Auf Antrag Thüringens: Bundesrat setzt Abstimmung über sichere Herkunftsstaaten ab
Der Bundesrat sollte heute über die Einstufung von Georgien, Algerien, Marokko und Tunesien entscheiden. Auf Antrag Thüringens wurde das Thema abgesetzt.
Thüringen hat sich am Freitagmorgen im Bundesrat mit dem Antrag durchgesetzt, die Abstimmung über eine Einstufung von Georgien, Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten von der Tagesordnung abzusetzen. Einem entsprechenden Antrag der Regierung von Ministerpräsident Bodo Ramelow (Die Linke) stimmte die Länderkammer zu.
„Wir möchten das Angebot unterbreiten, über Asylverfahrensfragen und Statusrechte, die mit diesen Fragen verbunden sind, noch einmal gründlich in Gespräche einzutreten“, hatte Ramelow zuvor der Nachrichtenagentur dpa gesagt..
Als sichere Herkunftsländer werden Staaten eingestuft, bei denen vermutet wird, dass es in der Regel weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung gibt. Das soll schnellere Asylentscheidungen und Abschiebungen ermöglichen. Im vergangenen Jahr hatten 7885 Menschen aus den genannten vier Staaten einen Asylantrag gestellt.
Das verkürzte Eilverfahren mit der Regelvermutung, dass keine Verfolgungsgefahr vorliegt, hat die Auswirkung, dass den betroffenen Menschen nur minimaler Rechtsschutz zur Verfügung steht und sie gravierende Nachteile betreffend ihrer Lebensumstände während des Verfahrens in Kauf zu nehmen haben, [...].
schreibt NutzerIn mogberlin
Ohne Zustimmung der Länderkammer kann das Projekt der Bundesregierung nicht umgesetzt werden. Schon im Vorfeld hatte es Diskussionen gegeben, ob das Thema auf der Tagesordnung bleibt. Ein erster Versuch der großen Koalition im Bund zu den drei Maghreb-Staaten war 2017 im Bundesrat am Widerstand der Grünen gescheitert. Ein neuer Termin für die Abstimmung wurde nicht genannt. Dem Bundesrat zufolge könnte das Gesetz auf Antrag eines Landes oder der Bundesregierung in einer der nächsten Sitzungen behandelt werden.
Vor der Sitzung hatte sich abgezeichnet, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung in der Länderkammer keine Mehrheit finden würde, weil von den Ländern mit Regierungsbeteiligung von Grünen oder Linkspartei nur Baden-Württemberg zustimmen wollte. Die Bundestagsfraktion der Grünen lehnt das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten generell ab. Außerdem verweist sie auf die Diskriminierung und Verfolgung von Homosexuellen in Nordafrika.
Befürworter der Reform in der Union hatten zuletzt darauf verwiesen, dass Asylbewerber aus Georgien und den Maghreb-Staaten häufiger straffällig werden als Schutzsuchende anderer Nationalitäten. Der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) sagte: „Es ist unverantwortlich. Wir reden seit 2015 darüber und nichts bewegt sich, weil die Grünen die Parteiinteressen über die unseres Landes stellen.“
Ebenfalls von der Tagesordnung genommen wurde die Frage, wer sich künftig um die von der EU verlangte bessere Kontrolle von Tabakschmuggel, der stetig wächst und zu Steuerausfällen führt, kümmert. (mit dpa)
Sven Lemkemeyer, Albert Funk