Überlastung beim Bamf: Bundesregierung bereitet Fristverlängerung für Asyl-Überprüfungen vor
Das Bundesamt für Migration ist überlastet. Der neue Gesetzesentwurf soll im Januar im Kabinett beschlossen werden
Die Bundesregierung will die Frist für die Überprüfung der Asyl-Entscheidungen aus der Zeit der Flüchtlingskrise um mindestens ein Jahr verlängern. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus dem Bundesinnenministerium. Grund ist die Überlastung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), das bis 2020 rund 773.000 dieser sogenannten Widerrufs- und Rücknahmeverfahren bearbeiten muss.
Wenn alles nach Plan läuft, soll ein entsprechender Gesetzentwurf im Januar vom Kabinett beschlossen werden. Der Vorschlag, der aktuell im Ministerium erarbeitet wird, sieht vor, dass die Frist für die Regelüberprüfung der Entscheidungen des Jahres 2015 bis zum 31. Dezember 2019 verlängert wird. Die Frist für die Prüfung der Entscheidungen aus dem Jahr 2016 soll Ende 2020 enden. Der Entwurf soll demnächst zur Abstimmung an die anderen Ministerien gehen.
Das Bamf prüft generell, ob sich die Situation im Herkunftsland so verändert hat, dass eine Rückkehr möglich wäre. Außerdem schaut das Bundesamt, ob es neue Erkenntnisse zur Identität des Flüchtlings gibt. Normalerweise steht eine Überprüfung spätestens nach drei Jahren an. Erhebt das Bamf keine Einwände, kann die Ausländerbehörde eine Niederlassungserlaubnis erteilen. Durch die geplante Sonderregelung hätten die Bamf-Mitarbeiter nun zwischen vier und fast fünf Jahren Zeit. „Dadurch soll eine umfassende und qualitativ hochwertige Prüfung der Asylentscheidungen der Jahre 2015 und 2016 sichergestellt werden“, hieß es aus dem Innenministerium.
„Wir haben uns mit dem Koalitionspartner verständigt und können uns eine Übergangslösung für die Fristverlängerung bei Widerrufsprüfungen von bis zu zwei Jahren vorstellen“, sagte Burkhard Lischka, SPD-Obmann im Innenausschuss des Bundestages. (dpa)