Verordnung zum PID-Gesetz: Bundesregierung will Gentests an Embryonen möglich machen
Paare mit schweren Erbkrankheiten sollen künftig im Reagenzglas erzeugte Embryonen genetisch untersuchen lassen können - aber nur in eng begrenzten Fällen. Im Bundesrat droht der Verordnung zum PID-Gesetz jedoch eine Niederlage.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch in Berlin eine Rechtsverordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PID) auf den Weg gebracht. Das PID-Gesetz war nach langer Diskussion bereits im Sommer 2011 vom Bundestag verabschiedet worden. Die Gentests sind aber erst erlaubt, wenn die Verordnung in Kraft tritt. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.
Beim PID-Verfahren werden im Reagenzglas erzeugte Embryonen schon vor dem Einpflanzen in den Mutterleib auf mögliche genetische Schäden untersucht. Das vor einem Jahr beschlossene PID-Gesetz erlaubt eine solche Untersuchung aber nur in engen Grenzen und zwar dann, wenn ein Elternteil oder beide Elternteile die Veranlagung zu einer schweren Erbkrankheit haben oder mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Tot- oder Fehlgeburt droht. Interdisziplinäre Ethikkommissionen müssen der PID in jedem Einzelfall zustimmen.
Die nun beschlossene Verordnung regelt unter anderem die Anforderungen an die PID-Zentren, in denen Gentests an künstlich erzeugten Embryonen möglich sein sollen. So dürfen die Tests nur in besonders qualifizierten Einrichtungen vorgenommen werden, die über die notwendigen diagnostischen, medizinischen und technischen Möglichkeiten verfügen. Über die Zulassung entscheiden die Länder, die Zahl der Zentren wird nicht begrenzt. Dies hatte im Vorfeld zu erheblicher Kritik geführt.
Die Ethikkommissionen werden von den Ländern eingerichtet und müssen binnen drei Monaten über einen Antrag zur PID entscheiden. Dabei können mehrere Länder auch eine gemeinsame Kommission bestimmen. Eine beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) geschaffene Zentralstelle soll zudem alle PID-Maßnahmen dokumentieren.
Schätzungen zufolge könnten in Deutschland 250 bis 400 Paare jährlich die PID in Anspruch nehmen. Bislang müssen sie mit genetischen Untersuchungen warten, bis die Schwangerschaft bereits vorangeschritten ist.
Kritik an der Verordnung kommt von Ministerpräsidenten und Gesundheitsministern mehrerer Länder, die im Bundesrat zustimmen müssen. Sie sehen die vom Bundestag vorgegebenen Grenzen überschritten. Bahr droht in der Länderkammer somit eine Niederlage.
Auch Gegner der PID im Bundestag meldeten sich zu Wort. So beklagte der Unions-Fraktionsvize Johannes Singhammer, dass die Zahl der Zentren nicht begrenzt werden soll. Bei 200 bis 300 PID-Fällen pro Jahr sei keine hohe Anzahl notwendig. Auch drohe bei den Ethikkommissionen ein Flickenteppich und ein “Kommissionen-Hopping“, sagte er Reuters. Zudem müsse die vorgeschriebene psychosoziale Beratung losgelöst von den Zentren stattfinden, um mehr Unabhängigkeit herzustellen. (AFP/Reuters)
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