Nach Festnahme wegen „Terrorpropaganda“: Bundesregierung verteidigt gegenüber Türkei Presse- und Meinungsfreiheit
In der Türkei ist Berichten zufolge erneut ein Deutscher festgenommen worden. Die konsularische Betreuung läuft an, am Mittwoch äußerte sich Berlin zu dem Fall.
Nach der neuerlichen Festnahme eines deutschen Staatsbürgers in der Türkei Ende Juli hat die Bundesregierung die Bedeutung der Presse- und Meinungsfreiheit hervorgehoben.
Es handele sich hierbei um "sehr hohe Güter", sagte Außenamtssprecherin Maria Adebahr am Mittwoch in Berlin. Über das "uns wichtige" Thema sei angesichts verschiedener Fälle in den vergangenen Jahren "immer wieder" mit der türkischen Regierung diskutiert worden. "Wir treten dafür ein."
Zuvor war dem 36-jährigen Osman B. aus Hessen von der türkischen Justiz wegen der Inhalte mehrerer Facebook-Einträge „Terrorpropaganda“ vorgeworfen worden. Das berichteten WDR, NDR und „Süddeutsche Zeitung“. Der Mann sei bereits Ende Juli in die Türkei geflogen und nach seiner Ankunft am Flughafen des Badeorts Antalya festgesetzt worden.
Ein Haftrichter habe später entschieden, dass der Mann wegen Fluchtgefahr zunächst in Untersuchungshaft bleiben müsse.
Die publik gewordenen Vorwürfe wollte die Sprecherin des Auswärtigen Amtes zunächst nicht bewerten. Deutsche Diplomaten hätten noch keinen Zugang zu dem Festgenommenen und noch nicht mit ihm sprechen können. Die notwendigen Schritte für eine konsularische Betreuung seien aber eingeleitet worden, der Fall werde von der Botschaft in Ankara und dem Konsulat in Antalya betreut.
Strafverfolgung aufgrund kritischer Postings
Im Jahr 2017 hatte eine ganze Serie von Festnahmen deutscher Staatsbürger aus „politischen Gründen“ zu einer schweren Krise zwischen Berlin und Ankara geführt. Seitdem ist die Mehrzahl der aus diesen Gründen festgesetzten Deutschen freigekommen.
Der Fall jetzt wäre nicht der erste Fall, in dem ein Deutscher wegen kritischer Einträge in sozialen Medien mit der türkischen Justiz in Konflikt gerät.
Die Bundesregierung hatte mehrfach ihre Reisehinweise für die Türkei verschärft - zuletzt im März. „Ausreichend ist im Einzelfall das Teilen oder „Liken“ eines fremden Beitrags entsprechenden Inhalts“, heißt es auf der AA-Internetseite. Und: Es müsse „davon ausgegangen werden, dass auch nicht-öffentliche Kommentare in sozialen Medien etwa durch anonyme Denunziation an die türkischen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden“.
„Sollen sie doch herkommen!“
Innenminister Süleyman Soylu hatte im Frühjahr nach Angaben der staatlichen Nachrichtenagentur Anadolu gewarnt: „Da gibt es jene, die in Europa und in Deutschland an den Veranstaltungen der Terrororganisation teilnehmen und dann in Antalya, Bodrum und Mugla urlauben.“ Mit „der Terrororganisation“ meinte er unter anderem die in der EU und der Türkei als Terrororganisation eingestufte verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK. „Sollen sie doch herkommen und von den Flughäfen aus einreisen. Wir nehmen sie fest - und los!“, hatte der Innenminister damals gesagt.
Von der türkischen Regierung hieß es danach, die Äußerungen seien aus dem Zusammenhang gerissen worden. Touristen aus Deutschland und allen anderen Ländern seien nach wie vor willkommen.
Derweil protestierte der Deutsche Journalistenverband (DJV) gegen die geplante Sperrung regierungskritischer Nachrichtenportale in der Türkei. Demnach hatte ein türkisches Gericht verfügt, die oppositionelle Website "Bianet" zu schließen. Zahlreiche weitere Seiten von oppositionellen Medien und Politikern seien betroffen, erklärte der DJV am Mittwoch in Berlin. "Allen internationalen Protesten (...) zum Trotz macht das türkische AKP-Regime jetzt die letzten Schlupflöcher der Meinungsfreiheit dicht", kritisierte DJV-Chef Frank Überall.
Bundesregierung und EU-Kommission müssten verstärkt Einfluss auf die Türkei ausüben, damit diese ihre "autokratische" Politik aufgebe. (dpa/ AFP)