Offene WLAN-Netze: Bundesrat winkt Gesetz zur Störerhaftung durch
Wer in Deutschland einen öffentlichen WLAN-Hotspot betreibt, sah sich bislang einer unklaren Rechtslage ausgesetzt. Die umstrittene Störerhaftung entfällt nun. Der Bundesrat ließ ein entsprechendes Gesetz passieren. Doch Kritiker bezweifeln, ob das Gesetz ausreicht.
Künftig können auch private Betreiber ihr WLAN für andere öffnen, ohne wegen Rechtsverletzungen Dritter haftbar gemacht werden zu können. Nach dem Bundestag ließ am Freitag auch der Bundesrat entsprechende Änderungen des Telemediengesetzes passieren. Der Streit um die Abschaffung der sogenannten Störerhaftung für WLAN-Hotspots in Deutschland dauerte über sechs Jahre.
Nach Ansicht von Experten der Regierungskoalition im Bund gehört die Gefahr von Schadenersatzansprüchen oder kostenpflichtigen Abmahnungen für Rechtsverletzungen Dritter damit der Vergangenheit an. Cafés, Flughäfen, Restaurants oder Hotels sollen ihren Kunden nun einen Zugang zum Internet bereitstellen können, ohne bei Missbrauch durch ihre Gäste in die Gefahr zu geraten, haftbar gemacht werden zu können.
Kritik kam weiterhin aus einigen Bundesländern. Sie sehen auch in der neuen Fassung der Novelle die Gefahr von Abmahnungen nicht völlig ausgeräumt. Zwar würden private WLAN-Anbieter nun wie Host-Provider angesehen, doch ein Ausschluss von Haftungsansprüchen im Zuge von Unterlassungsansprüchen werde lediglich in einer angefügten Betgründung formuliert. Diese sei aber nicht rechtsbindend.
In den Ländern gibt es noch Vorbehalte
Ein entsprechender Entschließungsantrag wurde jedoch nicht beschlossen. Dieser Antrag hatte regelmäßige Überprüfungen vorgesehen, ob die verfolgten Ziele tatsächlich erreicht werden. Zusätzlich war gefordert worden, das Gesetz nach einem noch ausstehenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs erneut zu prüfen. Dort soll geklärt werden, ob Sony Music Entertainment von dem Betreiber eines WLAN-Hotspots Schadenersatz wegen Urheberrechtsverletzungen Dritter fordern könne.
Es werde weiterhin zu beobachten bleiben, ob die gesetzliche Regelung ausreiche, teilte etwa die Niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) mit. „Wenn sich herausstellt, dass die mit der Gesetzesänderung verfolgten Ziele nicht erreicht werden können, bedarf es einer weiteren Anpassung des Telemediengesetzes.“ Die Bundesregierung will das Gesetz 2018 überprüfen.
Nachdem das neue Gesetz den Bundestag passiert hatte, kündigten einige auf Abmahnungen spezialisierte Kanzleien an, auch künftig bei entsprechenden Verstößen weiterhin Abmahnungen verschicken zu wollen. „Wer jetzt glaubt, dass auch Lieschen Müller sich auf eine vermeintliche Abschaffung der Störerhaftung berufen kann, liegt falsch“, sagte Björn Frommer von der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer. (dpa)
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