die Liste sicherer Herkunftsländer erweitern. Der Vorschlag scheiterte schon einmal am Widerstand der Grünen.

Die Bundesregierung unternimmt einen erneuten Anlauf, die drei Maghreb-Staaten Tunesien, Algerien und Marokko zu sicheren Herkunftsstaaten zu erklären. Zudem soll nach dem Kabinettsbeschluss erstmalig auch die frühere Sowjetrepublik Georgien als sicheres Herkunftsland für Flüchtlinge eingestuft werden. Dadurch könnten die Asylverfahren für Flüchtlinge aus diesen Ländern beschleunigt und die Antragsteller nach einer Ablehnung rascher abgeschoben werden.

Die Bundesregierung begründet den Schritt damit, dass Asylverfahren für Bürger der vier Staaten fast immer mit einer Ablehnung enden. Im vergangenen Jahr erhielt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt rund 8.700 Asylanträge von Menschen aus den drei nordafrikanischen Ländern sowie aus Georgien. Die Anerkennungsquote für Georgien lag 2017 bei 0,6 Prozent, für Algerien bei 2,0 Prozent, für Marokko bei 4,1 Prozent und für Tunesien bei 2,7 Prozent.

Das Bundesinnenministerium erhofft sich von der Einstufung der vier Länder als sichere Herkunftsstaaten eine Signalwirkung, wodurch "mit einem deutlichen Rückgang der Zugangszahlen aus diesen Staaten zu rechnen" sei.

Die Grünen lehnen den Vorstoß ab

Auf der Liste sicherer Staaten stehen bislang sechs Balkanländer sowie Ghana und Senegal. Der Bundesrat muss der Erweiterung der Liste zustimmen. Ein früherer Anlauf zur entsprechenden Einstufung von Tunesien, Algerien und Marokko scheiterte in der Länderkammer an dem Widerstand der Bundesländer, an denen die Grünen an der Regierung beteiligt sind.

Grünen-Chef Robert Habeck lehnte auch den abermaligen Vorstoß der Bundesregierung umgehend ab. In den Maghreb-Staaten seien Journalisten, Minderheiten und Homosexuelle noch immer nicht sicher vor Verfolgung und Haft, sagte Habeck den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland und verwies auf Berichte über Folter und unfaire Gerichtsverfahren. "Daher sehe ich nicht, dass diese Staaten sicher sind."

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Die Aufnahme der vier Länder auf die Liste bedeute nicht, dass Asylanträge von Bürgern dieser Länder nicht mehr individuell geprüft würden, hob das Innenministerium hervor. Auch werde weiterhin in den Asylverfahren eine persönliche Anhörung durchgeführt, in der jeder Antragsteller seine Situation im Herkunftsstaat schildern könne.

Vorstoß fällt mit Debatte um Sami A. zusammen

Asylbewerber und Geduldete aus den vier Ländern, die aktuell mit Zustimmung der Ausländerbehörde eine qualifizierte Berufsausbildung aufgenommen haben oder einen Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen haben, sollen in Deutschland bleiben können. Das gilt auch für Angehörige dieser Staaten, die einer Beschäftigung nachgehen.

Unionsfraktionsvize Stephan Harbarth (CDU) rief die Grünen auf, ihren Widerstand gegen die Erweiterung der Liste sicherer Staaten aufzugeben. "Es sind fast ausschließlich ökonomische Motive, die Migranten aus Marokko, Algerien und Tunesien zur Stellung eines Asylantrages in Deutschland veranlassen", sagte er.

Der Beschluss des Bundeskabinetts kommt inmitten der Debatte um die juristisch umstrittene Abschiebung des mutmaßlichen islamistischen Gefährders Sami A. nach Tunesien. Der Mann, der als einer der Leibwächter Osama bin Ladens gearbeitet haben soll, war am Freitagmorgen in sein Heimatland abgeschoben worden. Dies geschah, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Vortag ein Abschiebeverbot verhängt hatte. Die Richter begründeten dies damit, dass Sami A. Folter drohe. (dpa)

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