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Bundesfamilienministerin Franziska Giffey vor der Kabinettsitzung in Berlin.
© imago/Emmanuele Contini

Kita-Gesetz: Bundesregierung will Kitas besser machen

Gebührenfreiheit für Geringverdiener, mehr Erzieherinnen, bessere pädagogische Angebote: Das neue „Gute-Kita-Gesetz“ verspricht viel. Doch reicht das?

Deutschlands Kitas sollen besser und für Geringverdiener kostenlos werden. Dazu hat das Bundeskabinett am Mittwoch das „Gute-Kita-Gesetz“ von Familienministerin Franziska Giffey (SPD) beschlossen. „Frühkindliche Bildung, der Weg, den unsere Kinder gehen, das ist eine nationale Aufgabe“, sagte Giffey in Berlin. Vom Bund sollen dafür bis 2022 5,5 Milliarden Euro an die Länder fließen, los geht es mit 500 Millionen 2019. Nach dem parlamentarischen Verfahren soll das Gesetz im kommenden Jahr in Kraft treten.

Als Ziele nannte Giffey: „Gute Betreuungsschlüssel, vielfältige pädagogische Angebote, qualifizierte Fachkräfte, weniger Hürden auch für Familien mit kleinem Einkommen.“ Zehn Bereiche gibt der Bund vor, für die die Länder die Fördermittel verwenden können, auch eine der Bildung förderliche Raumgestaltung gehört dazu oder eine optimierte Erzieher-Ausbildung.

Eingeführt werden soll eine bundesweit verpflichtende soziale Staffelung der Elternbeiträge unter anderem nach Einkommen. Einkommensschwache Familien sollen von den Kita-Gebühren ganz befreit werden, auch Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag. Hartz-IV-Empfänger zahlen schon heute nichts für die Kita. „Gute Kitas dürfen kein Privileg gut situierter Familien sein“, sagte Giffey.

Wieviel jedes Land bekommt, richtet sich nach Steuereinnahmen und Bevölkerungszahl

Heute tragen Länder und Kommunen von den Gesamtausgaben für die Kindertagesbetreuung von rund 30 Milliarden Euro den größten Anteil. Jedes Land soll nun individuell unterstützt werden. Giffeys Ministerium will dafür mit den Ländern einzelne Verträge schließen. Die Ressortchefin nannte als Beispiele: „Ein Land mag sich auf eine Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels konzentrieren.“ Ein anderes Land setze auf längere Öffnungszeiten. „Es gibt keine Einheitslösung, die überall funktioniert.“ Eine Verpflichtung für die Länder, neue Maßnahmen mitzufinanzieren, ist nicht vorgesehen.

Fließen soll das Geld durch eine Änderung der Umsatzsteueranteile zwischen Ländern und Bund: Der Bundesanteil soll sinken, der der Länder steigen. Wieviel jedes Land bekommt, soll sich nach seinen Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl richten.

Die Opposition bemängelt: zu wenig Geld, zu wenig Erzieher

Reaktionen von Verbänden und Opposition fielen gemischt bis negativ aus. Der Deutsche Städtetag begrüßte, dass die Regierung aktiv geworden sei. Der Bund müsse sich aber über 2022 hinaus engagieren. Auch das Deutsche Kinderhilfswerk warnte davor, dass die Maßnahmen für mehr Qualität andernfalls nicht langfristig angelegt würden. AWO-Chef Wolfgang Stadler mahnte mit Blick auf den Erzieher-Mangel zudem: „Alle Gesetze nützen wenig, wenn der Erzieherberuf für junge Frauen und Männer nicht deutlich attraktiver wird.“

Der Linken-Abgeordnete Norbert Müller sagte: „Die bis einschließlich 2022 veranschlagten 5,5 Milliarden bräuchte es jährlich, um den Kita- Ausbau vernünftig zu bewerkstelligen.“ Grünen-Chefin Annalena Baerbock bemängelte zudem klare Vorgaben für kleine Betreuungsschlüssel für die Länder und mehr Schritte zur Gewinnung von Erziehern. Matthias Seestern-Pauly von der FDP-Fraktion kritisierte: „Schon jetzt zeigt sich, dass die Länder die zur Verfügung gestellten Mittel zum Großteil in die Beitragsfreiheit investieren werden, anstatt echte Verbesserungen in der Betreuungsqualität zu erreichen.“

Der Familienexperte der Unionsfraktion im Bundestag, Marcus Weinberg (CDU), sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Die Union wird in den parlamentarischen Beratungen darauf achten, dass die Priorität nicht auf der Senkung der Kita-Gebühren liegt.“ (dpa)

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